Die Beispiele sind ein bisschen dünn. Jedenfalls würde ich jemandem, der nur diese Bsp. hat, nicht zu einem Prozeß raten... Mich würde da ja die Akte mit allen Plagiatsvorwürfen interessieren.
Ich denke der wahre Hintergrund ist, dass man sich hier in die Öffentlichkeit drängen will. Dafür pisst man auch mal einem Bestsellerautor ans Bein!
Es geht um "wenige Textzeilen auf 4 Seiten des 1000-seitigen Buches" (Quelle: börsenblatt 15/2005) - von Plagiat kann da ja wohl keine Rede sein! Schätzing hat frei zugängliche wissenschaftlichen Erkenntnisse verarbeitet. Nun muss eben der Staatsanwalt klären, ob das in urheberrechtlich zulässiger Weise geschehen ist. Bin ja mal gespannt, was da rauskommt.
also so wie ich das grad gelesen haben, gehts ja nicht nur um Informationen, sondern auch um Formulierungen Bin auf jeden Fall mal gespannt, was dabei rauskommt