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miedo
Meister
Beiträge: 2 685
1
Dienstag, 6. Februar 2007, 22:25
Bruze
Beiträge: 1 858
2
Dienstag, 6. Februar 2007, 22:31
Zitat Es fallen lediglich die Telefongebühren für ein Orts- oder Ferngespräch an, abhängig von dem Standort des Anrufers.
3
Dienstag, 6. Februar 2007, 22:34
Zitat Original von Bruze Zitat Es fallen lediglich die Telefongebühren für ein Orts- oder Ferngespräch an, abhängig von dem Standort des Anrufers. Da wäre ich aber vorsichtig ...
Prof. Common
"Dimensionsbrecher ein!"
Beiträge: 607
Wohnort: Berlin
4
Dienstag, 6. Februar 2007, 23:18
Sledge_Hammer
Ex- Sledge Hammer
Beiträge: 5 613
Wohnort: wilder süden
5
Mittwoch, 7. Februar 2007, 02:08
joe adder
Es kann nur EINEN geben!
Beiträge: 7 112
Wohnort: Land der Antipoden
Beruf: Gentleman
6
Mittwoch, 7. Februar 2007, 08:34
Dauerhaft angemeldet bleiben?