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2

Sonntag, 17. Juni 2007, 22:50

Der Text ist mir zu lang, kann das mal jemand in 5 verständlichen Sätzen zusammenfassen? ;)
Damals glaubte ich kein Wort von diesen Geschichten, aber jetzt bin ich nicht mehr so sicher.

3

Sonntag, 17. Juni 2007, 22:56

Zitat

Original von Luke Hardin
Der Text ist mir zu lang, kann das mal jemand in 5 verständlichen Sätzen zusammenfassen? ;)


Dito ;)
Ist es ein Vogel!? Ist es ein Flugzeug!? Nein, es ist................der Teddy!

4

Montag, 18. Juni 2007, 05:21

Ich weiß. Man versteht kaum ein Wort. Jedenfalls bezieht sich dieses Urteil hauptsächlich auf "Die drei Fragezeichen Kids".

5

Montag, 18. Juni 2007, 06:14

Danke fuer den Hinweis. Das ist ja hochinteressant (z.B. die vielschichtige Bedeutung des englischen Wortes "Approval").

Also ich lese daraus:

Weder Sony/BMG-Europa noch Kosmos haben die Rechte fuer ??? oder Die Dr3i Hoerspiele in Deutschland. Beide gucken nun in die Roehre.

(1) Sony/BMG oder Europa hatte einen Vertrag mit der Uni Michigan, die im Besitz der Rechte der ersten 10 Buchbaende waren. Darueber hinaus hat Europa sich auf eine schwammige Klausel verlassen und ueber 120 Hoerspiele veroeffentlicht (??? und Die Dr3i), ohne wirklich die expliziten Rechte fuer die Hoerspiele oder fuer irgendeine Folge ab Band 11 zu haben. Dieses wurde hervorgerufen, da die Rechte fuer Hoerspiele in den 60ern (zur Zeit des Testamentes) noch keine grosse Rolle spielten und deshalb im Testament nicht eindeutig geregelt ist. Europa hat sich in dieser Zeit gutglaeubig im Besitz der Rechte gesehen, da sie auch regelmaessig der Uni Michigan dafuer bezahlt haben und die Uni das Geld auch wohlwollend genommen haben.
(2) Kosmos hat 1991 einen Vertrag mit den Kindern von Robert Arthur gemacht und damit die Rechte fuer die Buecher erworben. Damit dachten sie, im alleinigen Besitz der Rechte fuer die Hoerspiele in Deutschland zu haben.
(3) SonyMBG hat dann 1994 einen Vertrag mit Kosmos ueber den Vertrieb der Hoerspiele gemacht. Diesen Vertrag hatte Kosmos jedoch 2004 gekuendigt.
(4) Das trickreiche an diesem Vertrag ist jedoch, dass Kosmos niemals die Rechte fuer die Hoerspiele oder irgend andere Produkte fuer Deutschland hatte, da Kosmos die Rechte von der Tochter des Autors erworben haben. Das Gericht hat jedoch festgestellt, dass die Tochter des Autors die Rechte gar nicht besitzt und somit nie haette weiterverkaufen durfen. Das Urteil hat nun eindeutig festgestellt, dass die Universitaet von Michigan der alleinige Rechteinhaber fuer alle ??? Hoerspiel Veroeffentlichungen in Deutschland ist. Jedoch hat niemand einen Vertrag mit der Uni, in der die Veroeffentlichung von Hoerspielen explizit geregelt ist. SonyBMG hat nur einen schwammigen Vertrag ueber ein paar Buecher ohne explizit die Hoerspiele zu regeln, Kosmos hat die Rechte von der Tochter gekauft, die die Rechte gar nicht hatte.
(5) Es gibt also im Moment kein Label oder keinen Verlag, welches/welche Rechte hat, in Deutschland ??? Hoerspiele herauszubringen.
(6) Jeder der irgendetwas ueber die ??? in Deutschland herausbringen will, muss mit der Uni einen neuen Vertrag machen, der insbesondere die Hoerspielrechte regelt. Wenn sich Sony/BMG mit der Universitaet von Michigan einigen koennte und die Rechte von denen kaufen koennte, dann koennte es mit den ??? oder mit Die Dr3i weitergehen. Ansonsten ist die Serie tot.
(7) Auf absehbare Zeit wird es keine weiteren Hoerspiele ueber die drei aus Rocky Beach mehr geben.

