Ich werde heute mal in der Stadt zu so einer Medien-Rettung gehen, um das Hörspiel auf MP3 und CD bringen zu lassen. Da ich mich im Urheber- und Medienrecht nicht auskenne, weiß ich nicht, ob ich das Hörspiel dann unters Volk bringen dürfte. Muss mich informieren. Falls ja, kann ich das gerne tun.
Kreatives Material ist bis 70 Jahre nach dem Tod des Autors/der Autoren urheberrechtlich geschützt, d. h. Skripte oder Notenmaterialien dürfen ohne Einwilligung der Verfasser nicht weitergetragen werden.
Aufnahmen sind darüber hinaus 70 Jahre (Jahr der Erstausstrahlung/Erstverwertung gilt) lizenzrechtlich geschützt, d. h. man braucht die Einwilligung des Rechteinhabers, wenn man die Geschichte veröffentlichen will.
P.S. Eigentlich sollte mein Benutzername "Krakeline" werden. Die elende Autokorrektur hat leider Krakelige daraus gemacht.
Nun gut, da die "Krakeline" in der Datenbank noch frei ist, kümmer' ich mich da heute Abend drum, wenn hier der Bär das Kettenhemd ausgezogen hat und sich nach dem Stepptanz sein Feierabendbier gönnt ...
Nach der Änderung lautet Dein neuer Username "Krakeline"; nicht wundern, wenn der "Krakelige" nicht mehr vom Forum angenommen wird.
Gruß
Skywise