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21

Dienstag, 19. November 2013, 09:19

Wenn einem also nur irgendetwas an dem Hörspiel selbst und nicht nur an dem schönen cover liegt - dann wäre eine digitale Sicherung quasi Pflicht ! :hi:

Weil digitale Speichermedien nicht dem Verfall unterliegen?
In meinem paarundzwanzigjährigen Leben als PC-User mit Festplatte habe ich derer schon vier Stück beerdigt wegen akuter Kaputtheit und vier wegen Zu-Klein bzw. kritischem Alter. Die Schellackplatten von meinem Urgroßvater, die um die hundert Jahre auf dem Buckel haben, haben vielleicht ein paar Knackser mehr, spielen aber noch heute. :gruebel:

Gruß
Skywise
Radio Liederlicht
Liedermacher & Co.


Mittwoch.
Skywise: "Ja klar ist der Laden super und so, aber ich mach' da trotzdem einen Bogen drum, denn allein für's Umschauen muß man da schon den großen Geldbeutel dabei haben."
Kollegin: "Ach was, das geht auch ohne. Mit EC-Karte zum Beispiel."

LibussaKrokus

Grumbeersupp un' Quetschekuche

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22

Dienstag, 19. November 2013, 10:58

Die Schellackplatten von meinem Urgroßvater, die um die hundert Jahre auf dem Buckel haben, haben vielleicht ein paar Knackser mehr, spielen aber noch heute. :gruebel:

Genau! Analog rules! :DD

Digitale Kopien für den Eigenbedarf sind ok. Aber sind wir doch mal ganz ehrlich medidoc! Als Erhalt der Hörspiele für die Nachwelt taugt das ganze doch nicht. Wenn wir mal den Löffel abgeben, werden die wohl als erstes in die Tonne getreten mal abgesehen vom Datenverlust, dem digitale Kopien im Lauf der Zeit nunmal zum Opfer fallen.

Im Übrigen versteh ich Sammeln als die allwöchentliche Jagd auf die Gegenstände meiner Begierde und damit verbinde ich die Verpackung, den Inhalt und die Erinnerung. Wenn ich das Original nicht kriegen kann, will ich auch keine popelige Kopie, sondern übe mich in Geduld, zumal das Internet ja immer mal wieder, wie Knüxi weiter oben bereits angemerkt hat, das ein oder andere aus der Versenkung spült!
Nothing makes a father happier than seeing his daughter with a smile on her face and her boyfriend with fear in his eyes!

Glück ist wie furzen. Wenn man es erzwingt, kommt nur Scheiße raus!

23

Dienstag, 19. November 2013, 21:14

Ich habe alle meine hörspiele digitalisiert: Sie sind bei mir auf der Festplatte, auf DVD´s, in meiner Telekom-Cloud und demnächst auch auf ner Blueray.

Klar geht digitales auch flöten, aber alles gleichzeitig? Eher unwahrscheinlich. Wer genügend Sicherheitskopien macht (und viele sind einfach zu bequem dafür) ist auf der sicheren Seite, dass die Kopie OHNE Qualitätsverlust gesichert und kopiert werden kann.

"Wenn wir mal den Löffel abgeben, werden die wohl als erstes in die Tonne
getreten mal abgesehen vom Datenverlust, dem digitale Kopien im Lauf
der Zeit nunmal zum Opfer fallen." ------- letzteres trifft was die reine Informationsweitergabe angeht NICHT zu 0-0-1-0-1 etc. ist kopiert eben immer noch 0-0-1-0-1 - und zwar OHNE Kratzer ;-)

Und ganz ehrlich: Ich hätte kein gutes Gefühl, wenn ich wüsste, dass nach meinem Löffel-Abgeben die Sammlungen in die Tonne gekloppt werden und dann auf immer und ewig verschwunden sind.

Hab schon von einigen Eltern gehört, die die wiedergefundenen Ehemals-analog-jetzt-Digital-Hörspiele wieder hören - und zwar MIT den eigenen Kindern. Geht alles in Zeiten von Internet.

Bedarf an Hörspielen gibt es immer und für jede Generation, und für die Tonne fänd ich solche "Hör-Literatur" wirklich echt zu schade - oder? :(

24

Dienstag, 19. November 2013, 22:02

Ich habe alle meine hörspiele digitalisiert: Sie sind bei mir auf der Festplatte, auf DVD´s, in meiner Telekom-Cloud und demnächst auch auf ner Blueray.

Macht ja nichts, jeder hat mal klein angefangen ... sobald Du ein paar hundert oder tausend Tonträger im Bestand hast, gibt sich da 'ne ganze Menge ...

Zitat

Klar geht digitales auch flöten, aber alles gleichzeitig? Eher unwahrscheinlich. Wer genügend Sicherheitskopien macht (und viele sind einfach zu bequem dafür) ist auf der sicheren Seite, dass die Kopie OHNE Qualitätsverlust gesichert und kopiert werden kann.

Da könnte ich Dir Geschichten erzählen von Unternehmen, die auf doppelte Datensicherung gesetzt haben und am Ende doch ohne Sicherung da standen. Das einzige, was bei einer doppelten und dreifachen Sicherung sicher ist, ist der doppelte oder dreifache Aufwand.

Zitat

"Wenn wir mal den Löffel abgeben, werden die wohl als erstes in die Tonne
getreten mal abgesehen vom Datenverlust, dem digitale Kopien im Lauf
der Zeit nunmal zum Opfer fallen." ------- letzteres trifft was die reine Informationsweitergabe angeht NICHT zu 0-0-1-0-1 etc. ist kopiert eben immer noch 0-0-1-0-1 - und zwar OHNE Kratzer ;-)

Wäre schön, aber wenn einzelne Sektoren auf der Festplatte ausfallen, merkst Du das nicht unbedingt immer sofort. Und plötzlich bekommst Du nur ein 0-0-0-0-1 kopiert, wo mal ein 0-0-1-0-1 war. Umgekehrt - auf neuen Festplatten müssen auch nicht unbedingt alle Sektoren genau funktionieren ...

Zitat

Und ganz ehrlich: Ich hätte kein gutes Gefühl, wenn ich wüsste, dass nach meinem Löffel-Abgeben die Sammlungen in die Tonne gekloppt werden und dann auf immer und ewig verschwunden sind.

Ich glaube, mit abgegebenem Löffel wäre mir das so was von wurscht, was mit mir oder meinen Hinterlassenschaften passiert ...

Zitat

Bedarf an Hörspielen gibt es immer und für jede Generation, und für die Tonne fänd ich solche "Hör-Literatur" wirklich echt zu schade - oder? :(

Warum sollte es immer Bedarf an Hörspielen geben? Erstens gibt's genügend Zivilisationen auf dem Planeten, die völlig ohne unsere Form von Hörspielen auskommen, zweitens haben gerade die Jahre nach 1985 deutlich gemacht, daß Hörspiele auch in die tiefschwarze Krise geraten können ... immerhin ein gutes Jahrzehnt lang, was gereicht hat, um den Markt ordentlich auszusieben. Im Augenblick gehe ich davon aus, daß eine ähnlich lange Krise dem Hörspiel ziemlich arg zusetzen wird, denn die Langzeit-Serien haben eine ziemlich schlechte Überlebenschance, nicht zuletzt angesichts des Alters der Stammsprecher. :keineahnung:

Gruß
Skywise
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joe adder

praktiziert MOVEMBER das ganze Jahr, jedes Jahr!

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25

Mittwoch, 20. November 2013, 19:26

Von allen meinen Hoerspielen Drei- oder Vierfachkopien zu machen halte ich fuer vollkommen sinnfrei. Die Verlustrate von digitalisierten Hoerspielen ist groesser als die Wahrscheinlichkeit, dass das Hoerspiel wieder eine Boomzeit erlebt.

Man muss irgendwann auch mal "loslassen" koennen.
"Warum sollte ich mich fürchten? Ich kenne keine Furcht."

Für meine Fotos auf EYEEM: The Art Of Daydreaming <== bitte hier klicken!

26

Freitag, 22. November 2013, 00:17

Guten Tag Herr Ruprecht,

als Kind bin ich in den Genuss eines Hörspiels mit dem Namen "Die 4 Könige" gekommen.

Schon seit langer Zeit bin ich auf der Suche nach diesem "Schatz meiner Kindheit", jedoch ohne Erfolg.

Wissen Sie ob eine Neuauflage geplant ist? Falls nicht, würde ein mir bekannter Hörspielsammler einen Urheberbruch begehen, wenn er mir (nur für meinen persönlichen Gebrauch) eine Kopie anfertigen würde bzw. von welchen Personen bräuchte ich dafür eine Einverständniserklärung?

Vielen, vielen Dank im Voraus

(Internet ist GEIL :shy:

Und, gabs darauf schon eine Antwort? Das Thema interessiert mich nämlich auch. Gut, wenn man die MC für 1,50 bei Ebay schießen kann, ist es witzlos. Aber es gibt ja genügend Hörspielfolgen, die nicht für Geld und gute Worte aufzutreiben sind. Höchstens alle Jubelljahre mal auftauchen und dann für stramme - der Seltenheit sicher angemessene - Preise den Besitzer wechseln.
Wenn man sich dann für den privaten Eigengebrauch ein Exemplar ausleiht und digitalisiert - wen schädigt man konkret damit? Den aktuellen Rechteinhaber - sofern der überhaupt für Otto Normalhörer ermittelbar ist - zwar moralisch, aber sicher nicht finanziell. Denn wenn der aktuelle Rechteinhaber sein Recht auf Verbreitung und Verkauf garnicht ausübt, wird er es schwer haben, da einen finanziellen Verlust geltend zu machen und diesen auf dem Rechtsweg einzuklagen. Schließlich kann der Ausleiher auch argumentieren, dass er die Ware gern zu marktüblichen Konditionen legal kaufen würde, sie aber dummerweise leider nirgends angeboten wird.
Ich hab nämlich aktuell das Problem mit Folge 4 vom verrückten Labyrinth - seit mehr als 2 Jahren beobachte und durchsuche ich Ebay, Hood, Booklooker, etc. Keine Chance, die Folge wird nicht angeboten. Es war mal eine bei Ebay drin, und ich habe da fleißig mitgeboten, wäre auch auf 50-60 Euro hoch. Allerdings wurde die Auktion vorzeitig abgebrochen beim Stande von zwanzig-irgendwas :gruebel: da hat wohl jemand dem Verkäufer ein unmoralisches Angebot zum Verkauf außerhalb von Ebay unterbreitet... und die ehrlichen Mitbieter sind die Dummen.

Insofern habe ich schon Verständnis dafür, wenn jemand für rein private Zwecke (!) für sich und den reinen Eigengebrauch eine Kopie von einer Folge anfertigen möchte, die ansonsten praktisch nicht verfügbar ist. M.E. dürfte das sogar noch unter die beliebte "Privatkopie" fallen.

27

Freitag, 22. November 2013, 07:10

Insofern habe ich schon Verständnis dafür, wenn jemand für rein private Zwecke (!) für sich und den reinen Eigengebrauch eine Kopie von einer Folge anfertigen möchte, die ansonsten praktisch nicht verfügbar ist. M.E. dürfte das sogar noch unter die beliebte "Privatkopie" fallen.

Nope, weil eben Privatkopie.
Du darfst von einem regulär erworbenen Hörspiel als Besitzer eine Kopie machen und diese in einem privaten Rahmen weitergeben (Freunde und Bekannte).

Du planst allerdings in Deinem Fall, eine Kopie von einem öffentlich zugänglichen Hörspiel zu ziehen, und das ist nun mal nicht dasselbe.

Gruß
Skywise
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28

Freitag, 22. November 2013, 08:46


Du planst allerdings in Deinem Fall, eine Kopie von einem öffentlich zugänglichen Hörspiel zu ziehen, und das ist nun mal nicht dasselbe.

