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DiJae

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1

Dienstag, 16. März 2004, 09:13

Mietrecht? Nicht für den Mieter!

Ich muss hier mal Dampf ablassen und Euch mal schildern, die beschissen es einem einfachen Mieter ergeht, wenn er versucht zu seinem Recht zu kommen. Da ist Frust angesagt:

Vor ca. zwei Wochen habe ich in unserem Schlafzimmer starken Schimmelbefall festgestellt und dies dem Hauswart mitgeteilt. Er hat zwar zugegeben, dass der Schimmel das Resultat einer defekten Aussenwand ist, schlug aber vor, die Innenwand nur mit einer Spezialfarbe zu streichen. Nach Erkundigungen (u.a. bei einem Malermeister) haben wir dies aber abgelehnt, weil der Schimmel irgendwann wieder auftritt. Außerdem sind Mittel gegen Schimmel meistens genauso schädlich wie Schimmel selber. Auf unsere Forderung, die Außenwand zu sanieren, wurde bisher nicht eingegangen bzw. die Hausverwaltung hat auf unser Schreiben nicht reagiert. Da meine Freundin unter chronischer Bronchitis leidet, ist es ihr nicht mehr möglich, in dem Zimmer zu schlafen. Inzwischen haben wir eine neue Wohnung, die wir Ende des Monats beziehen können. Das Problem ist nur die übliche Kündigungsfrist von drei Monaten, die einem sofortigen Umzug im Wege steht. Damit wir fristlos kündigen können, benötigen wir ein Attest, das belegt, dass aufgrund des Schimmels gesundheitliche Schäden drohen. Der Witz ist, das jeder und jede Stelle und jeder Arzt einem sagt, dass Schimmel gesundheitsschädlich ist und man noch nicht einmal genau definieren und voraussagen kann, welche Schäden auftreten. Aber nicht jeder Arzt darf einem ein Attest ausstellen. Dafür benötigt man einen Umweltmediziner, die recht selten sind. Und daher auch kaum Termine haben. Der Erste hat uns einen Termin Mitte Mai angeboten. Beim zweiten waren wir erfolgreicher. Der kommt immerhin schon heute hier vorbei und schaut sich die Lage an und nimmt Proben vor. Danach muss aber noch ein Gutachter kommen. Das komplette Gutachten wird ca. 4-6 Wochen dauern. *vogelzeig* Ein Asmathiker ist bis zu diesem Zeitpunkt längst verreckt. Aber... uns bleibt keine andere Wahl. Morgen kommen noch irgendwelche Typen vom Wohnungsamt vorbei und prüfen, ob der Schimmel Resultat baulicher Mängeln ist. Das hatte uns aber schon der Hauswart mitgeteilt. Die Außenwand ist einfach ein Witz. Vollkommen undicht und nicht isoliert. Haben wir beim Einzug aber nicht drauf geachtet bzw. es war ja dunkel! Nunja. Wenn es bauliche Mängel sind, dann wird die Hausverwaltung in Kenntnis gesetzt, dass diese zu beheben sind. Wir hoffen, dass wir so eine fristlose Kündigung erwirken können. Donnerstag haben wir außerdem noch einen Termin bei einer Anwältin, die uns berät und für uns ein 'professionelles' Schreiben aufsetzt. Sollten alle Stricke reißen, sind wir gezwungen die Wohnung hier weiter zu zahlen. Der neue Mieter hat uns schon aufgrund unserer mißlichen Lage (und weil sie so dumm waren, andere Wohnungen auf der gleichen Straße mit zwei Monaten mietfrei zu inserieren, was ich gesehen habe) bis zum 1.6. mietfrei gewährt, d.h. wir zahlen aber ab heute schon Nebenkosten. Können aber diese Woche wohl schon mit den Renovierungsarbeiten anfangen, so dass wir schnell umziehen können. An dieser Stelle noch ein Hinweis: eine Rechtsschutzversicherung ist ein mittlerer Witz. Die Beratung wird dort anscheinend von Jurastudenten im ersten Semester geführt. Nicht nur, dass die Dame, die uns beraten hat, sich ständig mit ihren Kollegen beraten mußte, nein, sie war der Meinung, dass uns eine fristlose Kündigung gar nicht zusteht. Ihr Vorschlag war, in den sauren Apfel zu beißen und für zwei Wohnungen Miete zu zahlen. Es gab keinen Hinweis auf das ärztliche Attest, kein Hinweis auf das Wohnungsamt, rein gar nichts. X(
Inzwischen Vater und zuende studiert. Altert seitdem rapide. Braucht Zellaktivator.

