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Original von Luke Hardin
Der Text ist mir zu lang, kann das mal jemand in 5 verständlichen Sätzen zusammenfassen?
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Original von Der Fahle
Ich weiß. Man versteht kaum ein Wort. Jedenfalls bezieht sich dieses Urteil hauptsächlich auf "Die drei Fragezeichen Kids".
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Original von Cherusker
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Original von Der Fahle
Ich weiß. Man versteht kaum ein Wort. Jedenfalls bezieht sich dieses Urteil hauptsächlich auf "Die drei Fragezeichen Kids".
Das habe ich ueberhaupt nicht so verstanden. Ich denke, das gilt fuer alle Geschichten, die auf die Basis der 10 Grundgeschichten vom dem Autor geschrieben wurden.
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Original von Skywise
Zumindest steht für mich fest: das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Und daß sich keine der beiden Parteien besonders mit Ruhm bekleckert hat.
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Original von Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 U 175/06
Wie auch bei anderen Fragen in diesem Verfahren, ist der Vortrag der Antragstellerin sehr fragmentarisch und lückenhaft.
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Original von Cherusker
Weder Sony/BMG-Europa noch Kosmos haben die Rechte fuer ??? oder Die Dr3i Hoerspiele in Deutschland. Beide gucken nun in die Roehre.
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(1) Sony/BMG oder Europa hatte einen Vertrag mit der Uni Michigan, die im Besitz der Rechte der ersten 10 Buchbaende waren. Darueber hinaus hat Europa sich auf eine schwammige Klausel verlassen und ueber 120 Hoerspiele veroeffentlicht (??? und Die Dr3i), ohne wirklich die expliziten Rechte fuer die Hoerspiele oder fuer irgendeine Folge ab Band 11 zu haben. Dieses wurde hervorgerufen, da die Rechte fuer Hoerspiele in den 60ern (zur Zeit des Testamentes) noch keine grosse Rolle spielten und deshalb im Testament nicht eindeutig geregelt ist. Europa hat sich in dieser Zeit gutglaeubig im Besitz der Rechte gesehen, da sie auch regelmaessig der Uni Michigan dafuer bezahlt haben und die Uni das Geld auch wohlwollend genommen haben.
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(2) Kosmos hat 1991 einen Vertrag mit den Kindern von Robert Arthur gemacht und damit die Rechte fuer die Buecher erworben. Damit dachten sie, im alleinigen Besitz der Rechte fuer die Hoerspiele in Deutschland zu haben.
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Das Gericht hat jedoch festgestellt, dass die Tochter des Autors die Rechte gar nicht besitzt und somit nie haette weiterverkaufen durfen. Das Urteil hat nun eindeutig festgestellt, dass die Universitaet von Michigan der alleinige Rechteinhaber fuer alle ??? Hoerspiel Veroeffentlichungen in Deutschland ist.
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(6) Jeder der irgendetwas ueber die ??? in Deutschland herausbringen will, muss mit der Uni einen neuen Vertrag machen, der insbesondere die Hoerspielrechte regelt. Wenn sich Sony/BMG mit der Universitaet von Michigan einigen koennte und die Rechte von denen kaufen koennte, dann koennte es mit den ??? oder mit Die Dr3i weitergehen. Ansonsten ist die Serie tot.
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Jedoch ist in dieser Serie immer noch soviel Geld, dass ich schon denke, dass jemand einen Vertrag mit der Uni Michigan machen wird. Mal sehen wie das weitergeht.
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Original von Skywise
So, also - ich gehe nochmal kurz auf das Posting von Cherusker ein und bringe noch ein paar Kommentare an.
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Original von Cherusker
Weder Sony/BMG-Europa noch Kosmos haben die Rechte fuer ??? oder Die Dr3i Hoerspiele in Deutschland. Beide gucken nun in die Roehre.
Stimmt.
