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Montag, 3. April 2006, 17:28

Verfassungsbeschwerde gegen Rundfunkgebühren für PCs

Zitat

Die am 18. März dieses Jahres neu gegründete Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler hat gegen die zum 1. Januar 2007 in Kraft tretende Verpflichtung, für ans Internet angeschlossene PCs, die somit Rundfunk empfangen können, Rundfunkgebühren bezahlen zu müssen, eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Wie die Frankfurter Rechtsanwältin Petra Marwitz, die den Schriftsatz formuliert hat, gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" erklärte, könne bisher jeder selbst entscheiden, ob er sich einen Fernseher oder ein Radiogerät anschaffe und damit sich damit zur Zahlung der Rundfunkgebühr verpflichte. Im Falle des PCs werde dieser durch die Wahl neuer Verbreitungswege durch die Rundfunkanstalten erst zu einem Rundfunkempfangsgerät gemacht. Davon betroffen seine vor allem Selbständige, Handwerker und Gewerbetreibende mit Internet-PC, die kein Radio- oder Fernsehgerät verfügen. Sie müssten künftig auch die monatliche Rundfunkgebühr von 17,03 Euro entrichten. Dies gelte laut FAZ ab Anfang kommenden Jahres auch für multimediafähige Mobiltelefone.

Quelle: Blickpunkt:Film

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2

Montag, 3. April 2006, 21:18

Die ticken echt nicht ganz sauber. Als wenn man nicht schon genug Kosten hätte. :irre:
Jack
"Ihr werdet nie den Tag vergessen, an dem ihr Captain Jack Sparrow beinahe geschnappt hättet"



robernd

unregistriert

3

Freitag, 7. April 2006, 11:45

Tja,
und die Finanzämter und Sozialversicherungen erzwingen Datenübertragungen via Internet. Ein Handwerker z.B. kann sich allein deshalb dem Internet nicht verweigern.

Die GEZ besteht auf Gebühren, sofern ein Empfang möglich ist. Wenn man den Text aber ganz genau liest, sind Gebühren erst fällig, wenn der Empfang auch "erfolgt". Ohne Lautsprecher erfolgt auch aus dem Internet kein Empfang (vielleicht tun es auch Ohrenstöpsel). - Das wäre natürlich wieder Stoff für ein Gericht :(

Verbesserungsvorschlag: Weil über Internet Radio- und Fernsehsender der gesamten Welt empfangbar sind, muss zukünftig jeder PC-Besitzer in jedem Land Gebühren für jeden sender Weltweit bezahlen. Und morgen mache ich meine private Internet-Radiostation auf :)

4

Freitag, 7. April 2006, 14:33

Zitat

Original von robernd
Die GEZ besteht auf Gebühren, sofern ein Empfang möglich ist. Wenn man den Text aber ganz genau liest, sind Gebühren erst fällig, wenn der Empfang auch "erfolgt". Ohne Lautsprecher erfolgt auch aus dem Internet kein Empfang (vielleicht tun es auch Ohrenstöpsel). - Das wäre natürlich wieder Stoff für ein Gericht :(


Soweit ich diesen Staatsvertrag kenne geht es um "empfangsbereite" Geräte. Leider ist auch ein Radio in Originalverpackung auf'm Speicher empfangsbereit, ebenso wie ein Fernseher dessen Röhre durchgebrannt ist, aber einen intakten Empfänger hat, da man diesen
a) reparieren könnte und
b) empfängt, aber nichts zeigt.

Die haben diesen Vertrag schon gut durchformuliert :P

Da es hier aber um PCs geht und eben jeder internetfähige PC Informationen der Öffentlich Rechtlichen anzeigen kann sollen die eben für Gebühren fällig werden. Das ist ja eben der Witz: es geht gar nicht um Webradio oder abrufbare TV-Beiträge. Es geht generell um die Finanzierung des Onlineangebots. Allein das ist schon ne Frechheit. Jahrelang werden diese Seiten aus dem öffentlichen Etar mitfinanziert und nachdem dies etabliert ist soll auf einmal eine allgemeine Gebühr erhoben werden nur auf die Möglichkeit das Angebot auch zu nutzen. Ich denke allerdings nicht, dass ein solches Onlineangebot Teil des Rundfunkauftrags ist...

robernd

unregistriert

5

Samstag, 8. April 2006, 17:53

Hi,
du hast ja Recht! Leider.

Zitat

Was bedeutet "zum Empfang bereithalten"?
Radio- und Fernsehgeräte werden dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne erheblichen technischen Aufwand möglich ist. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Sie Ihr Radio-/Fernsehgerät tatsächlich nutzen. Es spielt auch keine Rolle, auf welche Art der Empfang der Sendungen zu Stande kommt (Antenne, Kabel, Satellit oder Digital) und ob Leistungen öffentlich-rechtlicher oder privater Programmanbieter genutzt werden.
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/index.html

Ich kann mich noch genau erinnern, dass in diesem Text früher statt "zu Stande kommt" "erfolgt" stand :(

Mein Trost: Die erste Installation ist zumindest für mich ein erheblicher technischer Aufwand. Das Programmieren der Senderliste setzt mindestens eine Stunde Lesen der Betriebsanleitung voraus. Beim PC ist es außerdem ein einwöchiger Kampf mit Hard- und Software.

Auf jeden Fall hätte ein GEZ-Jurist erhebliche Probleme, wenn er bei mir z.B. ein DAB-Radio in Gang setzen wollte (ich würde es ihm überhaupt nicht zutrauen). Und wie sieht es mit meinem Videorecorder aus, den ich im Keller allein für Home-Videos verwende? Kein Antennenanschluss weit und breit!
Kein "technischer" Aufwand wäre z.B. der Heimtransport eines Radios von Brasilien nach Deutschland. Fragt sich außerdem, was ein "digitaler" Empfang ohne Antenne, Kabel oder Sat ist? Das macht deutlich, wie dumm der Text eigentlich ist.

Ich gebe ja zu, dass es sich hierbei zum großen Teil um Spitzfindigkeiten handelt. Es ist aber eindeutig, dass allein der Besitzt noch kein Grund zur Gebührenzahlung ist. Sonst wäre es nämlich auch so geschrieben.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »robernd« (8. April 2006, 17:59)