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München, 08.02.2005. Das Landgericht München hat heute entschieden, dass der Ausschluss eines häufiger erfolgreichen Mitspielers von TV-Gewinnspielen rechtens ist und damit eine Klage gegen den TV-Sender Neun Live abgewiesen. Dieser hatte nach Angaben von dpa einen Mehrfachgewinner, der innerhalb eines halben Jahres bei TV-Gewinnspielen mehr als 20.000 Euro gewonnen hatte, von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen, wogegen dieser geklagt hatte. Das Münchner Landgericht wies die Klage jetzt ab, da die aktive Teilnahme eines Fernsehzuschauers an den Gewinnspielen anders als der Bezug von Strom und Wasser "zur Bedarfsdeckung einer normalen Lebensführung eines Durchschnittsmenschen nicht erforderlich ist". Nach Ansicht der Richter diene der Ausschluss von Mehrfachgewinnern auch der Funktionsfähigkeit des Spielekonzepts, da deren häufige erfolgreiche Teilnahme bei erfolglosen Mitspielern zur Vermutung von Manipulationen oder fehlender Chancengleichheit führen könnte, was einen Rückgang der Teilnehmerzahlen zur Folge haben könnte.
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Original von Kabukichan
Ich finde es eher blödsinnig das Recht auf Teilnahme einzuklagen
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Original von Nicola
Der Verdacht auf Manipulation kommt einem doch ohnehin. Wenn man da beim durchzappen ein völlig einfaches Rätsel sieht, man weiterzappt und dann Stunden später beim nochmaligen durchzappen feststellt, dass da immer noch keiner bei diesem Rätsel durchgekommen ist, dann kann das doch gar nicht mit rechten Dingen zugehen.
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Neu und jetzt mit Bart
Wohnort: Im sonnigen Süden liegt eine kleine Insel....
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Original von erja
übrigens sind die rätsel teilweise gar nicht so einfach. hillih und ich haben jedenfalls in letzter zeit zweimal reingezappt bei neun live und konnten die antwort ebensowenig geben wie die ca. 50 zuschauer, die da angerufen haben...