Sony BMG/Europa wurden mit diesem Urteil zwar abgewatscht, allerdings steht Kosmos keinen Deut besser da. Die Einstweiligen Verfügungen von Sony BMG/Europa konnten gemäß Urteilsbegründung nicht aufrecht erhalten werden, aber Kosmos' Begründung steht auf ebenso wackligen Beinen. Kosmos' Glück war nur, daß dies nicht zur Debatte stand.
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(1) Sony/BMG oder Europa hatte einen Vertrag mit der Uni Michigan, die im Besitz der Rechte der ersten 10 Buchbaende waren. Darueber hinaus hat Europa sich auf eine schwammige Klausel verlassen und ueber 120 Hoerspiele veroeffentlicht (??? und Die Dr3i), ohne wirklich die expliziten Rechte fuer die Hoerspiele oder fuer irgendeine Folge ab Band 11 zu haben. Dieses wurde hervorgerufen, da die Rechte fuer Hoerspiele in den 60ern (zur Zeit des Testamentes) noch keine grosse Rolle spielten und deshalb im Testament nicht eindeutig geregelt ist. Europa hat sich in dieser Zeit gutglaeubig im Besitz der Rechte gesehen, da sie auch regelmaessig der Uni Michigan dafuer bezahlt haben und die Uni das Geld auch wohlwollend genommen haben.
Das lese ich ein wenig anders.
Die Uni Michigan kam erst über Kosmos ins Spiel, bzw. durch das Testament, das Kosmos vorgelegt hat. Sony BMG/Europa hatten bis zu diesem Zeitpunkt anscheinend überhaupt keine Ahnung, daß ein solches Testament existierte. Interessanterweise scheint das bei Kosmos ähnlich gewesen zu sein; das Urteil geht jedenfalls auf diesen Umstand nicht genauer ein, was bestimmt der Fall gewesen wäre, wenn sich Kosmos tadellos verhalten hätte.
Random House hat wohl - solange im Besitz der Rechte - regelmäßig an die Uni Michigan einen Betrag entrichtet, Sony BMG/Europa definitiv nicht ... und bei Kosmos weiß man's nicht genau.
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(2) Kosmos hat 1991 einen Vertrag mit den Kindern von Robert Arthur gemacht und damit die Rechte fuer die Buecher erworben. Damit dachten sie, im alleinigen Besitz der Rechte fuer die Hoerspiele in Deutschland zu haben.
Das hab' ich so explizit nicht gefunden. Sicher ist, daß Random House zwischen ca. Mitte '91 und ca. Mitte '02 im Besitz der Rechte war und entsprechende Lizenzen an Kosmos vergeben hat. Dies schließt ebenfalls die Schaffung einer neuen Serie ("??? Kids") ein. Am Ende des Vertrages hat Kosmos wohl die Rechte an den "Kids" von Random House abgekauft. Somit hatten die Arthur-Erben offensichtlich niemals ein Mitspracherecht bei den "Kids".
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Das Gericht hat jedoch festgestellt, dass die Tochter des Autors die Rechte gar nicht besitzt und somit nie haette weiterverkaufen durfen. Das Urteil hat nun eindeutig festgestellt, dass die Universitaet von Michigan der alleinige Rechteinhaber fuer alle ??? Hoerspiel Veroeffentlichungen in Deutschland ist.
Meiner Meinung auch nicht ganz richtig.
Das Gericht hat nicht unbedingt "eindeutig" festgestellt, daß die Uni Michigan der alleinige Rechteinhaber ist. Ich bin mir noch nicht mal sicher, ob das Gericht in dieser Sache überhaupt zuständig ist. Das Gericht hat dagegen festgelegt, daß die deutschen Lizenzen nach dem deutschen Urheberrecht beurteilt werden sollen. Da ein amerikanisches Gericht sich in dieser Hinsicht bestimmt nix von einem deutschen Gericht vorschreiben läßt, kann es unter Umständen passieren, daß - sofern es zu einer Verhandlung kommt - den Arthur-Erben tatsächlich die Rechte an den Büchern zugesprochen werden und die Uni Michigan dann dumm dasteht. Welche Auswirkungen das auf das Urteil hätte, kann ich jedoch nicht sagen ...
