Ein Landvogt ist im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit ein Vertreter eines Feudalherrschers in einem bestimmten Gebiet, der Landvogtei, das er für den Landesherrn zu verwalten hat. In dessen Auftrag übt er die Vogteirechte aus: Er hat den Vorsitz im Landgericht und er muss die Landesverteidigung organisieren. Im Krieg führte er das Lehensaufgebot des Landes. Amtsitz des Landvogtes war eine landesherrliche Burg.
![](http://www.aeiou.at/aeiou.history.data.tiny/008563.gif)
der landvogt zu pferd 1479.
bist ja schon ein paar jährchen alt...
endlich wissen wir´s.
alles gute wünsche auch ich