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Wenn einem also nur irgendetwas an dem Hörspiel selbst und nicht nur an dem schönen cover liegt - dann wäre eine digitale Sicherung quasi Pflicht !
Die Schellackplatten von meinem Urgroßvater, die um die hundert Jahre auf dem Buckel haben, haben vielleicht ein paar Knackser mehr, spielen aber noch heute.
Ich habe alle meine hörspiele digitalisiert: Sie sind bei mir auf der Festplatte, auf DVD´s, in meiner Telekom-Cloud und demnächst auch auf ner Blueray.
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Klar geht digitales auch flöten, aber alles gleichzeitig? Eher unwahrscheinlich. Wer genügend Sicherheitskopien macht (und viele sind einfach zu bequem dafür) ist auf der sicheren Seite, dass die Kopie OHNE Qualitätsverlust gesichert und kopiert werden kann.
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"Wenn wir mal den Löffel abgeben, werden die wohl als erstes in die Tonne
getreten mal abgesehen vom Datenverlust, dem digitale Kopien im Lauf
der Zeit nunmal zum Opfer fallen." ------- letzteres trifft was die reine Informationsweitergabe angeht NICHT zu 0-0-1-0-1 etc. ist kopiert eben immer noch 0-0-1-0-1 - und zwar OHNE Kratzer ;-)
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Und ganz ehrlich: Ich hätte kein gutes Gefühl, wenn ich wüsste, dass nach meinem Löffel-Abgeben die Sammlungen in die Tonne gekloppt werden und dann auf immer und ewig verschwunden sind.
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Bedarf an Hörspielen gibt es immer und für jede Generation, und für die Tonne fänd ich solche "Hör-Literatur" wirklich echt zu schade - oder?
Guten Tag Herr Ruprecht,
als Kind bin ich in den Genuss eines Hörspiels mit dem Namen "Die 4 Könige" gekommen.
Schon seit langer Zeit bin ich auf der Suche nach diesem "Schatz meiner Kindheit", jedoch ohne Erfolg.
Wissen Sie ob eine Neuauflage geplant ist? Falls nicht, würde ein mir bekannter Hörspielsammler einen Urheberbruch begehen, wenn er mir (nur für meinen persönlichen Gebrauch) eine Kopie anfertigen würde bzw. von welchen Personen bräuchte ich dafür eine Einverständniserklärung?
Vielen, vielen Dank im Voraus
(Internet ist GEIL
Insofern habe ich schon Verständnis dafür, wenn jemand für rein private Zwecke (!) für sich und den reinen Eigengebrauch eine Kopie von einer Folge anfertigen möchte, die ansonsten praktisch nicht verfügbar ist. M.E. dürfte das sogar noch unter die beliebte "Privatkopie" fallen.
Bleiben wir bei meinem konkreten Beispiel. Warum ist "Das verrückte Labyrinth Folge 4" öffentlich zugängig? Wenn du mir sagst wie und wo ich da offiziell rankomme, kaufe ich sofort. Für mich stellt es sich so dar, dass speziell diese Folge eben nicht öffentlich zugängig ist.
Du planst allerdings in Deinem Fall, eine Kopie von einem öffentlich zugänglichen Hörspiel zu ziehen, und das ist nun mal nicht dasselbe.
Gruß
Skywise
Bleiben wir bei meinem konkreten Beispiel. Warum ist "Das verrückte Labyrinth Folge 4" öffentlich zugängig? Wenn du mir sagst wie und wo ich da offiziell rankomme, kaufe ich sofort. Für mich stellt es sich so dar, dass speziell diese Folge eben nicht öffentlich zugängig ist.
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Und ob un der Verleihende (der ja sein Einverständnis gibt) oder der Ausleihende die Kopie zieht, sollte zweitrangig sein.
Das ist aber weder bei meinem Beispiel der Fall, noch beim Threadstarter. Hier ging es ausschließlich um Anfragen, nicht umgekehrt.
Wenn sich irgendwer ins Internet setzt und lauthals tönt "Ich habe hier Labyrinth 4. Wer es kopieren will, soll sich bei mir melden!", ist das Werk öffentlich zugängig, weil es den Privatkreis jenes Menschen definitiv verlassen wird
Das ist aber weder bei meinem Beispiel der Fall, noch beim Threadstarter. Hier ging es ausschließlich um Anfragen, nicht umgekehrt.
Wenn sich irgendwer ins Internet setzt und lauthals tönt "Ich habe hier Labyrinth 4. Wer es kopieren will, soll sich bei mir melden!", ist das Werk öffentlich zugängig, weil es den Privatkreis jenes Menschen definitiv verlassen wird
Welcher juristische (und finanzielle) Ärger kann dann drohen?
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Ist man bei diesen speziellen Szenario wirklich ein böser Raubkopierer, der jemanden bewusst und vorsärzlich schädigt? Ich meine: nein. Wenn der Rechteinhaber sein Recht zur Veröffentlichung / zum Vertrieb nicht mehr anwendet, welche Art von Schaden will er geltend machen und evtl. einklagen?
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(sofern der Rechteinhaber überhaupt Kenntnis von der Aktion bekommt).
Als Gegenargument kann man ja jederzeit anführen, wass man willens ist, einen legalen Erwerb durchzuführen.
Auf das Argument habe ich gewartet ;-) Zum einen können der/die Privatkopierer nicht wissen, dass der Rechteinhaber eine Neuauflage plant. Woher auch? Das geht dann schon in Richtung Hellseherei und nicht mehr in Richtung seriöse Argumentation seintens des Rechteinhabers.
