Muss in Frankreich bald gänzlich auf technische Schutzmaßnahmen verzichtet werden?
Das Urteil eines Pariser Gerichts im Streit zwischen den Produktionsfirmen Les Film Alain Sarde, sowie Studio Canal und der Verbraucherschutzorganisation UFC Que Choisir sorgt für Unruhe in der Entertainment-Branche. Die Berufungsinstanz entschied, dass Kopierschutzsysteme auf DVD generell rechtswidrig sind, da sie den Verbraucher hindern, sein Recht auf eine Privatkopie auszuüben. Das gegenteilige Urteil der ersten Instanz wurde damit aufgehoben.
Streitgegenstand war der Film "Mulholland Drive " von David Lynch. Ein Käufer der DVD wollte diese für seine Mutter auf VHS kopieren, scheiterte jedoch am Kopierschutz. Que Choisir griff den Fall auf und reichte Klage ein. In zweiter Instanz erkannten die Richter nun darauf, dass die technischen Sicherungsmaßnahmen klar gegen das Recht des Konsumenten verstießen, Kopien für den innerfamiliären Gebrauch zu erstellen. Zusätzlich rügten sie die zu geringe Größe des Kopierschutz-Logos auf DVD-Verpackungen.
Die Beklagten wurden unter Androhung einer Geldstrafe von 100 Euro pro Tag angewiesen, den Kopierschutz von sämtlichen im Handel befindlichen Exemplaren von "Mulholland Drive" zu entfernen. Gleichzeitig wurden sie zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von insgesamt 1600 Euro verurteilt, eine Summe, die unter den Forderungen der Verbraucherschützer lag.
Französische Hersteller und Anbieter von DVDs fürchten unabsehbare wirtschaftliche Folgen, sollte das Urteil zur Präzedenzentscheidung avancieren. Jean-Yves Mirski, Generalsekretär der französischen Videoanbieter-Vereinigung SEV mahnt jedoch zur Besonnenheit. Man werde das Urteil ausgiebig prüfen und rechtliche Schritte erwägen.
Die Gerichtsentscheidung dürfte ohnehin im Widerspruch zu einer im Entwurfsstadium befindlichen europäischen Richtlinie zum Urheberrecht stehen. Diese enthält derzeit eine klare Rechtsgrundlage für die Verwendung von Kopierschutzsystemen.
Quelle: VideoWoche