Jedoch ist in dieser Serie immer noch soviel Geld, dass ich schon denke, dass jemand einen Vertrag mit der Uni Michigan machen wird. Mal sehen wie das weitergeht.

6

Montag, 18. Juni 2007, 06:15

Zitat

Original von Der Fahle
Ich weiß. Man versteht kaum ein Wort. Jedenfalls bezieht sich dieses Urteil hauptsächlich auf "Die drei Fragezeichen Kids".


Das habe ich ueberhaupt nicht so verstanden. Ich denke, das gilt fuer alle Geschichten, die auf die Basis der 10 Grundgeschichten vom dem Autor geschrieben wurden.

Perry

bringt Angsthasen nach Muffenhausen

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7

Montag, 18. Juni 2007, 08:53

Nachdem mein intensiver Kopfschmerz nach voran gegangener Lektüre des Urteils abgeklungen ist, komme ich zu dem Ergebnis, dass zumindest bis Juli 2008, kein HSP mit 3 Detektiven aus Rocky Beach mehr erscheinen wird. Danach wird man dann sehen, wer letztlich die Rechte aus sich vereinigen kann und wie dann mit den Rechten umgegangen wird. :{
"Wo bist du gerade?" - "In der Bredouille!" - "Hach. Frankreich! Wie schön."

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8

Montag, 18. Juni 2007, 08:57

So unterschiedlich kann man die Dinge also interpretieren :D
Wenn ich das Urteil mal eben überfliege, sehe ich vor allem Hinweise darauf, daß hier von den Einstweiligen Verfügungen gegen die "drei ??? Kids" die Rede ist. Zumindest sehe ich keinen anderen möglichen Grund, weshalb man diesen eigentlichen "Nebenkriegsschauplatz" so deutlich mit Anlagen belegen sollte, während die eigentliche Hauptattraktion des Abends eher am Rande behandelt wird.

Zumindest steht für mich fest: das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Und daß sich keine der beiden Parteien besonders mit Ruhm bekleckert hat.

Mal sehen, ob ich im Lauf der nächsten Stunden noch ein bißchen Zeit finde, mich mit dem Urtei näher zu beschäftigen ...

Gruß
Skywise
Radio Liederlicht
Liedermacher & Co.


Mittwoch.
Skywise: "Ja klar ist der Laden super und so, aber ich mach' da trotzdem einen Bogen drum, denn allein für's Umschauen muß man da schon den großen Geldbeutel dabei haben."
Kollegin: "Ach was, das geht auch ohne. Mit EC-Karte zum Beispiel."

9

Montag, 18. Juni 2007, 09:03

Zitat

Original von Cherusker

Zitat

Original von Der Fahle
Ich weiß. Man versteht kaum ein Wort. Jedenfalls bezieht sich dieses Urteil hauptsächlich auf "Die drei Fragezeichen Kids".


Das habe ich ueberhaupt nicht so verstanden. Ich denke, das gilt fuer alle Geschichten, die auf die Basis der 10 Grundgeschichten vom dem Autor geschrieben wurden.


Gut und Danke für ds Licht, ja. Habe ich das wohl doch falsch verstanden und aus bereits vergangenen Diskussionen mithineinintpretiert.

Perry

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10

Montag, 18. Juni 2007, 09:28

Zitat

Original von Skywise

Zumindest steht für mich fest: das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Und daß sich keine der beiden Parteien besonders mit Ruhm bekleckert hat.

