Da gibt's aber auch das Kündigungsschutzgesetz ( KSchG) und das Betriebsverfassungsgesetz, was in solche Sachen reinspielen kann.
Und - ganz wichtig - nicht zuletzt, wenn nicht sogar ganz zuerst, der Arbeitsvertrag der bestreffenden Person. Das wäre das, wo ich als allererstes nachschlagen würde, denn individuelle Abreden haben immer Vorrang, sofern sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
Gruß
Skywise
Mittwoch.
Skywise: "Ja klar ist der Laden super und so, aber ich mach' da trotzdem einen Bogen drum, denn allein für's Umschauen muß man da schon den großen Geldbeutel dabei haben."
Kollegin: "Ach was, das geht auch ohne. Mit EC-Karte zum Beispiel."