Gruß
Skywise
Bleiben wir bei meinem konkreten Beispiel. Warum ist "Das verrückte Labyrinth Folge 4" öffentlich zugängig? Wenn du mir sagst wie und wo ich da offiziell rankomme, kaufe ich sofort. Für mich stellt es sich so dar, dass speziell diese Folge eben nicht öffentlich zugängig ist.
Und ob un der Verleihende (der ja sein Einverständnis gibt) oder der Ausleihende die Kopie zieht, sollte zweitrangig sein.

29

Freitag, 22. November 2013, 10:47

Bleiben wir bei meinem konkreten Beispiel. Warum ist "Das verrückte Labyrinth Folge 4" öffentlich zugängig? Wenn du mir sagst wie und wo ich da offiziell rankomme, kaufe ich sofort. Für mich stellt es sich so dar, dass speziell diese Folge eben nicht öffentlich zugängig ist.

Wenn sich irgendwer ins Internet setzt und lauthals tönt "Ich habe hier Labyrinth 4. Wer es kopieren will, soll sich bei mir melden!", ist das Werk öffentlich zugängig, weil es den Privatkreis jenes Menschen definitiv verlassen wird :keineahnung:

Zitat

Und ob un der Verleihende (der ja sein Einverständnis gibt) oder der Ausleihende die Kopie zieht, sollte zweitrangig sein.

Solange die Erlaubnis zum Kopieren vorliegt und die Kopie den privaten Kreis nicht verläßt, sollte das das geringste Problem sein. Im obigen Fall (das mit dem Internet und "Wer will?"-Rufen) hat der Rufende aber schon selbst dafür gesorgt, daß der Bereich des Privaten gesprengt wird, in dem er das Hörspiel öffentlich zum Kopieren oder direkt zum Download anbietet.

Gruß
Skywise
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30

Freitag, 22. November 2013, 11:23



Wenn sich irgendwer ins Internet setzt und lauthals tönt "Ich habe hier Labyrinth 4. Wer es kopieren will, soll sich bei mir melden!", ist das Werk öffentlich zugängig, weil es den Privatkreis jenes Menschen definitiv verlassen wird :keineahnung:

Das ist aber weder bei meinem Beispiel der Fall, noch beim Threadstarter. Hier ging es ausschließlich um Anfragen, nicht umgekehrt.

31

Freitag, 22. November 2013, 11:52



Wenn sich irgendwer ins Internet setzt und lauthals tönt "Ich habe hier Labyrinth 4. Wer es kopieren will, soll sich bei mir melden!", ist das Werk öffentlich zugängig, weil es den Privatkreis jenes Menschen definitiv verlassen wird :keineahnung:

Das ist aber weder bei meinem Beispiel der Fall, noch beim Threadstarter. Hier ging es ausschließlich um Anfragen, nicht umgekehrt.

Stimmt, also machen wir's neutral:
Eine Privatkopie kann nur dann entstehen, wenn der Ersteller der Kopie/rechtmäßiger Inhaber des Originals und der Empfänger der Kopie in privatem Kontakt zueinander stehen.
In dem Augenblick, da ein öffentliches Medium, wie etwa ein Forum, zur Kontaktaufnahme dient, dürfte eben dieses nicht die Regel sein. Hier kommt wohl eher der Spruch von "flüchtigen Bekannten" zum Tragen, die gehören aber nicht zum privaten Umfeld im rechtlichen Sinn. Ausnahme ist natürlich, wenn sich bei einer öffentlichen Anfrage herausstellt, daß zufällig der Holger, mit dem man schon sein ganzes Leben lang sonntags die Tornetze unsicher macht und der ebenfalls in dem Forum angemeldet ist, ein Original in seinem Bestand hat.

Gruß
Skywise
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32

Freitag, 22. November 2013, 13:07

Gut, bleiben wir bei dem Szenario, dass die Kontaktaufnahme über ein Forum o.ä. entsteht, also nicht von einer Privatkopie gesprochen werden kann.

Unterstellen wir weiterhin, dass es sich um ein Medium handelt, das schon seit langer Zeit nicht mehr offiziell vertrieben wird, und weder im Einzelhandel noch antiquarisch auf dem Gebrauchtmarkt verfügbar ist.

Welcher juristische (und finanzielle) Ärger kann dann drohen? Ist man bei diesen speziellen Szenario wirklich ein böser Raubkopierer, der jemanden bewusst und vorsärzlich schädigt? Ich meine: nein. Wenn der Rechteinhaber sein Recht zur Veröffentlichung / zum Vertrieb nicht mehr anwendet, welche Art von Schaden will er geltend machen und evtl. einklagen?
(sofern der Rechteinhaber überhaupt Kenntnis von der Aktion bekommt).
Als Gegenargument kann man ja jederzeit anführen, wass man willens ist, einen legalen Erwerb durchzuführen.

In diesem Sinne, wer mir helfen kann die genannte Folge 4 vom verrückten Labyrinth auf legalem Weg käuflich zu erwerben, ich bin da für jeden Hinweis dankbar! Meinetwegen auch mit Vermittlungsprovision oder was immer der Sache dienlich ist.

33

Freitag, 22. November 2013, 13:49

Welcher juristische (und finanzielle) Ärger kann dann drohen?

Nun ja, Verstöße gegen Europarechte werden immer mit wenig Humor behandelt.
Zumal ein entsprechender Urheberrechts-Passus sogar sinngemäß in den Menschenrechten enthalten ist ... Willkommen in China :D

Zitat

Ist man bei diesen speziellen Szenario wirklich ein böser Raubkopierer, der jemanden bewusst und vorsärzlich schädigt? Ich meine: nein. Wenn der Rechteinhaber sein Recht zur Veröffentlichung / zum Vertrieb nicht mehr anwendet, welche Art von Schaden will er geltend machen und evtl. einklagen?

