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Köln/Berlin - Wenn die Jugendschutzpläne der großen Koalition umgesetzt werden, könnten einige Computerspiele bald vom Markt verschwinden.
Unter dem Punkt «Aufwachsen ohne Gewalt» haben Union und SPD im Koalitionsvertrag festgelegt, den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Bereich der neuen Medien zu verbessern - unter anderem durch ein «Verbot von \"Killerspielen\"». Mit diesen Spielen werde Gewalt eingeübt und das Töten simuliert, lautet die Begründung. Doch viele Medienexperten halten Verbote für überflüssig und unwirksam.
Nach Ansicht der Koalitionspartner sind die bestehenden Jugendschutz-Vorschriften angesichts der rasanten Entwicklungen im Bereich der neuen Medien nicht ausreichend, um den wachsenden Gefährdungen junger Menschen auf dem Mediensektor entgegenzuwirken. Zwar geht es laut der familienpolitischen Sprecherin der CDU/CSU- Fraktion, Maria Eichhorn, bei dem beabsichtigten Verbot in erster Linie um «reale» Spiele wie «Gotcha», «Paintball» und «Laserdome», bei denen Spieler beispielsweise mit Farbmunition aufeinander schießen. «Aber auch die virtuellen Spiele müssen auf den Prüfstand», betont die Politikerin.
Dabei geht es nach ihren Worten vor allem um die Altersfreigaben der Freiwilligen Selbstkontrolle. Sollten diese nicht den Jugendschutzbestimmungen entsprechen, wäre letztlich auch «über ein Verbot des einen oder anderen Computerspiels zu diskutieren». Zuvor hatte sich schon die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, Maria Böhmer, für ein Verbot von «Killerspielen» am PC stark gemacht. Bei häufigem Konsum könne sich die Hemmschwelle verschieben, so dass Gewalt im Alltag schneller toleriert werde, argumentiert sie.
Medienwissenschaftler und die Computerspiel-Lobby wehren sich gegen diese Pläne. Wissenschaftlich lasse sich nicht nachweisen, dass Computerspiele aggressiv machten, sagt Prof. Jürgen Fritz, Leiter des Forschungsschwerpunkts «Wirkung virtueller Welten» der Fachhochschule Köln: «Die These \"virtuell schießen - real morden\" ist Blödsinn.»
Laut Fritz geht es in Computerspielen um «symbolisches» Töten. Zwischen virtueller und realer Welt existierten Grenzen. Eine Rückwirkung auf das Verhalten im wirklichen Leben sei daher nicht anzunehmen. Jugendliche trainierten zudem am Rechner nicht für reale Situationen. «Für sie ist im Wettkampf Schluss», sagt Fritz.
Der Wettkampfgedanke sei es auch, der Spieler so genannter Ego- Shooter wie «Counterstrike», «Unreal Tournament» und «Quake» reizt, sagt Frank Sliwka vom Deutschen eSport-Verband in Berlin. «Die meisten spielen es wegen der Teamfähigkeit, um gemeinsam Strategien zu erarbeiten und um zu gewinnen.» Wie in Sport-Wettkämpfen in der Realität gehe es bei «Counterstrike»-Turnieren um den Ehrgeiz zu gewinnen. Sliwka ist zudem überzeugt, dass die Selbstkontrolle für Spiele funktioniere.
Auch die Spiele-Industrie sieht keine Notwendigkeit für Nachbesserungen: «Die aktuellen Regelungen zum Jugendschutz haben sich bewährt», meint Olaf Wolters, Geschäftsführer des Bundesverbands Interaktive Unterhaltungssoftware in Berlin. Bei den kritisierten Spielen handele es sich um Spiele ohne Jugendfreigabe. Damit Kinder keine Erwachsenenspiele spielen, dürften diese nicht generell verboten werden. In einer vernetzten Welt, in der Kinder aus dem Internet Erwachseneninhalte herunter laden können, sei die Wirksamkeit von Verboten sowieso fraglich. Wolters sieht deshalb in erster Linie die Erziehungsberechtigten in der Verantwortung.
Auch Prof. Fritz rät die Medienkompetenz der Eltern zu verbessern und empfiehlt mehr Gelassenheit: «Mit oberflächlichen Verboten kommt man an den Kern der Sache nicht heran. Die eigentlichen Probleme im Zusammenhang mit Computerspielen liegen in einer virtuellen Welt, die immer faszinierender wird.» Weil Jugendliche immer mehr Zeit am PC verbringen, drohe der Verlust sozialer Kontakte in der Wirklichkeit.
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Ein 13-jähriger Junge aus China ist offenbar bei dem Versuch gestorben, eine Szene aus einem Computer-Spiel nachzuspielen. Seine Eltern verklagen deshalb den Hersteller des Spiels, und sie sind nicht allein.
Der 13-Jährige aus dem chinesischen Tianjin war tödlich gestürzt. Seine Eltern sagen, er habe versucht, eine Szene aus dem Computerspiel "World of Warcraft" ("Welt des Kriegshandwerks") nachzuspielen. Nun verklagen sie laut der Nachrichtenagentur Xinhua Spiele-Macher "Blizzard Software". Vertreten werden sie dabei von dem Anwalt Zhang Chunliang, der als Vorreiter im Kampf gegen die Online-Spiele gilt.
Laut der Fach-Webseite "redherring.com" haben sich bereits 63 Elternpaare hinter Zhang und seine Klage gestellt. Die Sammelklage soll eine Abhängigkeit mancher Spieler von Computerspielen nachweisen.
"World of Warcraft" spielen weltweit 4,5 Millionen zahlende Abonnenten. Allein in China gibt es 1,5 Millionen registrierte Benutzer. Das Land gilt als der am schnellsten wachsende Spielemarkt auf der Welt, berichtet die "Netzeitung". Etwa 580 Millionen Dollar wurden schätzungsweise auf diesem Gebiet in China umgesetzt.
Es handelt sich um ein Multiplayer-Online-Rollenspiel, das bedeutet, dass Spieler über das Internet in einer Fantasie-Welt gegeneinander antreten. Der Suchtcharakter des Spiels gründet darauf, dass die Spielfigur seltene Gegenstände in der virtuellen Welt finden muss und mit längerer Spielzeit immer stärker wird.
Der chinesische Staat diskutiert eine Begrenzung der Online-Spielzeit auf drei Stunden pro Tag. Nach diesen drei Stunden soll eine Art Müdigkeitsmodus dafür sorgen, dass der Spieler Kraft verliert. Nach fünf Stunden sollen sich die virtuellen Müdigkeitserscheinungen noch verschärfen. Erst nach fünf Stunden Pause soll der Spieler wieder über alle Fähigkeiten verfügen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Skywise« (23. November 2005, 14:23)
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Original von Mephisto
Meinetwegen! Es gibt immer Mittel und Wege ...
Obgleich ich mir nicht vorstellen kann, das ein selbiger Gesetzesentwurf in die Tat umgesetzt wird, denn er würde ganz klar gegen Art. 2 GG verstoßen!
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Original von balrog
und was besagt Art. 2GG ? du sollst nicht töten?![]()
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Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
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Original von Skywise
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Original von balrog
und was besagt Art. 2GG ? du sollst nicht töten?![]()
Na, fast
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Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Ob ein solcher Gesetzentwurf gegen Art. 2 GG verstößt, wäre allerdings mal zu prüfen ...
Gruß
Skywise