Das hat der Senat in seiner Entscheidung ja auch schon durchblicken lassen :lach:

Zitat

Original von Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 U 175/06
Wie auch bei anderen Fragen in diesem Verfahren, ist der Vortrag der Antragstellerin sehr fragmentarisch und lückenhaft.
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Instagram: Vinylianer

11

Montag, 18. Juni 2007, 09:33

Das schwierige an diesem Fall ist, dass es soviele unterschiedliche Standpunkte gibt. Dieses war ja nur das Gerichtsurteil. Wenn man die Geschichte von der Seite der Autorentochter liest, sieht das wieder ganz anders aus.

12

Montag, 18. Juni 2007, 16:23

So, also - ich gehe nochmal kurz auf das Posting von Cherusker ein und bringe noch ein paar Kommentare an.

Zitat

Original von Cherusker
Weder Sony/BMG-Europa noch Kosmos haben die Rechte fuer ??? oder Die Dr3i Hoerspiele in Deutschland. Beide gucken nun in die Roehre.

Stimmt.
Sony BMG/Europa wurden mit diesem Urteil zwar abgewatscht, allerdings steht Kosmos keinen Deut besser da. Die Einstweiligen Verfügungen von Sony BMG/Europa konnten gemäß Urteilsbegründung nicht aufrecht erhalten werden, aber Kosmos' Begründung steht auf ebenso wackligen Beinen. Kosmos' Glück war nur, daß dies nicht zur Debatte stand.

Zitat

(1) Sony/BMG oder Europa hatte einen Vertrag mit der Uni Michigan, die im Besitz der Rechte der ersten 10 Buchbaende waren. Darueber hinaus hat Europa sich auf eine schwammige Klausel verlassen und ueber 120 Hoerspiele veroeffentlicht (??? und Die Dr3i), ohne wirklich die expliziten Rechte fuer die Hoerspiele oder fuer irgendeine Folge ab Band 11 zu haben. Dieses wurde hervorgerufen, da die Rechte fuer Hoerspiele in den 60ern (zur Zeit des Testamentes) noch keine grosse Rolle spielten und deshalb im Testament nicht eindeutig geregelt ist. Europa hat sich in dieser Zeit gutglaeubig im Besitz der Rechte gesehen, da sie auch regelmaessig der Uni Michigan dafuer bezahlt haben und die Uni das Geld auch wohlwollend genommen haben.

Das lese ich ein wenig anders.
Die Uni Michigan kam erst über Kosmos ins Spiel, bzw. durch das Testament, das Kosmos vorgelegt hat. Sony BMG/Europa hatten bis zu diesem Zeitpunkt anscheinend überhaupt keine Ahnung, daß ein solches Testament existierte. Interessanterweise scheint das bei Kosmos ähnlich gewesen zu sein; das Urteil geht jedenfalls auf diesen Umstand nicht genauer ein, was bestimmt der Fall gewesen wäre, wenn sich Kosmos tadellos verhalten hätte.
Random House hat wohl - solange im Besitz der Rechte - regelmäßig an die Uni Michigan einen Betrag entrichtet, Sony BMG/Europa definitiv nicht ... und bei Kosmos weiß man's nicht genau.

Zitat

(2) Kosmos hat 1991 einen Vertrag mit den Kindern von Robert Arthur gemacht und damit die Rechte fuer die Buecher erworben. Damit dachten sie, im alleinigen Besitz der Rechte fuer die Hoerspiele in Deutschland zu haben.

Das hab' ich so explizit nicht gefunden. Sicher ist, daß Random House zwischen ca. Mitte '91 und ca. Mitte '02 im Besitz der Rechte war und entsprechende Lizenzen an Kosmos vergeben hat. Dies schließt ebenfalls die Schaffung einer neuen Serie ("??? Kids") ein. Am Ende des Vertrages hat Kosmos wohl die Rechte an den "Kids" von Random House abgekauft. Somit hatten die Arthur-Erben offensichtlich niemals ein Mitspracherecht bei den "Kids".

Zitat

Das Gericht hat jedoch festgestellt, dass die Tochter des Autors die Rechte gar nicht besitzt und somit nie haette weiterverkaufen durfen. Das Urteil hat nun eindeutig festgestellt, dass die Universitaet von Michigan der alleinige Rechteinhaber fuer alle ??? Hoerspiel Veroeffentlichungen in Deutschland ist.

Meiner Meinung auch nicht ganz richtig.
Das Gericht hat nicht unbedingt "eindeutig" festgestellt, daß die Uni Michigan der alleinige Rechteinhaber ist. Ich bin mir noch nicht mal sicher, ob das Gericht in dieser Sache überhaupt zuständig ist. Das Gericht hat dagegen festgelegt, daß die deutschen Lizenzen nach dem deutschen Urheberrecht beurteilt werden sollen. Da ein amerikanisches Gericht sich in dieser Hinsicht bestimmt nix von einem deutschen Gericht vorschreiben läßt, kann es unter Umständen passieren, daß - sofern es zu einer Verhandlung kommt - den Arthur-Erben tatsächlich die Rechte an den Büchern zugesprochen werden und die Uni Michigan dann dumm dasteht. Welche Auswirkungen das auf das Urteil hätte, kann ich jedoch nicht sagen ...

Zitat

(6) Jeder der irgendetwas ueber die ??? in Deutschland herausbringen will, muss mit der Uni einen neuen Vertrag machen, der insbesondere die Hoerspielrechte regelt. Wenn sich Sony/BMG mit der Universitaet von Michigan einigen koennte und die Rechte von denen kaufen koennte, dann koennte es mit den ??? oder mit Die Dr3i weitergehen. Ansonsten ist die Serie tot.

Jein.
Ein Vertrag mit der Uni wäre sicherlich interessant. Derzeit frage ich mich aber, auf welcher Grundlage Kosmos die Bücher herausgibt ... die nächsten Bände sind ja bereits angekündigt.
Wenn sich Sony BMG nicht mit der Uni einigen kann, kann es unter Umständen noch passieren, daß sich Kosmos mit der Uni einigt und dann die Hörspielrechte an ein anderes Label vergibt. Sony BMG stünde da sicherlich auch zur Debatte, allerdings weiß ich nicht, wie heftig die Wellen im Hintergrund waren ...

Zitat

Jedoch ist in dieser Serie immer noch soviel Geld, dass ich schon denke, dass jemand einen Vertrag mit der Uni Michigan machen wird. Mal sehen wie das weitergeht.

Es gäbe meines Erachtens noch eine andere Möglichkeit, nämlich die, daß die Serie als "Allgemeingut" deklariert wird ... allerdings wage ich aufgrund der vertrackten rechtlichen Situation zwischen den Ländern und Ozeanen zu behaupten, daß dies nur bedingt zur Entspannung der Situation beitragen dürfte.

Gruß
Skywise
Radio Liederlicht
Liedermacher & Co.


Mittwoch.
Skywise: "Ja klar ist der Laden super und so, aber ich mach' da trotzdem einen Bogen drum, denn allein für's Umschauen muß man da schon den großen Geldbeutel dabei haben."
Kollegin: "Ach was, das geht auch ohne. Mit EC-Karte zum Beispiel."

13

Montag, 18. Juni 2007, 16:35

Auf jeden Fall Grund genug, erst einmal alle kostenpflichtig (mindestens EUR 1000 pro Fall) abzumahnen, die ???-MCs oder LPs bei Ebay verkaufen. Das bringt eh mehr, als sich mit dem Verkaufen von Hörspielen abzugeben.

:rofl:
Zahlreiche Hörspiel-LPs zum Anschauen und Kaufen

Bruzes Plattenkiste & Hoerspielplatte.de



14

Montag, 18. Juni 2007, 16:56

Oh Ja. Da muss ich mich ebaymäßig ja mal ranhalten, wenn ich die DDFs fertig kriegen will, bevor eine Folge 476.52 € kostet....

15

Montag, 18. Juni 2007, 18:55

Zitat

Original von Skywise
So, also - ich gehe nochmal kurz auf das Posting von Cherusker ein und bringe noch ein paar Kommentare an.

Zitat

Original von Cherusker
Weder Sony/BMG-Europa noch Kosmos haben die Rechte fuer ??? oder Die Dr3i Hoerspiele in Deutschland. Beide gucken nun in die Roehre.

Stimmt.
Sony BMG/Europa wurden mit diesem Urteil zwar abgewatscht, allerdings steht Kosmos keinen Deut besser da. Die Einstweiligen Verfügungen von Sony BMG/Europa konnten gemäß Urteilsbegründung nicht aufrecht erhalten werden, aber Kosmos' Begründung steht auf ebenso wackligen Beinen. Kosmos' Glück war nur, daß dies nicht zur Debatte stand.

Zitat

(1) Sony/BMG oder Europa hatte einen Vertrag mit der Uni Michigan, die im Besitz der Rechte der ersten 10 Buchbaende waren. Darueber hinaus hat Europa sich auf eine schwammige Klausel verlassen und ueber 120 Hoerspiele veroeffentlicht (??? und Die Dr3i), ohne wirklich die expliziten Rechte fuer die Hoerspiele oder fuer irgendeine Folge ab Band 11 zu haben. Dieses wurde hervorgerufen, da die Rechte fuer Hoerspiele in den 60ern (zur Zeit des Testamentes) noch keine grosse Rolle spielten und deshalb im Testament nicht eindeutig geregelt ist. Europa hat sich in dieser Zeit gutglaeubig im Besitz der Rechte gesehen, da sie auch regelmaessig der Uni Michigan dafuer bezahlt haben und die Uni das Geld auch wohlwollend genommen haben.

Das lese ich ein wenig anders.
Die Uni Michigan kam erst über Kosmos ins Spiel, bzw. durch das Testament, das Kosmos vorgelegt hat. Sony BMG/Europa hatten bis zu diesem Zeitpunkt anscheinend überhaupt keine Ahnung, daß ein solches Testament existierte. Interessanterweise scheint das bei Kosmos ähnlich gewesen zu sein; das Urteil geht jedenfalls auf diesen Umstand nicht genauer ein, was bestimmt der Fall gewesen wäre, wenn sich Kosmos tadellos verhalten hätte.
Random House hat wohl - solange im Besitz der Rechte - regelmäßig an die Uni Michigan einen Betrag entrichtet, Sony BMG/Europa definitiv nicht ... und bei Kosmos weiß man's nicht genau.

Zitat

(2) Kosmos hat 1991 einen Vertrag mit den Kindern von Robert Arthur gemacht und damit die Rechte fuer die Buecher erworben. Damit dachten sie, im alleinigen Besitz der Rechte fuer die Hoerspiele in Deutschland zu haben.

Das hab' ich so explizit nicht gefunden. Sicher ist, daß Random House zwischen ca. Mitte '91 und ca. Mitte '02 im Besitz der Rechte war und entsprechende Lizenzen an Kosmos vergeben hat. Dies schließt ebenfalls die Schaffung einer neuen Serie ("??? Kids") ein. Am Ende des Vertrages hat Kosmos wohl die Rechte an den "Kids" von Random House abgekauft. Somit hatten die Arthur-Erben offensichtlich niemals ein Mitspracherecht bei den "Kids".

Zitat

Das Gericht hat jedoch festgestellt, dass die Tochter des Autors die Rechte gar nicht besitzt und somit nie haette weiterverkaufen durfen. Das Urteil hat nun eindeutig festgestellt, dass die Universitaet von Michigan der alleinige Rechteinhaber fuer alle ??? Hoerspiel Veroeffentlichungen in Deutschland ist.