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(6) Jeder der irgendetwas ueber die ??? in Deutschland herausbringen will, muss mit der Uni einen neuen Vertrag machen, der insbesondere die Hoerspielrechte regelt. Wenn sich Sony/BMG mit der Universitaet von Michigan einigen koennte und die Rechte von denen kaufen koennte, dann koennte es mit den ??? oder mit Die Dr3i weitergehen. Ansonsten ist die Serie tot.
Jein.
Ein Vertrag mit der Uni wäre sicherlich interessant. Derzeit frage ich mich aber, auf welcher Grundlage Kosmos die Bücher herausgibt ... die nächsten Bände sind ja bereits angekündigt.
Wenn sich Sony BMG nicht mit der Uni einigen kann, kann es unter Umständen noch passieren, daß sich Kosmos mit der Uni einigt und dann die Hörspielrechte an ein anderes Label vergibt. Sony BMG stünde da sicherlich auch zur Debatte, allerdings weiß ich nicht, wie heftig die Wellen im Hintergrund waren ...
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Jedoch ist in dieser Serie immer noch soviel Geld, dass ich schon denke, dass jemand einen Vertrag mit der Uni Michigan machen wird. Mal sehen wie das weitergeht.
Es gäbe meines Erachtens noch eine andere Möglichkeit, nämlich die, daß die Serie als "Allgemeingut" deklariert wird ... allerdings wage ich aufgrund der vertrackten rechtlichen Situation zwischen den Ländern und Ozeanen zu behaupten, daß dies nur bedingt zur Entspannung der Situation beitragen dürfte.
Gruß
Skywise
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Original von Cherusker
(3) Random House ist dann von SonyBMG gekauft worden und SonyBMG hat sich darauf berufen, dass sie nun die Rechte hat.
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(4) Kosmos beruft sich aber darauf, die Rechte zu haben, da sie das europaeische Copyright fuer ??? hat. Kosmos hat sich das europaweit eintragen lassen, was auch sehr (!!!) umstritten ist da es dazu keine Genehmigung gibt, jedoch bisher hat das alle Anfechtungen standgehalten. Darauf beruht der Rechteanspruch von Kosmos.
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(5) Die Autorentochter hat nach eigenen Aussagen die Rechte 2005 fuer alle Medien und auf unbeschraenkte Zeit an SonyBMG verkauft. Wenn das rechtsgueltig wuerde, dann koennte Europa mit der Serie weitermachen und entweder die Marke Die Dr3i oder ??? benutzen. Sie waeren die alleinigen Rechteinhaber in Deutschland.
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Also insgesamt gesehen ist in meiner Hinsicht Kosmos der Misepeter, da es ohne SonyBMG keinerlei Interesse an den Rechten gaebe und SonyBMG der alleinige Inhaber der Rechte der Hoerspielverwertung in Deutschland sein sollte. Kosmos sollte einsehen, dass sie sich Kunst in den Weg stellen. Europa hat sichelich einiges verschlafen und war recht naiv, jedoch haben sie die absolute Moralpluspunkte hinter sich:
(a) Die Unterstuetzung der Erben des Autors
(b) Sie haben die Marke ??? und Die Dr3i am Leben gehalten. Ohne sie waere die Serie auch in Deutschland eingestellt worden (wie in fast allen Laendern der Welt).
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Original von HilliH
Also ich versteh leider wirklich nur Bahnhof. Es wird also in nächster Zeit (es sei denn Kosmos und Sony/BMG kommen irgendwie zusammen) weder "Die Dr3i" noch "Die ???"-Hörspiele geben?