kann ich mir nicht vorstellen, dass sie das jetzt abblasen.
normalerweise zumindest sollte in solchen verträgen, so sie denn nach langem ringen denn endlich abgeschlossen sind, unter anderem auch die veröffentlichungspflicht festgeschrieben sein. und da die ganze rechtegeschichte im fall temple ja offenbar ohnehin nicht ganz einfach war, kann ich mir nicht vorstellen, dass dhv nun einfach die veröffentlichung einstellt bzw. einstellen kann.
vielleicht wirft der hörverlag den fall doch noch vorher einfach so auf den markt – ganz ohne vorankündigung. für möglich halt ich das.
»Alles, was Spaß macht, ist entweder unmoralisch, illegal oder macht dick. In besonders spaßigen Fällen alles auf einmal.« (Mae West)