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Dodo

Neu und jetzt mit Bart

  • »Dodo« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 2 607

Wohnort: Im sonnigen Süden liegt eine kleine Insel....

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1

Freitag, 17. September 2004, 10:30

Beamter klagt auf mehr Arbeit

Zitat

Der Mann will nicht mehr Lohn - der 60-jährige Referatsleiter aus dem Bundesbildungsministerium will mehr zu tun bekommen. Die Aufgaben einer Woche füllten grade mal vier Stunden aus, gab der Ministerialrat an.

Bonn - Wegen seiner Unterbeschäftigung hat Lothar Schulte vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage gegen den Bund eingereicht. Nach eigenen Angaben bezieht der Ministerialrat beim Bildungsministerium in Bonn rund 6000 Euro im Monat. Dafür tut er seiner Meinung nach zu wenig.
Nach einer Änderung der Aufgaben seines Referats hat Schulte keine Mitarbeiter mehr. Früher seien es sieben gewesen, sagte der Beamte. Obwohl nichts zu tun sei, müsse er zur normalen Arbeitszeit im Ministerium anwesend sein. Nun klagt der 60-Jährige auf eine "angemessene Beschäftigung".
"Ich verlange eine Aufgabe, die mich ausfüllt, mir auch Leitungsfunktionen zuschreibt", sagte er im WDR. Zugleich wies Schulte darauf hin, dass es im Ministerium weitere Kolleginnen und Kollegen gebe, denen es ebenso gehe wie ihm.
Gerichtssprecher Klaus-Peter Uhlenberg sagte, das Gericht habe nun eine Stellungnahme des Ministeriums angefordert. Dafür gebe es eine Frist von sechs Wochen, dann werde man sehen. Es sei völlig offen, wann das Gericht sich mit dem Fall befassen werde, frühestens wohl im nächsten Jahr.
In Justizkreisen hieß es, die zuständige Kammer sei ziemlich ausgelastet unter anderem mit Klagen ehemaliger Postbeamter, die bei Post AG und Telekom in Beschäftigungsgesellschaften abgeschoben worden seien. Es sei deshalb durchaus denkbar, dass für den Fall des Ministerialrats erst im Jahr 2006 ein Termin gefunden werden könne.

Quelle: [URL=http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,318342,00.html]ww.spiegel.de[/URL]


Nicht gerade das, was man von einem Beamten im normalfall erwarten würde, aber ich finde das sehr fair von dem Jungen :] :respekt: Er könte ja auch die letzten Jahre ganz locker machen und es sich gut gehen lassen. Da nimmt man halt ein Buch mit, bildet sich fort, lernt tibetisch oder strickt an einem monumentalschal, aber direkt zu klagen, dass hätte wohl keiner erwartet :lol:
Im letzten Jahr voller Schaffensdrang: Mein Buch: Meine CD: --> Schall & Rauch - Die große Frage <-- Have fun! :DD

Mic

Samsas Traum

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2

Freitag, 17. September 2004, 10:56

Tja, es gibt im Öffentlichen Dienst eben das sogenannte "Recht auf Arbeit" ;). Okay, mit 60 würd ich mir das auch überlegen, ob ich mich gegen diesen Mißstand auflehne. Aber wenn ich dran denke, ich müsste heute schon in so einer Situation "arbeiten", dann wird mir doch ganz anders. Ich hatte das mal ein paar Monate lang, als vor der letzten Kommunalwahl alle Signale auf Stop! gingen, weil einige Herrschaften sonst um ihre Wiederwahl fürchteten :rolleyes:. Das war alles andere als lustig!

Ein alter Abteilungsleiter (übrigens Angestellter, nicht Beamter!) von mir hat eine solche beschäftigungslose Zeit seinerzeit übrigens wirklich mit Fortbildung ausgefüllt. Der darf jetzt alles an Schiff fahren, was kleiner ist als ein Küstenmotorschiff :respekt:. Aber der hatte die Rente auch schon fast durch.

So - und jetzt warte ich ergeben auf die unvermeidlichen Beamtenwitze ;).
... und wenn sie erst gestorben sind, dann leben wir noch heute ...

3

Freitag, 17. September 2004, 12:42

Hallo!

Das Recht auf Arbeit gibt es nicht nur bei Beamten sondern allgemein. Das bedeutet nicht ein Recht auf eine Arbeitsstelle, das gibt es ja bei uns leider nicht gesetzlich.
Aber wer eine Arbeitsstelle hat, hat ein Recht darauf, auch was zu arbeiten zu bekommen. Der Arbeitgeber darf Dich zum Beispiel nicht einfach Heim schicken, wenn Du nicht willst. Er geht mit dem Vertrag die Verpflichtung ein, Dir Arbeit zu geben.

Das wird zwar von vielen sicherlich nicht eingeklagt, ist aber gesetzlich zumindest so.

Dirk
*der sich im Studium durch viel Arbeitsrecht durchschlagen musste*

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Mic

Samsas Traum

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4

Freitag, 17. September 2004, 13:22

Tja, Arbeits- und Dienstrecht kenn ich nur vom weghören (unser Dozent war mehr einer der Sorte "hier habt ihr die nächsten 100 Seiten Kopien zum durchlesen"), deswegen bin ich da auch nicht so bewandert :).

Wobei in der heutigen Arbeitsmarktlage wahrscheinlich eher selten der Fall eintritt, dass ein Mitarbeiter wegen mangelnder Arbeit nach Hause geschickt wird (Kurzarbeit mit allem was dran hängt mal ausgeblendet). Da gibt's dann wohl eher betriebsbedingte Kündigungen :rolleyes:. Das zumindest kann einem Beamten nicht passieren.
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leocat

Königin von Hukapetapank

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5

Freitag, 17. September 2004, 15:51

Ich hab schon überlegt, ob es vielleicht noch nicht zu spät wäre, eine Beamtenlaufbahn einzuschlagen... naja, mit 26 wohl nicht mehr, müsste ja erst noch irgendwas studieren...

Mic

Samsas Traum

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6

Freitag, 17. September 2004, 15:56

26 ist noch kein Alter zum Einschlagen einer Beamtenlaufbahn. Da hab ich schon wesentlich ältere Kollegen gesehen, auch allesamt Quereinsteiger. Das Problem dürfte sein, eine Einstellungsbehörde zu finden. Da sieht es ja wohl insgesamt eher mau aus, egal in welcher Sparte. Und das Studium (FH) wäre ja dann quasi die Ausbildung. Jedenfalls in NRW ist dem so und ich glaube nicht, dass sich das regional sehr stark unterscheidet.
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knobibrot

Hörspielminister

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7

Freitag, 17. September 2004, 19:33

Man darf nicht vergessen: Der Mann ist immerhin Ministerialrat. Er hat also eine normalerweise sehr "interessante" Tätigkeit, wahrscheinlich.
Würde der gleiche Mann im Ortsamt sitzen, hätte er sich die Klage sicher nochmal überlegt. :DD