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Bayern reicht Bundestaginitiative ein
"Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Jugendschutzes" - so lautet der Titel des Gesetzesentwurfs, der heute vom Bundesland Bayern vorgelegt wurde. Ziel dieser Initiative ist die Verschärfung des Paragrafen 131 des Strafgesetzbuchs, der in erster Linie um den Punkt "Virtuelle Killerspiele" erweitert werden soll.
Dieser Paragraf 131a StGB liest sich wie folgt:
"Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen,
1. verbreitet,
2. öffentlich zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen."
Interessanterweise soll der folgende Absatz ersatzlos gestrichen werden:
"Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt. "
Im Klartext würde damit ein Erziehungsberechtiger unter Strafe gestellt werden, wenn er seinen Schützlingen ungeeignete Medien zugänglich macht, auch wenn diese nach Einschätzung des Erwachsenen nicht gefährdend ist.
Die Gesetzesvorlage wird wahrscheinlich schon am 16.02.2007 auf der Tagesordnung des Bundesrats stehen. Der gesamte Antrag liegt auf bundesrat.de als PDF zur Einsicht bereit. Es fällt auf, dass die Antragssteller weiterhin keine eindeutige Erklärung für den Begriff "Killerspiel" liefern, die über die Definition innerhalb des §131 StGB hinausgehen würde.
Quelle: www.gamers-spirit.de
Zitat
Die drei ??? und der lachende Schatten S.85
Peter nickte, und die beiden Jungen gingen zu der geschlossenen Tür. Bob drückte die Klinke herunter, und Peter stand mit seiner Latte bereit.
»Sie ist abgeschlossen«, sagte Bob. »Können wir sie aufbrechen?«
Hinter ihnen fiel die Tür zum Flur ins Schloß. Mit weit aufgerissenen, erschrockenen Augen fuhren sie herum. Peter hielt seine Latte in Verteidigungsbereitschaft. Aber da war niemand – nur die geschlossene Tür.
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Original von lupus vagans
Ich frag mich wofür man Steuern zahlt...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Perry« (8. Februar 2007, 21:14)
Zitat
ch glaub's nicht daß die mit dem Schwachsinn durchkommen. Sonst kann man hier in Deutschland das Hobby Computer & Videospiele ganz streichen.
Zitat
Original von Snake Plissken
So, wenn das durchkommt kann ich also mit 1 Jahr Knast rechnen, weil ich Doom3 besitze?
Wenn das mal nicht geisteskrank ist...
Snake
Zitat
Original von Eismarder
Zitat
ch glaub's nicht daß die mit dem Schwachsinn durchkommen. Sonst kann man hier in Deutschland das Hobby Computer & Videospiele ganz streichen.
Wieso?
Früher gabs die "Coolen" Games eh nur als Export Games. Und die hat man halt über Österreich oder USA/Kanada bezogen. Und jetzt mit dem Internet ist das doch total easy an alles ranzukommen was man möchte.
Zitat
Eben nicht!!! Das ist ja gerade der Witz. Damit machts dich dann auch strafbar. Bis zu einem Jahr Knast. Die haben sie echt nicht mehr alle
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Die drei ??? und der lachende Schatten S.85
Peter nickte, und die beiden Jungen gingen zu der geschlossenen Tür. Bob drückte die Klinke herunter, und Peter stand mit seiner Latte bereit.
»Sie ist abgeschlossen«, sagte Bob. »Können wir sie aufbrechen?«
Hinter ihnen fiel die Tür zum Flur ins Schloß. Mit weit aufgerissenen, erschrockenen Augen fuhren sie herum. Peter hielt seine Latte in Verteidigungsbereitschaft. Aber da war niemand – nur die geschlossene Tür.
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HALT STOP! Wer bewusst ein nach § 131 beschlagnahmtes Medium erwirbt, macht sich genauso strafbar wie der Händler.
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Original von Snake Plissken
Zitat
HALT STOP! Wer bewusst ein nach § 131 beschlagnahmtes Medium erwirbt, macht sich genauso strafbar wie der Händler.
Das ist mir jetzt eigentlich neu, da der Besitz von diesen beschlagnahmten Filmen (nach §131) nicht illegal ist, nur die Weitergabe.
Snake
Zitat
§ 131
Gewaltdarstellung
(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.
(4) Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.
Zitat
Die drei ??? und der lachende Schatten S.85
Peter nickte, und die beiden Jungen gingen zu der geschlossenen Tür. Bob drückte die Klinke herunter, und Peter stand mit seiner Latte bereit.
»Sie ist abgeschlossen«, sagte Bob. »Können wir sie aufbrechen?«
Hinter ihnen fiel die Tür zum Flur ins Schloß. Mit weit aufgerissenen, erschrockenen Augen fuhren sie herum. Peter hielt seine Latte in Verteidigungsbereitschaft. Aber da war niemand – nur die geschlossene Tür.
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Werden Killerspiele unter die LAdentheke verbannt?
-Brutale Gewaltspiele soll es bald nur noch für Erwachsene zu kaufen geben!
Spiele; Videos, DVD's sollen künftig automatisch für Kinder und Jugendliche verboten sein.
Damit dürfen diese Spiele nicht beworben und nur in besonderen Geschäften unter der Ladentheke an Erwachsene verkauft werden erklärt Ministerin Ursula von der Leyen (CDU).
Wir wollen Computerspiele nicht generall verteufeln.
Doch würden die Spiele auch von Millionen gespielt die NICHT ZU AMOKLÄUFERN WURDEN (Ganz wichtiger Satz!)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Evil« (14. Februar 2007, 14:19)
Zitat
Original von Evil
Heute stand follgendes bei uns im Kurier mit der Überschrift: