Nein, das kann nicht sein.
Kommt darauf an, wie die Staatsanwaltschaft die Klage formuliert hat. Wenn es um Murder One geht, also Mord in unserer Rechtsprechung, dann sind die beiden mit Sicherheit nicht zu verurteilen, da kein Motiv vorliegt, d.h. sie muessen den Vorsatz haben, das Opfer toeten zu wollen. Bei uns wuerde dann automatisch der Totschlag greifen, dass wuerde aber der Richter veranlassen.
In der amerikanischen Rechtsprechung darf man, glaube ich, nicht wegen eines Deliktes zweimal angeklagt werden und der Richter kan auch die Strafe nicht umwandeln. Somit, wenn Mord nicht zieht und das tut es dann wohl nicht, gehen die beiden straflos aus.