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irina

kriseninterventionsteam

  • »irina« ist der Autor dieses Themas

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1

Mittwoch, 26. Januar 2005, 20:21

die amerikanischen gesetze...

... sind doch immer wieder erstaunlich!

gerade bei "law & order" gabs mal wieder nen echt coolen fall. zwei kopfgeldjäger haben einen kautionsflüchtling gejagt und versehntlich den falschen mann erschossen. das war offenbar kein straftatbestand, weil sie den ja gar nicht erschießen wollten!!! :balla:

basiert die serie eigentlich auf "echten" gesetzen? kann die gesetzgebung wirklich so dermaßen bekloppt sein? tobiashiiiiiiiiiiiiii! :help:
»Alles, was Spaß macht, ist entweder unmoralisch, illegal oder macht dick. In besonders spaßigen Fällen alles auf einmal.« (Mae West)

joe adder

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2

Mittwoch, 26. Januar 2005, 21:04

Nein, das kann nicht sein.

Kommt darauf an, wie die Staatsanwaltschaft die Klage formuliert hat. Wenn es um Murder One geht, also Mord in unserer Rechtsprechung, dann sind die beiden mit Sicherheit nicht zu verurteilen, da kein Motiv vorliegt, d.h. sie muessen den Vorsatz haben, das Opfer toeten zu wollen. Bei uns wuerde dann automatisch der Totschlag greifen, dass wuerde aber der Richter veranlassen. :]
In der amerikanischen Rechtsprechung darf man, glaube ich, nicht wegen eines Deliktes zweimal angeklagt werden und der Richter kan auch die Strafe nicht umwandeln. Somit, wenn Mord nicht zieht und das tut es dann wohl nicht, gehen die beiden straflos aus. :{
"Warum sollte ich mich fürchten? Ich kenne keine Furcht."

Für meine Fotos auf EYEEM: The Art Of Daydreaming <== bitte hier klicken!

3

Donnerstag, 27. Januar 2005, 12:14

Naja, dann hat der Staatsanwalt wohl unrealistisch schlecht ermittelt bzw. angeklagt...

Letztenendes sollte aber auch Murder One durchgehen, es liegt zwar ein Irrtum bezüglich der Person vor, aber die Absicht, diese zu töten lag ja schon vor, sonst hätten sie nicht geschossen.

Vielleicht nicht wirklich realistisch, aber realistischer als die Fälle von Babsi Salesch allemal :D
spacie
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Duff is best !
:prost:
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4

Donnerstag, 27. Januar 2005, 13:40

Also vom amerikanischen Strafrecht hab ich kein Ahnung.

Bei uns ist das so:

Zunächstmal hat Mord nichts mit Planung zu tun - das ist immer noch ein weit verbreiteter Irrglaube.
Mord ist "nur" ein Totschlag, der aus bestimmten niederen Motiven oder auf besonders üble Art ausgeführt wurde zB grausam, heintückisch, zur Befriedigung des Geschlechtstriebes usw...
Wenn ich nun einen Menschen erschieße ohne eines dieser Tatmerkmale aus § 211 StGB ist es nur Totschlag.

Wenn ich auf jemanden schieße ist es egal, ob das Herr Müller (den ich treffen will) ist oder Herr Meier (den ich nicht treffen will). Ich schieße auf eine Person mit dem Vorsatz zu töten -> Totschlag.

Solltet ihr an diffizieleren Ausführungen Interesse haben (aberratio ictus, Wahndelikt, Irrtumslehre uä) dann meldet euch.

Ich recherchiere jetzt mal ein bisschen amerikanisches Strafrecht - ich scheine da echt eine Wissenslücke zu haben...