Chocolatminz

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2

Dienstag, 16. März 2004, 09:54

Ach du Schreck, das ist ja echt übel... X(

Ich kann die Situation gut nachvollziehen, weil ich selber mal so ein ähnliches Problem hatte, nur das der Sachverständige (von der Wohnungsbaugesellschaft) sagte, es läge an mir, weil ich zu wenig lüften würde, dabei hatten alle Wohnungen das Problem, nur ich war so doof mich zu beschweren. :P
Ich bin dann einfach regulär ausgezogen, weil ich an dem Schimmel selbst nix machen konnte.

Gruß, Choco

DiJae

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3

Dienstag, 16. März 2004, 10:14

Wir haben uns gesagt, dass wir alle Möglichkeiten auslotsen. Auch wenn wir inzwischen feststellen müssen, dass der Erfolg auf sich warten läßt. Wir setzen unsere Hoffnung in die Aktivitäten diese Woche. Wir machen es dem Vermieter auf jeden Fall nicht zu einfach. Und ich hoffe, dass er nach uns so schnell keinen Mieter mehr hier hineinbekommt, weil der Baumangel ihn dazu nicht mehr berechtigt. Ich bin sehr gespannt. Aber mir scheint, das man sich in diesem Land das Recht so biegen kann, wie es einem beliebt. Man braucht nur Geld...
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Chocolatminz

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4

Dienstag, 16. März 2004, 10:20

Zitat

Original von DiJae
Aber mir scheint, das man sich in diesem Land das Recht so biegen kann, wie es einem beliebt. Man braucht nur Geld...


Ist wohl leider wirklich so... :{

digit

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5

Dienstag, 16. März 2004, 17:36

Was ist den mit Mietminderungen, wenn Ihr sowieso schon zahlen müßt.

Fristlose Kündigung wegen Schimmelpilzbefalls
Neben Minderung auch Kündigungsmöglichkeit gegeben
(AG Neukölln, 6 C 586/99)
Bei großflächigem Schimmelpilzbefall in Wohnräumen ist grundsätzlich von einer Gesundheitsgefährdung auszugehen, die den Mieter zur fristlosen Kündigung berechtigt.


http://www.harten.de/mietrecht/mieter/mietmaengel/index.html

http://www.geizkragen.de/reportagen/verb…erzen_4384.html

Vielleicht findest Du ja da noch was ;)

DiJae

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6

Dienstag, 16. März 2004, 17:51

:{

Zitat

Original von digit
Was ist den mit Mietminderungen, wenn Ihr sowieso schon zahlen müßt.

Fristlose Kündigung wegen Schimmelpilzbefalls
Neben Minderung auch Kündigungsmöglichkeit gegeben
(AG Neukölln, 6 C 586/99)
Bei großflächigem Schimmelpilzbefall in Wohnräumen ist grundsätzlich von einer Gesundheitsgefährdung auszugehen, die den Mieter zur fristlosen Kündigung berechtigt.


http://www.harten.de/mietrecht/mieter/mietmaengel/index.html

http://www.geizkragen.de/reportagen/verb…erzen_4384.html

Vielleicht findest Du ja da noch was ;)


Mindern werden wir auf jeden Fall. Aber laut Rechtschutz kann man erst dann fristlos kündigen, wenn die gesamte Wohnung von Schimmel befallen ist. Hurra. Albern, denn dann ist man selber auch schon verseucht. Aber danke für die Links. Hatte aber schon ähnliche Urteile gelesen. Leider liegen Wirklichkeit und solche Artikel weiter auseinander als man denkt. :{
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7

Dienstag, 16. März 2004, 18:41

RE: Mietrecht? Nicht für den Mieter!

Zitat

Original von DiJae
An dieser Stelle noch ein Hinweis: eine Rechtsschutzversicherung ist ein mittlerer Witz. Die Beratung wird dort anscheinend von Jurastudenten im ersten Semester geführt. Nicht nur, dass die Dame, die uns beraten hat, sich ständig mit ihren Kollegen beraten mußte, nein, sie war der Meinung, dass uns eine fristlose Kündigung gar nicht zusteht.


