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Mittwoch, 27. April 2005, 09:46

Vorerst kein Gratis-Premiere per Internet

Zitat

Das Hamburger Landgericht hat der Koblenzer TC Unterhaltungstechnik AG vorerst untersagt, eine Software auf den Markt zu bringen, die den Gratisempfang von Premiere ermöglicht. Mit diesem Urteil, das nach dpa-Angaben mit dem Urheberrecht begründet wurde, bestätigte das Gericht eine seitens des Pay-TV-Senders erwirkte einstweilige Verfügung. Allerdings, so heißt es in dem Bericht weiter, handele es sich dabei um eine vorläufige Entscheidung, da sich beide Parteien seit Februar auch noch in einem Hauptsacheverfahren gegenüberstünden.

In dem Rechtsstreit hatte der TCU-Vorstandsvorsitzende Guido Ciburski argumentiert, dass es sich bei der Technologie um "reine Datenübertragung" nach dem Vorbild von Musik- und Videotauschbörsen im Internet handele, bei der der Empfang von Pay-TV nicht verhindert werden könne. Premiere vertrat dagegen die Auffassung, dass TCU gerade das rechtswidrige Entschlüsseln der Premiere-Programme mit der Software verhindern müsse. Mit Blick auf das Urheberrecht gab das Hamburger Gericht dem Pay-TV-Sender zunächst Recht.

In einer jahrelangen Folge von Prozessen gegen RTL hatte TCU letztlich durchgesetzt, einen Werbeblocker auf den Markt bringen zu dürfen, der automatisch auf ein anderes Programm umschaltet, sobald in dem laufenden Werbung gezeigt wird. Ciburski rechnet nun laut dpa damit, dass der derzeitige Rechtsstreit um das Gratisfernsehen via Internet ähnlich lang dauern könnte.

Quelle: Blickpunkt:Film