Meiner Meinung auch nicht ganz richtig.
Das Gericht hat nicht unbedingt "eindeutig" festgestellt, daß die Uni Michigan der alleinige Rechteinhaber ist. Ich bin mir noch nicht mal sicher, ob das Gericht in dieser Sache überhaupt zuständig ist. Das Gericht hat dagegen festgelegt, daß die deutschen Lizenzen nach dem deutschen Urheberrecht beurteilt werden sollen. Da ein amerikanisches Gericht sich in dieser Hinsicht bestimmt nix von einem deutschen Gericht vorschreiben läßt, kann es unter Umständen passieren, daß - sofern es zu einer Verhandlung kommt - den Arthur-Erben tatsächlich die Rechte an den Büchern zugesprochen werden und die Uni Michigan dann dumm dasteht. Welche Auswirkungen das auf das Urteil hätte, kann ich jedoch nicht sagen ...

Zitat

(6) Jeder der irgendetwas ueber die ??? in Deutschland herausbringen will, muss mit der Uni einen neuen Vertrag machen, der insbesondere die Hoerspielrechte regelt. Wenn sich Sony/BMG mit der Universitaet von Michigan einigen koennte und die Rechte von denen kaufen koennte, dann koennte es mit den ??? oder mit Die Dr3i weitergehen. Ansonsten ist die Serie tot.

Jein.
Ein Vertrag mit der Uni wäre sicherlich interessant. Derzeit frage ich mich aber, auf welcher Grundlage Kosmos die Bücher herausgibt ... die nächsten Bände sind ja bereits angekündigt.
Wenn sich Sony BMG nicht mit der Uni einigen kann, kann es unter Umständen noch passieren, daß sich Kosmos mit der Uni einigt und dann die Hörspielrechte an ein anderes Label vergibt. Sony BMG stünde da sicherlich auch zur Debatte, allerdings weiß ich nicht, wie heftig die Wellen im Hintergrund waren ...

Zitat

Jedoch ist in dieser Serie immer noch soviel Geld, dass ich schon denke, dass jemand einen Vertrag mit der Uni Michigan machen wird. Mal sehen wie das weitergeht.

Es gäbe meines Erachtens noch eine andere Möglichkeit, nämlich die, daß die Serie als "Allgemeingut" deklariert wird ... allerdings wage ich aufgrund der vertrackten rechtlichen Situation zwischen den Ländern und Ozeanen zu behaupten, daß dies nur bedingt zur Entspannung der Situation beitragen dürfte.

Gruß
Skywise


Danke Skywise. Ja die Situation ist sehr verworren.

Hier noch ein paar weitere Punkte aus dem Inteview mit der Autorentochter, die jedoch alles sehr einseitig darstellt und mir ziemlich naiv vorkommt. Das hat sicherlich die aggressive Politik von Kosmos mit hervorgerufen.

(1) Die Tochter sagt, dass die Rechte bis 1998 bei Random House lagen. Da haben sie die Rechte jedoch nach ihrer Interpretation verloren, da es eine Klausel gab, die besagt, wenn die Buchreihe in den USA eingestellt wird und eine bestimmte Frist ablaeuft, dann verliert Random House die Rechte und sie gehen zurueck an die Kinder. Die Buchreihe wurde eingestellt und die Frist ist abgelaufen, ohne dass Random House eingeschritten ist. Somit beruft sich die Tochter darauf, dass sie die Rechte hat und Random House keine Rechte mehr hat. Dieses ist jedoch umstritten.

(2) Random House hatte die Rechte 1991 an Kosmos verkauft, hat aber immer wieder gesagt, dass sie die elektronischen Rechte gar nicht hat.

(3) Random House ist dann von SonyBMG gekauft worden und SonyBMG hat sich darauf berufen, dass sie nun die Rechte hat.

(4) Kosmos beruft sich aber darauf, die Rechte zu haben, da sie das europaeische Copyright fuer ??? hat. Kosmos hat sich das europaweit eintragen lassen, was auch sehr (!!!) umstritten ist da es dazu keine Genehmigung gibt, jedoch bisher hat das alle Anfechtungen standgehalten. Darauf beruht der Rechteanspruch von Kosmos.