Das ist mal wieder ein schönes Beispiel für "Recht haben" und "Recht bekommen"...

Aber warum kriegst Du eine Beratung von der Rechtsschutzversicherung? Die machen eine Zusage für eine Kostenübernahme und Du gehst zu einem Anwalt Deiner Wahl. Bei der Versicherung sitzen natürlich Leute, die Versicherungskaufmann oä gelernt haben, keine Juristen.

Schimmelbefall an einer Wand in einem Zimmer dürfte aber nicht automatisch für eine fristlose Kündigung reichen. Da steckt schon einiges an Prozessrisiko drin.

Wenn Du es auf die harte Tour willst, zahl doch einfach nicht mehr. Dann muss Dein Vermieter der Kohle nachrennen und hat den ganzen Stress. Du kannst mit fristloser Kündigung und Minderung um 100% argumentieren...

Schlimmsten Falls musst Du dann aber doch zahlen und evtl. Gerichtskosten uä tragen.

DiJae

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8

Dienstag, 16. März 2004, 18:45

RE: Mietrecht? Nicht für den Mieter!

Rechtschutzversicherung habe ich noch keine drei Monate. Da der Schaden in den ersten drei Monaten auftrat, übernehmen die nichts. Die beraten nur. Deswegen gehen wir ja Donnerstag schon zu einem Anwalt. Ich setze meine Hoffnung nun auf das Wohnungsamt. Auch wenn wir hier nicht fristlos rauskommen, so machen wir der Hausverwaltung auf jeden Fall noch etwas Ärger. Das ist mein einziger Trost. :DD
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Dodo

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9

Dienstag, 16. März 2004, 23:09

mein herzliches beileid, ich hab selbst zimelich drastische Schimmelerfahrungen :) In einer Wohnung war das SChlafzimmer betroffen, auch wegen ein feuchten Außenwand, aber da haben wir uns mit de Vermieterin geeinigt und ich hab den raum renoviert.....man war das ne arbeit...dachte ich :) Aber in dem haus in dem ich jetzt wohne, das den eltern meiner besten freundin gehört, war eine wohnung komplett verschimmelt, was aber an fehlverhalten der vormieterin lag. Naja, wir mussten die komplette wohnung entkernen, überall den Putz runterreißen, teilweise Mauern neu aufziehen und dann wieder verputzen...hat alles in allem ca. 3 Wochen gedauert und war verdammt verdammt anstrengend.

Gut ist auf jeden Fall erst mal, das ihr aus der alten Wohnung raus seid, mit schimmel ist nicht zu spaßen, hab mich damit (gezwungenermaßen) relativ intensiv beschäftigt. Wichtig wäre auf jeden Fall ein klahres gutachten eines Schimmelexperten, der attestiert, das der Schimmelbefall auf bauliche Mängel zurückzuführen ist. Hoffe ihr bekomt auch noch das attest des arztes, so was ist ne scheiss rennerei. Auf jeden fall hast du mein herzliches beileid, schreib irgendwann noch mal, wie die sache ausgegenagen ist. :knuddel:
Im letzten Jahr voller Schaffensdrang: Mein Buch: Meine CD: --> Schall & Rauch - Die große Frage <-- Have fun! :DD

acquire

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10

Dienstag, 16. März 2004, 23:13

Zitat

Original von Chocolatminz

Zitat

Original von DiJae
Aber mir scheint, das man sich in diesem Land das Recht so biegen kann, wie es einem beliebt. Man braucht nur Geld...


Ist wohl leider wirklich so... :{

Hollywood lässt grüßen... ;(
Traurig das ganze.
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Mittwoch, 17. März 2004, 07:45

Gestern war der Umweltmediziner da und der hat deutlich erkannt, dass der Schimmel von baulichen Mängeln kommt. Der brauchte sich den Schimmel gar nicht mehr anzugucken, da ihm schon die Außenwand des Gebäudes reichte. Diese Woche kommen eventuell auch schon die Herren von der GUI und führen weitere Messungen durch. Den Wisch hätten wir also schon mal sicher. Um 10 Uhr trabt hier ja noch das Wohnungsamt an. Wir freuen uns schon auf deren Aussagen. Auch wenn hier nicht die fristlose Kündigung durchbekommen: dem Vermieter machen wir noch richtig Ärger. :grins:
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BrigadeStaatsfeind

