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Karlsruhe, 25.06.2004. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Verkauf von TV-Werbeblockern erlaubt. Wie dpa meldet, ist der Vertrieb von Geraeten, die Werbespots ausblenden, nach einem heute veroeffentlichten Urteil mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar. Damit wurde eine Klage des Privatsenders RTL abgewiesen und unter einen fuenf Jahre waehrenden Rechtsstreit ein Schlussstrich gezogen. RTL wollte der Firma TC Unterhaltungselektronik den Vertrieb solcher Apparate verbieten lassen. Beim Koelner Sender zeigte man sich ueber das Urteil verwundert. "Wir warten die Entscheidungsgruende ab und behalten uns den Weg zum Bundesverfassungsgericht vor", kommentierte ein Sendersprecher. "Schliesslich geht es um die Rundfunkfreiheit, deren wesentlicher Bestandteil auch die Finanzierung ist."