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Autorisierte Lesefassung (AL): Bei der autorisierten Lesefassung handelt es sich um eine Lesung in gekürzter Fassung, die der Autor jedoch selbst genehmigt hat. Hier ist also zumindest der Autor der Meinung, dass man sein Buch dann immer noch versteht, also keine gravierenden Stücke fehlen. D.h. aber nicht, dass alle anderen Kürzungen den Zusammenhang auseinander reißen. Man sollte hier auch bedenken, dass z.B. bei älteren Werken die Autoren oft gar nicht mehr die Genehmigung geben können, da sie schon verstorben sind. Auch bei Übersetzungen ist es nicht so einfach, da der Autor die deutsche Übersetzung sicher nicht so genau einschätzen könnte, wenn er sich denn die Mühe machen würde, so dass ich persönlich auf dieses Merkmal nicht allzu viel geben würde.
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Original von erja
danke, dot!
wie da ja schon steht: diese definition hat ganz schöne lücken und "authorisierte lesefassung" sagt quasi gar nichts aus... denn wie will z.B. ein britischer – nicht deutsch sprechender! – autor den deutschen text beurteilen und authorisieren? die authorisierung bezieht sich dann ja wohl eher darauf, dass überhaupt kürzungen vorgenommen werde dürfen, oder?
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Original von erja
ja, ich verstehe!
um mal beim beispiel englisch -> deutsch zu bleiben: alternativ wäre es theoretisch möglich, dass es eine britische WIRKLICH vom autor authorisierte lesefassung gibt, die dann für den deutschen markt (noch mal) übersetzt wird. das würde die kosten für eine deutsche hörbuchproduktion vermutlich dermaßen in die höhe treiben, dass keine verlag mehr ne gekürzte lesung produzieren würde... also wirklich eine rein theoretische überlegung!