Und was passiert, wenn die Rechteinhaber nächstes Jahr eine Neuauflage des Hörspiels auf den Markt bringen und Kopien des Hörspiels klar erkennbar einem bestimmten Forenuser in einem bestimmten Forum zugewiesen werden können? "War nicht verfügbar" ist keine gute Ausrede, denn die Urheberrechte (Autoren, Komponisten, Bearbeiter) und Leistungsschutzrechte (Produktionsteam/Label) laufen auch während der Zeit, in der das Hörspiel nicht im Handel ist.

Zitat

(sofern der Rechteinhaber überhaupt Kenntnis von der Aktion bekommt).
Als Gegenargument kann man ja jederzeit anführen, wass man willens ist, einen legalen Erwerb durchzuführen.

Kann man als Gegenargument zwar bringen, aber es wird einem nichts nützen. Eben weil das gilt, was Du in Klammern bereits dazugeschrieben hast: wenn der Rechteinhaber davon nichts mitbekommt, geschweige denn Dich auf Dein Wort festnageln kann, ist eine solche Erklärung wie "ich hätt's ja gekauft" Schall und Rauch.
Wenn die Rechteinhaber natürlich ihren Segen zu solchen Aktionen geben, sieht das alles völlig anders aus.

Über kurz oder lang vermute ich ohnehin, daß noch viele olle Kamellen aus dem Untergrund gepult und von den jeweiligen Rechteinhabern in Form von Downloads zur Verfügung gestellt werden - man verdient zwar weniger daran, aber immer noch besser als gar nix; im Augenblick gibt's ja schon einiges, was man auf diese Weise wieder ergattern kann. Beim einen oder anderen Hörspiel mag's ein bißchen länger dauern, weil die Rechtslage ein wenig vertrackter ist oder weil sie sich nicht so gut verkauft haben, daß man heutzutage noch von einem Geschäft ausgehen kann, aber - es tut sich schon was.

Gruß
Skywise
Radio Liederlicht
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Mittwoch.
Skywise: "Ja klar ist der Laden super und so, aber ich mach' da trotzdem einen Bogen drum, denn allein für's Umschauen muß man da schon den großen Geldbeutel dabei haben."
Kollegin: "Ach was, das geht auch ohne. Mit EC-Karte zum Beispiel."

34

Freitag, 22. November 2013, 14:06


Und was passiert, wenn die Rechteinhaber nächstes Jahr eine Neuauflage des Hörspiels auf den Markt bringen und Kopien des Hörspiels klar erkennbar einem bestimmten Forenuser in einem bestimmten Forum zugewiesen werden können? "War nicht verfügbar" ist keine gute Ausrede, denn die Urheberrechte (Autoren, Komponisten, Bearbeiter) und Leistungsschutzrechte (Produktionsteam/Label) laufen auch während der Zeit, in der das Hörspiel nicht im Handel ist.
Auf das Argument habe ich gewartet ;-) Zum einen können der/die Privatkopierer nicht wissen, dass der Rechteinhaber eine Neuauflage plant. Woher auch? Das geht dann schon in Richtung Hellseherei und nicht mehr in Richtung seriöse Argumentation seintens des Rechteinhabers.
Umgekehrt kann auch der Rechteinhaber nicht wissen, wer/wieviele Privatkopierer mit seinem Werk zugange sind.
Angenommen, er wüsste es doch (aus welcher Quelle auch immer): dieses Wissen ist ja nun keineswegs zwingend ein Argument GEGEN eine Neuveröffentlichung, sondern eher eines DAFÜR: Denn zum einen zeigt es, dass Nachfrage nach dem Werk vorhanden ist. Zum anderen kann man nicht zwangsläufig davon ausgehen, dass jede Privatkopie ein entgangener Kauf ist (ein oft gemachter Denkfehler). In diesem speziellen Fall würde ich sogar davon ausgehen, dass die Mehrzahl der Privatkopierer viel lieber eine originale Neuveröffentlichung kaufen würden, anstatt mit Kopien zu hantieren.


ist eine solche Erklärung wie "ich hätt's ja gekauft" Schall und Rauch

Das würde ich im Zweifelsfall auf einen Richterspruch ankommen lassen. Denn wenn man klar argumentieren und belegen kann, dass man willens war und ist, das Werk auf legalem Werk erwerben zu wollen, kann man diesen Sachverhalt ja nicht einfach so unter den Tisch fallen lassen.

Womit wir auch wieder bei der immer noch unbeantworteten Frage wären: welchen konkreten (!) Schaden kann ein Rechteinhaber geltend machen und einklagen, wenn ein antiquarisches Werk kopiert wird das überhaupt nicht mehr öffentlich erwerbbar ist. Das sind nicht mehr als exakt 0 €.

Meiner Meinung nach wäre hier die Gesetzgebung gefragt, ähnlich wie bei den Patenttrollen. Dort ist man ja mittlerweile auch auf den Trichter gekommen, dass Klagen nur dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn der Käger nachweisen kann, dass er die Absicht hat, sein Recht bzw. sein Patent auch wirklich anwenden zu wollen. Was bei den Patenttrollen ja meistens nicht gegeben ist - die haben Patente, wollen sie aber garnicht anwenden, sondern nehmen sie nur als Mittel zum Zweck um andere Firmen zu verklagen.

35

Freitag, 22. November 2013, 15:30


Und was passiert, wenn die Rechteinhaber nächstes Jahr eine Neuauflage des Hörspiels auf den Markt bringen und Kopien des Hörspiels klar erkennbar einem bestimmten Forenuser in einem bestimmten Forum zugewiesen werden können? "War nicht verfügbar" ist keine gute Ausrede, denn die Urheberrechte (Autoren, Komponisten, Bearbeiter) und Leistungsschutzrechte (Produktionsteam/Label) laufen auch während der Zeit, in der das Hörspiel nicht im Handel ist.
Auf das Argument habe ich gewartet ;-) Zum einen können der/die Privatkopierer nicht wissen, dass der Rechteinhaber eine Neuauflage plant. Woher auch? Das geht dann schon in Richtung Hellseherei und nicht mehr in Richtung seriöse Argumentation seintens des Rechteinhabers.
Umgekehrt kann auch der Rechteinhaber nicht wissen, wer/wieviele Privatkopierer mit seinem Werk zugange sind. Angenommen, er wüsste es doch (aus welcher Quelle auch immer): dieses Wissen ist ja nun keineswegs zwingend ein Argument GEGEN eine Neuveröffentlichung, sondern eher eines DAFÜR: Denn zum einen zeigt es, dass Nachfrage nach dem Werk vorhanden ist. Zum anderen kann man nicht zwangsläufig davon ausgehen, dass jede Privatkopie ein entgangener Kauf ist (ein oft gemachter Denkfehler). In diesem speziellen Fall würde ich sogar davon ausgehen, dass die Mehrzahl der Privatkopierer viel lieber eine originale Neuveröffentlichung kaufen würden, anstatt mit Kopien zu hantieren.

