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Mittwoch, 29. Juni 2005, 10:09

Urteil: Internet-Tauschbörsen mitschuldig an Urheberrechtsverletzungen

Zitat

VSDA zufrieden über Gerichtsurteil

Der amerikanische Branchenverband Video Software Dealers Association (VSDA) äußert sich zufrieden über die gestrige Entscheidung des Obersten Gerichts der USA, dass Internet-Tauschbörsen mitschuldig an den Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer seien. Für diejenigen, die geistigen Diebstahl mit verursachen, könne es keinen Ausweg aus der Verantwortung geben, erklärt VSDA-Präsident Bo Andersen. Bei der Entscheidung des Gerichts spricht er von einer "positiven Entwicklung", die nützlich sein wird für die Eindämmung des Online-Diebstahls von Spielfilmen. Allerdings gäbe sich die VSDA nicht der Illusion hin, dass diese Entscheidung allein das Problem des illegalen Datenaustauschs lösen wird. Andersen sieht die Lösung des Piraterieproblems vielmehr in der "Senkung der Nachfrage nach illegalen Kopien von Spielfilmen". Es müsse für Konsumenten leichter sein, online legale Versionen von Filmen zu erhalten.

Insgesamt 28 Unternehmen der Rechteinhaber hatten die US-amerikanischen Unternehmen Grokster und Streamcast wegen der aktiven Unterstützung von massenhaften Urheberrechtsverletzungen verklagt. Am gestrigen Tag entschied der Oberste Gerichtshof, dass die so genannten Tauschbörsen-Entwickler hierfür zur Verantwortung gezogen werden können.

Quelle: DVD&VideoMarkt