(5) Die Autorentochter hat nach eigenen Aussagen die Rechte 2005 fuer alle Medien und auf unbeschraenkte Zeit an SonyBMG verkauft. Wenn das rechtsgueltig wuerde, dann koennte Europa mit der Serie weitermachen und entweder die Marke Die Dr3i oder ??? benutzen. Sie waeren die alleinigen Rechteinhaber in Deutschland.

(6) Jedoch beruft sich Kosmos darauf, dass die Tochter gar nicht die Besitzerin der Hoerspielrechte ist, da die im Besitz der Uni Michigan ist und hat deswegen ein altes Testament ausgegraben. Das ist auch umstritten, jedoch vom Gericht nun unterstuetzt worden.

Also insgesamt gesehen ist in meiner Hinsicht Kosmos der Misepeter, da es ohne SonyBMG keinerlei Interesse an den Rechten gaebe und SonyBMG der alleinige Inhaber der Rechte der Hoerspielverwertung in Deutschland sein sollte. Kosmos sollte einsehen, dass sie sich Kunst in den Weg stellen. Europa hat sichelich einiges verschlafen und war recht naiv, jedoch haben sie die absolute Moralpluspunkte hinter sich:

(a) Die Unterstuetzung der Erben des Autors
(b) Sie haben die Marke ??? und Die Dr3i am Leben gehalten. Ohne sie waere die Serie auch in Deutschland eingestellt worden (wie in fast allen Laendern der Welt).

16

Montag, 18. Juni 2007, 19:44

Zitat

Original von Cherusker
(3) Random House ist dann von SonyBMG gekauft worden und SonyBMG hat sich darauf berufen, dass sie nun die Rechte hat.

Da fehlen zwei bzw. drei kleine Zwischenschritte. Random House wurde von Bertelsmann übernommen (Bertelsmann und Sony fusionierten später zu Sony BMG). Bevor Bertelsmann jedoch Random House übernehmen konnte, waren die Rechte an den "drei ???" bereits verfallen (exakt ein Jahr vorher). Dumm gelaufen.

Zitat

(4) Kosmos beruft sich aber darauf, die Rechte zu haben, da sie das europaeische Copyright fuer ??? hat. Kosmos hat sich das europaweit eintragen lassen, was auch sehr (!!!) umstritten ist da es dazu keine Genehmigung gibt, jedoch bisher hat das alle Anfechtungen standgehalten. Darauf beruht der Rechteanspruch von Kosmos.

Kosmos hält die Markenrechte an den "???". Dies wurde mittlerweile übrigens auch durch ein Gericht bestätigt, was ich allerdings auch nur mit schräggelegtem Kopf akzeptieren kann, denn die "???" standen zwar nicht im Titel, wohl aber auf den Visitenkarten von Arthurs Originalbüchern, so daß man eigentlich davon ausgehen kann, daß er die "drei ???" erfunden hat. Wie dem auch sei - *pf*

Zitat

(5) Die Autorentochter hat nach eigenen Aussagen die Rechte 2005 fuer alle Medien und auf unbeschraenkte Zeit an SonyBMG verkauft. Wenn das rechtsgueltig wuerde, dann koennte Europa mit der Serie weitermachen und entweder die Marke Die Dr3i oder ??? benutzen. Sie waeren die alleinigen Rechteinhaber in Deutschland.

Genau da beginnt's an allen Ecken und Enden zu bröckeln.
Was sind "die Rechte"? Die Rechte an den zehn Originalbänden ihres Vaters. Auf die übrigen ca. 45 englischen Originalbände hat sie im Prinzip keinen Zugriff, da diese Auftragsarbeiten von Random House waren, die nach den ersten Bänden die Rechte an den "drei ???" übernahmen.
Die Markenrechte an "Die drei ???" liegen auf jeden Fall bei Kosmos und sind für Sony BMG / Europa derzeit nicht verwendbar.