Ich gehe nicht davon aus, daß jede Privatkopie ein entgangener Kauf ist.
a) Ich gehe davon aus, daß ein einziges (!) nicht verkauftes Exemplar einen Flop zur Folge haben kann.
Wenn jemand davon ausgeht, daß er von einem Hörspiel 500 Exemplare verkaufen muß, um seine Ausgaben gedeckelt zu kriegen und letzten Endes verkauft er nur 499, ist das ein Verlustgeschäft. Und wenn auch nur ein einziger der potentiellen Kunden ganz klar sagt "ich kauf' mir das Dingens nicht; würd' ich zwar, aber tu's nicht, weil ich's als illegalen Download oder Kopie auf Festplatte rumschimmeln habe", dann ist das exakt der Tropfen, der das Faß zum Überlaufen bringt.
b) Ich gehe davon aus, daß illegale Kopien deutlich schneller und mehr Kinder kriegen als CDs im Ladenregal.
Mit der Einstellung "is' zwar illegal, aber es kann ja keiner nachvollziehen" machen solche Kopien verdammt schnell die Runde um den Globus. Nicht, daß man sie im Bereich Hörspiel überall brauchen kann, aber - anscheinend herrscht ja die Ansicht vor, daß es niemandem schadet, wenn man mal so ein, zwei Kopien macht ...

Zitat

Zitat


ist eine solche Erklärung wie "ich hätt's ja gekauft" Schall und Rauch

Das würde ich im Zweifelsfall auf einen Richterspruch ankommen lassen. Denn wenn man klar argumentieren und belegen kann, dass man willens war und ist, das Werk auf legalem Werk erwerben zu wollen, kann man diesen Sachverhalt ja nicht einfach so unter den Tisch fallen lassen.

Warum nicht?
Es wurde durch eine Kopie außerhalb des privaten Rahmens gegen das Urheberrecht verstoßen, dieses sogar wissentlich.
Das wäre die Sachlage. Das Urteil (schuldig) steht in diesem Fall praktisch schon fest, denn der Umstand "ich wollt's ja, aber ich konnt's nicht bekommen" ändert an dieser Sachlage nichts.
Das einzige, worauf es sich auswirken könnte, wäre das Strafmaß, aber ehrlich gesagt würde ich mir da absolut keine großen Hoffnungen machen, denn die Quintessenz der Aussage, die beim Richter ankommen würde, wäre "Meine Gier nach diesem Luxusartikel war so groß, daß ich ihn mir auf illegale Weise beschaffen mußte".

Zitat

Womit wir auch wieder bei der immer noch unbeantworteten Frage wären: welchen konkreten (!) Schaden kann ein Rechteinhaber geltend machen und einklagen, wenn ein antiquarisches Werk kopiert wird das überhaupt nicht mehr öffentlich erwerbbar ist. Das sind nicht mehr als exakt 0 €.

Oh doch, da die Rechte noch mopsfidel sind.
Für den Hinterkopf: das Zauberwort heißt in diesem Fall "Lizenzanalogie". Wenn ich überführt werde, wie ich ein urheberrechtlich geschütztes Hörspiel außerhalb meines privaten Dunstkreises plaziere, kann ich eine Klage der Urheber an den Arsch kriegen, bei der folgende Frage den Grundsatz bildet: "was hätte ich an die Urheber an Lizenzgebühren zahlen müssen, um an die Rechte zu gelangen, um dieses Hörspiel - wie geschehen - zu vervielfältigen und zu vertreiben?" Es wird also so getan, als ob ich für meine Winz-Auflage die Genehmigung der Rechteinhaber im Vorfeld eingeholt hätte ... daß das nicht billig ausgehen muß, brauch' ich hoffentlich nicht zu erwähnen.
Dieses Prinzip erfreut sich derzeit gerade bei Bildern/Fotografien recht großer Beliebtheit.

Zitat

Meiner Meinung nach wäre hier die Gesetzgebung gefragt, ähnlich wie bei den Patenttrollen. Dort ist man ja mittlerweile auch auf den Trichter gekommen, dass Klagen nur dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn der Käger nachweisen kann, dass er die Absicht hat, sein Recht bzw. sein Patent auch wirklich anwenden zu wollen. Was bei den Patenttrollen ja meistens nicht gegeben ist - die haben Patente, wollen sie aber garnicht anwenden, sondern nehmen sie nur als Mittel zum Zweck um andere Firmen zu verklagen.

Ich persönlich gehe davon aus, daß der Urheber durchaus die Absicht hat, sein Recht wahrnehmen zu wollen, immerhin befand sich die Knäcke ja schon mal für bare Münze auf dem Markt. Ich gehe weiterhin davon aus, daß er grundsätzlich nichts dagegen hat, aus der alten Knäcke neues Kapital zu schlagen, aber das ist wohl eine Sache, die individuell entschieden werden muß. Aber das bitte von den Urhebern, nicht von den Konsumenten.

Gruß
Skywise
Radio Liederlicht
Liedermacher & Co.


Mittwoch.
Skywise: "Ja klar ist der Laden super und so, aber ich mach' da trotzdem einen Bogen drum, denn allein für's Umschauen muß man da schon den großen Geldbeutel dabei haben."
Kollegin: "Ach was, das geht auch ohne. Mit EC-Karte zum Beispiel."

36

Freitag, 22. November 2013, 15:52


Ich gehe nicht davon aus, daß jede Privatkopie ein entgangener Kauf ist.
a) Ich gehe davon aus, daß ein einziges (!) nicht verkauftes Exemplar einen Flop zur Folge haben kann.
Wenn jemand davon ausgeht, daß er von einem Hörspiel 500 Exemplare verkaufen muß, um seine Ausgaben gedeckelt zu kriegen und letzten Endes verkauft er nur 499, ist das ein Verlustgeschäft. Und wenn auch nur ein einziger der potentiellen Kunden ganz klar sagt "ich kauf' mir das Dingens nicht; würd' ich zwar, aber tu's nicht, weil ich's als illegalen Download oder Kopie auf Festplatte rumschimmeln habe", dann ist das exakt der Tropfen, der das Faß zum Überlaufen bringt.
b) Ich gehe davon aus, daß illegale Kopien deutlich schneller und mehr Kinder kriegen als CDs im Ladenregal.
Mit der Einstellung "is' zwar illegal, aber es kann ja keiner nachvollziehen" machen solche Kopien verdammt schnell die Runde um den Globus. Nicht, daß man sie im Bereich Hörspiel überall brauchen kann, aber - anscheinend herrscht ja die Ansicht vor, daß es niemandem schadet, wenn man mal so ein, zwei Kopien macht ...

Wie gesagt, meine Ausführungen beziehen sich ausschließlich (!) darauf, dass es um Medien geht die nicht mehr öffentlich erhältlich sind.
Bei Dingen, die man problemlos kaufen kann, bin ich völlig bei dir. Aber man sollte nicht alles über den gleichen Kamm scheren, sondern die Verfügbarkeit der Medien mit in die Betrachtung mit einbeziehen, um der Sache vernünftig gerecht zu werden.


Es wurde durch eine Kopie außerhalb des privaten Rahmens gegen das Urheberrecht verstoßen, dieses sogar wissentlich.
Das wäre die Sachlage. Das Urteil (schuldig) steht in diesem Fall praktisch schon fest, denn der Umstand "ich wollt's ja, aber ich konnt's nicht bekommen" ändert an dieser Sachlage nichts.
Das einzige, worauf es sich auswirken könnte, wäre das Strafmaß, aber ehrlich gesagt würde ich mir da absolut keine großen Hoffnungen machen, denn die Quintessenz der Aussage, die beim Richter ankommen würde, wäre "Meine Gier nach diesem Luxusartikel war so groß, daß ich ihn mir auf illegale Weise beschaffen mußte".

Sorry, aber der letzte Satz geht ja mal garnicht. Die Quintessent der Aussage, die beim Richter ankommen würde, wäre nämlich "Ich war willens und bereit, das Werk legal zu erwerben, und kann das auch nachweisen bzw. halte diesen Willen aufrecht. Aber leider stellen die derzeitigen Rechteinhaber keine Möglichkleit zur Verfügung".
Man muss nicht bei allem und jedem eine Kriminalisierungsabsicht anwenden...


Oh doch, da die Rechte noch mopsfidel sind.

Sind sie das wirklich? Woran machst du das fest?


Ich persönlich gehe davon aus, daß der Urheber durchaus die Absicht hat, sein Recht wahrnehmen zu wollen, immerhin befand sich die Knäcke ja schon mal für bare Münze auf dem Markt. I

Wenn ein Rechteinhaber sein Recht wahrnehmen will, dann soll er das tun. Dann kann jeder das Zeug kaufen. Diejenigen, die es sich trotzdem illegal holen, kann er ja dann juristisch belangen.
Nimmt der Rechteinhaber aber sein Recht nicht wahr, verzichtet er wissentlich und willentlich darauf. Der Grund dafür tut nichts zur Sache - ob er einfach keine Lust hast, er sich die Sache unrentabel rechnet oder das Werk nichtmehr ins Portfolio passt - da gibts ja tausend denkbare Gründe. Wichtig ist nur, dass die Ausübung nicht stattfindet, und daher entsteht den Rechteinhaber kein finanzieller Schaden, egal ob Urheberrechtsverletzung hin oder her.

37

Freitag, 22. November 2013, 16:23


Ich gehe nicht davon aus, daß jede Privatkopie ein entgangener Kauf ist.
a) Ich gehe davon aus, daß ein einziges (!) nicht verkauftes Exemplar einen Flop zur Folge haben kann.
Wenn jemand davon ausgeht, daß er von einem Hörspiel 500 Exemplare verkaufen muß, um seine Ausgaben gedeckelt zu kriegen und letzten Endes verkauft er nur 499, ist das ein Verlustgeschäft. Und wenn auch nur ein einziger der potentiellen Kunden ganz klar sagt "ich kauf' mir das Dingens nicht; würd' ich zwar, aber tu's nicht, weil ich's als illegalen Download oder Kopie auf Festplatte rumschimmeln habe", dann ist das exakt der Tropfen, der das Faß zum Überlaufen bringt.
b) Ich gehe davon aus, daß illegale Kopien deutlich schneller und mehr Kinder kriegen als CDs im Ladenregal.
Mit der Einstellung "is' zwar illegal, aber es kann ja keiner nachvollziehen" machen solche Kopien verdammt schnell die Runde um den Globus. Nicht, daß man sie im Bereich Hörspiel überall brauchen kann, aber - anscheinend herrscht ja die Ansicht vor, daß es niemandem schadet, wenn man mal so ein, zwei Kopien macht ...

Wie gesagt, meine Ausführungen beziehen sich ausschließlich (!) darauf, dass es um Medien geht die nicht mehr öffentlich erhältlich sind.
Bei Dingen, die man problemlos kaufen kann, bin ich völlig bei dir. Aber man sollte nicht alles über den gleichen Kamm scheren, sondern die Verfügbarkeit der Medien mit in die Betrachtung mit einbeziehen, um der Sache vernünftig gerecht zu werden.

Sache der Gerichtsbarkeit - da erlaub' ich mir kein Urteil zu ... :keineahnung:

Zitat

Zitat


Es wurde durch eine Kopie außerhalb des privaten Rahmens gegen das Urheberrecht verstoßen, dieses sogar wissentlich.
Das wäre die Sachlage. Das Urteil (schuldig) steht in diesem Fall praktisch schon fest, denn der Umstand "ich wollt's ja, aber ich konnt's nicht bekommen" ändert an dieser Sachlage nichts.
Das einzige, worauf es sich auswirken könnte, wäre das Strafmaß, aber ehrlich gesagt würde ich mir da absolut keine großen Hoffnungen machen, denn die Quintessenz der Aussage, die beim Richter ankommen würde, wäre "Meine Gier nach diesem Luxusartikel war so groß, daß ich ihn mir auf illegale Weise beschaffen mußte".

Sorry, aber der letzte Satz geht ja mal garnicht. Die Quintessent der Aussage, die beim Richter ankommen würde, wäre nämlich "Ich war willens und bereit, das Werk legal zu erwerben, und kann das auch nachweisen bzw. halte diesen Willen aufrecht. Aber leider stellen die derzeitigen Rechteinhaber keine Möglichkleit zur Verfügung".

Mein alter Jura-Prof würde mit einem verständnisvollen Lächeln an dieser Stelle auffordern: "Dann erklären Sie mir bitte, was dieser Umstand an der Tatsache ändert, daß hier wissentlich gegen das Urheberrecht verstoßen wurde."
Vielleicht hätte er auch noch einen Vergleich angebracht wie "Ich weiß, daß ich der Klägerin gegen ihren Willen ein Kind gemacht habe, aber ich hätte natürlich Kondome gekauft, wenn der örtliche Supermarkt noch geöffnet gewesen wäre."

Zitat

Man muss nicht bei allem und jedem eine Kriminalisierungsabsicht anwenden...

Richtig. Aber an der reinen Absicht sind wir ja schon vorbei, wenn die Kopie angefertigt und verteilt wurde :keineahnung:

Zitat


Oh doch, da die Rechte noch mopsfidel sind.

Sind sie das wirklich? Woran machst du das fest?

Urheberrechte (Autor, Komponist, Bearbeiter) - 70 Jahre nach dem Tod der Person
Leistungsschutzrechte (Label) - 50 Jahre nach Erstveröffentlichung. Stand: heute, in naher Zukunft wahrscheinlich auch 70 Jahre (Euro-Vorgabe, meines Wissens noch nicht in nationales Recht umgesetzt).
Und das deutsche Urheberrecht läßt in dieser Hinsicht relativ wenig Spielraum zu.

Zitat


Ich persönlich gehe davon aus, daß der Urheber durchaus die Absicht hat, sein Recht wahrnehmen zu wollen, immerhin befand sich die Knäcke ja schon mal für bare Münze auf dem Markt. I

Wenn ein Rechteinhaber sein Recht wahrnehmen will, dann soll er das tun. Dann kann jeder das Zeug kaufen. Diejenigen, die es sich trotzdem illegal holen, kann er ja dann juristisch belangen.
Nimmt der Rechteinhaber aber sein Recht nicht wahr, verzichtet er wissentlich und willentlich darauf. Der Grund dafür tut nichts zur Sache - ob er einfach keine Lust hast, er sich die Sache unrentabel rechnet oder das Werk nichtmehr ins Portfolio passt - da gibts ja tausend denkbare Gründe. Wichtig ist nur, dass die Ausübung nicht stattfindet, und daher entsteht den Rechteinhaber kein finanzieller Schaden, egal ob Urheberrechtsverletzung hin oder her.

Nimmt der Rechteinhaber sein Recht nicht wahr, ist es immer noch nicht erloschen.
Da wir hier mehrere Rechteinhaber haben, besteht auch durchaus die Möglichkeit, daß nur einer von ihnen quergeschossen hat, was das Produkt vom Markt verschwinden ließ - die anderen Rechteinhaber mögen also durchaus noch ein gewisses Interesse daran haben.
Wenn ich Material von einem Urheber öffentlich verbreite, hat er immer noch ein gesetzliches Recht auf ein Entgelt. Das geht ihm in diesem Fall durch die Lappen durch entgangene Lizenzgebühren, also hat er durchaus einen finanziellen Schaden.
Die Denkweise kann ich nicht ändern, ich kann nur sagen, wie's ist.

Gruß
Skywise
Radio Liederlicht
Liedermacher & Co.


Mittwoch.
Skywise: "Ja klar ist der Laden super und so, aber ich mach' da trotzdem einen Bogen drum, denn allein für's Umschauen muß man da schon den großen Geldbeutel dabei haben."
Kollegin: "Ach was, das geht auch ohne. Mit EC-Karte zum Beispiel."

38

Freitag, 22. November 2013, 16:37


Mein alter Jura-Prof würde mit einem verständnisvollen Lächeln an dieser Stelle auffordern: "Dann erklären Sie mir bitte, was dieser Umstand an der Tatsache ändert, daß hier wissentlich gegen das Urheberrecht verstoßen wurde."

An dem Umstand ändert sich natürlich nichts. Aber die Ursachen und Auswirkungen müssen bedacht werden.


Vielleicht hätte er auch noch einen Vergleich angebracht wie "Ich weiß, daß ich der Klägerin gegen ihren Willen ein Kind gemacht habe, aber ich hätte natürlich Kondome gekauft, wenn der örtliche Supermarkt noch geöffnet gewesen wäre."

Der Vergleich hinkt aber ganz gewaltig. Zum einen macht der Supermarkt am nächsten Morgen wieder auf, zum anderen gäbe es auch noch Alternativen zum Supermarkt wenn man dringend Gummis braucht...


Richtig. Aber an der reinen Absicht sind wir ja schon vorbei, wenn die Kopie angefertigt und verteilt wurde :keineahnung:

Auch dann gibt es unterschiedliche Motive... ziehe ich die Kopie, weil ich keinen Bock habe Geld für ein Original ausgeben, obwohl dieses problemlos verfügbar wäre? Oder ziehe ich die Kopie, weil ich zwar gerne ein Original kaufen möchte, dieses aber über einen langen Zeitraum nirgends zu kaufen ist?
Meiner Meinung nach sind das zwei völlig unterschiedliche Fälle, die auch getrennt behandelt/diskutiert werden müssen.


Und das deutsche Urheberrecht läßt in dieser Hinsicht relativ wenig Spielraum zu.

Es ist ja kein Geheimnis, dass das deutsche Urheberrecht der Realität etwas hinterherhinkt...


Wenn ich Material von einem Urheber öffentlich verbreite, hat er immer noch ein gesetzliches Recht auf ein Entgelt. Das geht ihm in diesem Fall durch die Lappen durch entgangene Lizenzgebühren, also hat er durchaus einen finanziellen Schaden.

Einspruch eurer Ehren, von "öffentlicher Verbreitung" habe ich nichts gesagt. Es geht mir immer noch um den reinen Privatgebrauch.

39

Freitag, 22. November 2013, 17:15


Mein alter Jura-Prof würde mit einem verständnisvollen Lächeln an dieser Stelle auffordern: "Dann erklären Sie mir bitte, was dieser Umstand an der Tatsache ändert, daß hier wissentlich gegen das Urheberrecht verstoßen wurde."

An dem Umstand ändert sich natürlich nichts. Aber die Ursachen und Auswirkungen müssen bedacht werden.

Und das tut man beim Strafmaß, nicht bei der eigentlichen Verurteilung.

Zitat


Richtig. Aber an der reinen Absicht sind wir ja schon vorbei, wenn die Kopie angefertigt und verteilt wurde :keineahnung:

Auch dann gibt es unterschiedliche Motive... ziehe ich die Kopie, weil ich keinen Bock habe Geld für ein Original ausgeben, obwohl dieses problemlos verfügbar wäre? Oder ziehe ich die Kopie, weil ich zwar gerne ein Original kaufen möchte, dieses aber über einen langen Zeitraum nirgends zu kaufen ist?
Meiner Meinung nach sind das zwei völlig unterschiedliche Fälle, die auch getrennt behandelt/diskutiert werden müssen.

Wann verstößt Du denn gegen die Straßenverkehrsordnung? Wenn Du den Wagen im Parkverbot abstellst oder wenn Du dort erwischt wirst?
Und ist eine Politesse oder ein Richter an Deinen Argumenten interessiert?

Wenn Du eine Kopie aus Deiner Komfortzone rausgibst, ist das bereits ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Da gibt's rein gar nix zu diskutieren. Nicht schön, ist aber so.

Zitat

Zitat


Und das deutsche Urheberrecht läßt in dieser Hinsicht relativ wenig Spielraum zu.

Es ist ja kein Geheimnis, dass das deutsche Urheberrecht der Realität etwas hinterherhinkt...

Das macht's nicht ungültig; darüber hinaus haben sich in jüngerer Zeit ziemlich viele andere Länder, auch die einst so mächtigen USA, am mitteleuropäischen Urheberrecht mittlerweile die eine oder andere Anregung geholt. Im Augenblick stehen die Zeichen auch eher darauf, daß die Urheber und Erfinder einen noch stärkeren Schutz genießen sollen.

Zitat


Wenn ich Material von einem Urheber öffentlich verbreite, hat er immer noch ein gesetzliches Recht auf ein Entgelt. Das geht ihm in diesem Fall durch die Lappen durch entgangene Lizenzgebühren, also hat er durchaus einen finanziellen Schaden.

Einspruch eurer Ehren, von "öffentlicher Verbreitung" habe ich nichts gesagt. Es geht mir immer noch um den reinen Privatgebrauch.

Jepp. Und was ist mit dem, der Dir nach Deiner Anfrage in einem Forum die Kopie zur Verfügung stellt, obwohl Du nicht zu seinen privaten Kontakten zählst? Nachdem es mittlerweile Anwälte gab, die sich in Foren an andere Leute rangeschleimt haben, um sie zu einem Verstoß gegen das Urheberrecht zu verführen, gibt's Urteile, die diese Vorgehensweise absolut nicht gutheißen.

Gruß
Skywise
Radio Liederlicht
Liedermacher & Co.


Mittwoch.
Skywise: "Ja klar ist der Laden super und so, aber ich mach' da trotzdem einen Bogen drum, denn allein für's Umschauen muß man da schon den großen Geldbeutel dabei haben."
Kollegin: "Ach was, das geht auch ohne. Mit EC-Karte zum Beispiel."

40

Freitag, 22. November 2013, 17:45

Zitat von »Skywise«


Wann verstößt Du denn gegen die Straßenverkehrsordnung? Wenn Du den Wagen im Parkverbot abstellst oder wenn Du dort erwischt wirst?
Und ist eine Politesse oder ein Richter an Deinen Argumenten interessiert?

Zumindest ein Richter sollte an den Argumenten interessiert sein, ansonsten wäre er überflüssig, dann könnte man starr nach Gesetztestext die Leute automatisiert aburteilen.

Zitat von »Skywise«


Wenn Du eine Kopie aus Deiner Komfortzone rausgibst, ist das bereits ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Da gibt's rein gar nix zu diskutieren. Nicht schön, ist aber so.

Wer genau begeht dann den Verstoß gegen das Urheberrecht? Der der gibt, der der nimmt, oder beide zusammen?
Und wie ist "Komfortzone" im Gesetz definiert?

Zitat von »Skywise«


Jepp. Und was ist mit dem, der Dir nach Deiner Anfrage in einem Forum die Kopie zur Verfügung stellt, obwohl Du nicht zu seinen privaten Kontakten zählst?

Ich frage in öffentlichen Foren nur legale Verkaufsabsichten an. Wenn sich dann jemand meldet und mir eine Kopie zur Verfügung stellen möchte, kann ich das erstens nicht beeinflussen, zweitens selbständig entscheiden ob ich das annehmen möchte oder nicht.