Da gibt's aber auch das Kündigungsschutzgesetz ( KSchG) und das Betriebsverfassungsgesetz, was in solche Sachen reinspielen kann.
Und - ganz wichtig - nicht zuletzt, wenn nicht sogar ganz zuerst, der Arbeitsvertrag der bestreffenden Person. Das wäre das, wo ich als allererstes nachschlagen würde, denn individuelle Abreden haben immer Vorrang, sofern sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
Gruß
Skywise
Mittwoch.
Skywise: "So wie Sie da im Stuhl hängen, sollten Sie aufpassen, daß Sie nicht von irgendwelchen Naturschützern zurück ins Meer geschoben werden."
Kollegin: "Also, Meer wär' jetzt schon irgendwie geil ... Falls Sie ein paar Naturschützern über den Weg laufen sollten ...?"