Zitat

Also insgesamt gesehen ist in meiner Hinsicht Kosmos der Misepeter, da es ohne SonyBMG keinerlei Interesse an den Rechten gaebe und SonyBMG der alleinige Inhaber der Rechte der Hoerspielverwertung in Deutschland sein sollte. Kosmos sollte einsehen, dass sie sich Kunst in den Weg stellen. Europa hat sichelich einiges verschlafen und war recht naiv, jedoch haben sie die absolute Moralpluspunkte hinter sich:

(a) Die Unterstuetzung der Erben des Autors
(b) Sie haben die Marke ??? und Die Dr3i am Leben gehalten. Ohne sie waere die Serie auch in Deutschland eingestellt worden (wie in fast allen Laendern der Welt).

Genau dieselben Moralpluspunkte kann man auch umdrehen und Kosmos zuschieben:
(a) Kosmos hat an die "drei ???" geglaubt, als sie in Amiland eingestellt wurden und mit BJHW eine Autorin die Serie weiterführen lassen.
(b) Die Geschichten der "neuen Ära" gehen auf talentierte Autoren wie Marx, Nevis, Fischer oder Vollenbruch zurück, die von Kosmos entdeckt wurden.
Ebenso kann man Europa auch einige andere Vorwürfe machen, immerhin hat die Qualität der Folgen sich merklich verändert - Overacting und Rumgezicke vonseiten der Sprecher und ziemlich sonderbar aufgebaute Drehbücher waren an der Tagesordnung (okay, war auch früher so, aber mittlerweile fällt es anscheinend einigen Leuten mehr auf :D).

Ich weiß nicht, was sich im Hintergrund zwischen Kosmos und Europa alles getan hat, daß es zu diesem Streit kam. Ich weiß auch gar nicht, ob ich das wissen will, aber ich bin absolut sicher, daß es in diesem Streit "nur" um zwei unterschiedliche Sichtweisen über ein- und dieselbe Situation geht. Irgendeiner Seite Vorwürfe zu machen, fällt mir derzeit nicht ein ... die haben sich gegenseitig schon genug geschadet.

Gruß
Skywise
Radio Liederlicht
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Mittwoch.
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17

Montag, 18. Juni 2007, 21:25

Hm.

Ich schreibe ein Buch über diesen Fall und lasse ihn durch die 4 Prozentzeichen lösen...

Wie soll man da noch durchsteigen ? :hammer:
spacie
====================
Duff is best !
:prost:
====================

18

Montag, 18. Juni 2007, 22:14

Also ich versteh leider wirklich nur Bahnhof. Es wird also in nächster Zeit (es sei denn Kosmos und Sony/BMG kommen irgendwie zusammen) weder "Die Dr3i" noch "Die ???"-Hörspiele geben? :confused:

The iPhone is nothing more than a luxury bauble that will appeal to a few gadget freaks. In terms of its impact on the industry, the iPhone is less relevant. [...] Apple will sell a few to its fans, but the iPhone won't make a long-term mark on the industry.

Matthew Lynn, Published in Bloomberg, Jan 13, 2007

19

Montag, 18. Juni 2007, 22:47

Zitat

Original von HilliH
Also ich versteh leider wirklich nur Bahnhof. Es wird also in nächster Zeit (es sei denn Kosmos und Sony/BMG kommen irgendwie zusammen) weder "Die Dr3i" noch "Die ???"-Hörspiele geben? :confused:


Das ist wohl das einzige, was wirklich sicher ist. Keine weiteren Hoerspiele in absehbarer Zukunft. Vielleicht aendert sich das ja im Juli 2008. Dann kann wohl neu verhandelt werden (glaube ich zumindest).

Captain Blitz

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20

Freitag, 31. August 2007, 08:39

Im September wird es auch noch kein Urteil geben, die Verhandlung wurde verschoben.