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12

Mittwoch, 17. März 2004, 08:30

es ist schon eine frechheit, dass vermieter zwar gerne jeden monat die teure miete kassieren wollen, wenn sie aber etwas leisten sollen (und genau dafür ist die miete da), dann versuchen sie sich zu drücken. im grundgesetz steht, dass eigentum verpflichtet. verpflichtet zur abzocke und ausbeutung, würde ich mal so sagen. hier in der stadt werden regelmäßig wohnprojekte aus besetzten häusen rausgeworfen -- eigenbedarf. nur seltsam, wenn drei jahre nach dem rauswurf immer noch nichts an den gebäuden passiert ist. sie stehen leer und rotten (im wahrsten sinne) vor sich hin. da kann man nur mit dem kopf schütteln. enteignen, würde ich da sagen, und zwar ohne bedenken.

-bs

der landvogt

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Mittwoch, 17. März 2004, 10:50

Zitat

Original von BrigadeStaatsfeind
es ist schon eine frechheit, dass vermieter zwar gerne jeden monat die teure miete kassieren wollen, wenn sie aber etwas leisten sollen (und genau dafür ist die miete da), dann versuchen sie sich zu drücken. im grundgesetz steht, dass eigentum verpflichtet. verpflichtet zur abzocke und ausbeutung, würde ich mal so sagen. hier in der stadt werden regelmäßig wohnprojekte aus besetzten häusen rausgeworfen -- eigenbedarf. nur seltsam, wenn drei jahre nach dem rauswurf immer noch nichts an den gebäuden passiert ist. sie stehen leer und rotten (im wahrsten sinne) vor sich hin. da kann man nur mit dem kopf schütteln. enteignen, würde ich da sagen, und zwar ohne bedenken.

-bs


Hört, hört - da spricht jemand, der wirklich Ahnung hat.

*Und Mieter, die ihre Miete nicht pünktlich zahlen, würde ich sofort und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auf die Straßen setzen. Denn solche Lauschepper haben es nicht anders verdient

Also wirklich, da geht mir der Hut hoch, wenn schon wieder jemand nach Enteignung schreit.

Hoffentlich schenkt Dir mal jemand ein Mehrfamilienhaus, damit Du Dich mal mit wirklichen Arschlöchern als Mietern rumschlagen kannst.

Denn ob du es glaubt oder nicht. Es macht keinen Spaß mehr Hausbesitzer zu sein. Die *teure* Miete geht nämlich in vielen Fällen dafür drauf, die Schäden zu beheben, die Mieter angerichtet haben.

Arschlöcher gibt es nämlich nicht nur auf Vermieterseite sonder auch auf Mieterseite. Nur sind die Arschlöcher auf Mieterseite vom Gesetzgeber besser geschützt.
When all the laughter dies in sorrow and the tears have risen to a flood
When all the wars have found a cause In human wisdom and in blood
Do you think they'll cry in sadness. Do you think the eye will blink
Do you think they'll curse the madness. Do you even think they'll think

When all the great galactic systems sigh to a frozen halt in space
Do you think there will be some remnant of beauty of the human race
Do you think there will be a vestige or a sniffle or a cosmic tear
Do you think a greater thinking thing will give a damn that man was here.

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DiJae

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Mittwoch, 17. März 2004, 11:19

Eben war der Fritz vom Wohnungsamt da. Der hat die Feuchtigkeit der Wand gemessen, hat uns dann belustigt angeguckt und erklärt, dass man mit so etwas rechnen muss, wenn man in einen Altbau zieht. Das Zimmer wäre zu kalt, es wären nur 18 Grad und es müßten 21 sein, d.h. wir heizen zu wenig. Durch die schlecht isolierte Außenwand würde es halt daher zu Schimmel kommen. Wir müssen die Außenwand halt aufheizen. Fazit: wir sind schuld. Und wir sollten es nicht auf einen Rechtstreit ankommen lassen, weil wir dann auf den Kosten sitzen bleiben. Man müsse halt damit rechnen, wenn man in einen Altbau zieht. :lach: :{ Die Außenwand hat er sich nicht angeguckt, er hat sich auch nicht für die Feuchtigkeit im Flur interessiert. Er hat uns nur geraten, die Füße still zu halten und fristgerecht zu kündigen und das Haus zu verlassen. Allerdings betonte er immer wieder, er sei auf unserer Seite. :confused:

@landvogt: welche Rechte haben ich? Hohe Miete zu bezahlen für n schimmeliges Schlafzimmer, das ich selbst im Sommer noch heizen muss? Die Rechtsprechung ist so verworren, dass ich ständig andere Urteile lesen und gar nicht mehr weiß, wo ich dran bin. Anscheinend hat nur der Recht, der Geld hat...
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Mittwoch, 17. März 2004, 11:21

Das mit dem Heizen sagen die immer, dass ist so wie das Lüften - Hauptsache der Mieter ist Schuld.

16

Mittwoch, 17. März 2004, 11:27

Zitat

Original von DiJae
Das Zimmer wäre zu kalt, es wären nur 18 Grad und es müßten 21 sein, d.h. wir heizen zu wenig.

Was ist denn das für ein Käse? Das ist doch ein Schlafzimmer und 16 bis 18 Grad ist doch die ideale Temperatur zum schlafen. :confused:
Liebe Grüße
Nico

Interpunktion und Orthographie des Beitrags sind frei erfunden.
Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln ist rein zufällig und nicht beabsichtigt.




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Mittwoch, 17. März 2004, 11:34

Zitat

Original von Nicola

Zitat

Original von DiJae
Das Zimmer wäre zu kalt, es wären nur 18 Grad und es müßten 21 sein, d.h. wir heizen zu wenig.

Was ist denn das für ein Käse? Das ist doch ein Schlafzimmer und 16 bis 18 Grad ist doch die ideale Temperatur zum schlafen. :confused:


Klar. Besonders schlafen die meisten Leute bei offenem Fenster. Du heizt doch dann nicht das Zimmer auf. Kann ja keiner von Dir verlagen. Es ist halt einfach ein großer Witz! X(
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18

Mittwoch, 17. März 2004, 11:43

Zitat

Original von der landvogt
***blubber***


war mir klar, dass du wieder aus deinem loch gekrochen kommst. wie wäre es denn mal, wenn du nicht nur den (von dir so freundlich rot markierten) letzten satz liest, sondern den gesamten text? dann wird nämlich eindeutig klar, in welchem konkreten fall ich eine enteignung befürworte. weiterer kommentar erübrigt sich.

-bs

der landvogt

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19

Mittwoch, 17. März 2004, 13:45

Zitat

Original von BrigadeStaatsfeind

Zitat

Original von der landvogt
***blubber***


war mir klar, dass du wieder aus deinem loch gekrochen kommst. wie wäre es denn mal, wenn du nicht nur den (von dir so freundlich rot markierten) letzten satz liest, sondern den gesamten text? dann wird nämlich eindeutig klar, in welchem konkreten fall ich eine enteignung befürworte. weiterer kommentar erübrigt sich.

-bs


Du befürwortest eine Enteignung, wei Dir nicht passt, wie jemand mit seinem Eigentum umgeht.

Du hast recht darin, dass sich da jeder weitere Kommentar erübrigt.
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Do you think they'll cry in sadness. Do you think the eye will blink
Do you think they'll curse the madness. Do you even think they'll think

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20

Mittwoch, 17. März 2004, 18:12

Zitat

Original von der landvogt


Du befürwortest eine Enteignung, wei Dir nicht passt, wie jemand mit seinem Eigentum umgeht.

Du hast recht darin, dass sich da jeder weitere Kommentar erübrigt.


Eigentum verpflichtet laut grundgesetz. dieser grundsatz ist leider viel zu lasch umgesetzt. wer menschen aus seinem haus schmeißt (was nur bei anmeldung von eigenbedarf möglich ist, wenn kein fehlverhalten der mieter vorliegt) und dann keinen eigenbedarf nachweist (mit dem starken bedürfnis, sein eigentum leerstehen und verlottern zu lassen kommen sie bei mir nicht durch), kommt seinen aus eigentum erwachsendne pflichten nicht nach und gehört enteignet. mit der meinung hab ich keine probleme. ich finde sie sogar sehr gemäßigt, verglichen mit ansichten wie "eigentum ist diebstahl" -- im kapitalismus natürlich eine tabu-meinung.

-bs