Und was passiert, wenn die Rechteinhaber nächstes Jahr eine Neuauflage des Hörspiels auf den Markt bringen und Kopien des Hörspiels klar erkennbar einem bestimmten Forenuser in einem bestimmten Forum zugewiesen werden können? "War nicht verfügbar" ist keine gute Ausrede, denn die Urheberrechte (Autoren, Komponisten, Bearbeiter) und Leistungsschutzrechte (Produktionsteam/Label) laufen auch während der Zeit, in der das Hörspiel nicht im Handel ist.
ist eine solche Erklärung wie "ich hätt's ja gekauft" Schall und Rauch
Auf das Argument habe ich gewartet ;-) Zum einen können der/die Privatkopierer nicht wissen, dass der Rechteinhaber eine Neuauflage plant. Woher auch? Das geht dann schon in Richtung Hellseherei und nicht mehr in Richtung seriöse Argumentation seintens des Rechteinhabers.
Und was passiert, wenn die Rechteinhaber nächstes Jahr eine Neuauflage des Hörspiels auf den Markt bringen und Kopien des Hörspiels klar erkennbar einem bestimmten Forenuser in einem bestimmten Forum zugewiesen werden können? "War nicht verfügbar" ist keine gute Ausrede, denn die Urheberrechte (Autoren, Komponisten, Bearbeiter) und Leistungsschutzrechte (Produktionsteam/Label) laufen auch während der Zeit, in der das Hörspiel nicht im Handel ist.
Umgekehrt kann auch der Rechteinhaber nicht wissen, wer/wieviele Privatkopierer mit seinem Werk zugange sind. Angenommen, er wüsste es doch (aus welcher Quelle auch immer): dieses Wissen ist ja nun keineswegs zwingend ein Argument GEGEN eine Neuveröffentlichung, sondern eher eines DAFÜR: Denn zum einen zeigt es, dass Nachfrage nach dem Werk vorhanden ist. Zum anderen kann man nicht zwangsläufig davon ausgehen, dass jede Privatkopie ein entgangener Kauf ist (ein oft gemachter Denkfehler). In diesem speziellen Fall würde ich sogar davon ausgehen, dass die Mehrzahl der Privatkopierer viel lieber eine originale Neuveröffentlichung kaufen würden, anstatt mit Kopien zu hantieren.
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ist eine solche Erklärung wie "ich hätt's ja gekauft" Schall und Rauch
Das würde ich im Zweifelsfall auf einen Richterspruch ankommen lassen. Denn wenn man klar argumentieren und belegen kann, dass man willens war und ist, das Werk auf legalem Werk erwerben zu wollen, kann man diesen Sachverhalt ja nicht einfach so unter den Tisch fallen lassen.
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Womit wir auch wieder bei der immer noch unbeantworteten Frage wären: welchen konkreten (!) Schaden kann ein Rechteinhaber geltend machen und einklagen, wenn ein antiquarisches Werk kopiert wird das überhaupt nicht mehr öffentlich erwerbbar ist. Das sind nicht mehr als exakt 0 €.
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Meiner Meinung nach wäre hier die Gesetzgebung gefragt, ähnlich wie bei den Patenttrollen. Dort ist man ja mittlerweile auch auf den Trichter gekommen, dass Klagen nur dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn der Käger nachweisen kann, dass er die Absicht hat, sein Recht bzw. sein Patent auch wirklich anwenden zu wollen. Was bei den Patenttrollen ja meistens nicht gegeben ist - die haben Patente, wollen sie aber garnicht anwenden, sondern nehmen sie nur als Mittel zum Zweck um andere Firmen zu verklagen.
Ich gehe nicht davon aus, daß jede Privatkopie ein entgangener Kauf ist.
a) Ich gehe davon aus, daß ein einziges (!) nicht verkauftes Exemplar einen Flop zur Folge haben kann.
Wenn jemand davon ausgeht, daß er von einem Hörspiel 500 Exemplare verkaufen muß, um seine Ausgaben gedeckelt zu kriegen und letzten Endes verkauft er nur 499, ist das ein Verlustgeschäft. Und wenn auch nur ein einziger der potentiellen Kunden ganz klar sagt "ich kauf' mir das Dingens nicht; würd' ich zwar, aber tu's nicht, weil ich's als illegalen Download oder Kopie auf Festplatte rumschimmeln habe", dann ist das exakt der Tropfen, der das Faß zum Überlaufen bringt.
b) Ich gehe davon aus, daß illegale Kopien deutlich schneller und mehr Kinder kriegen als CDs im Ladenregal.
Mit der Einstellung "is' zwar illegal, aber es kann ja keiner nachvollziehen" machen solche Kopien verdammt schnell die Runde um den Globus. Nicht, daß man sie im Bereich Hörspiel überall brauchen kann, aber - anscheinend herrscht ja die Ansicht vor, daß es niemandem schadet, wenn man mal so ein, zwei Kopien macht ...
Es wurde durch eine Kopie außerhalb des privaten Rahmens gegen das Urheberrecht verstoßen, dieses sogar wissentlich.
Das wäre die Sachlage. Das Urteil (schuldig) steht in diesem Fall praktisch schon fest, denn der Umstand "ich wollt's ja, aber ich konnt's nicht bekommen" ändert an dieser Sachlage nichts.
Das einzige, worauf es sich auswirken könnte, wäre das Strafmaß, aber ehrlich gesagt würde ich mir da absolut keine großen Hoffnungen machen, denn die Quintessenz der Aussage, die beim Richter ankommen würde, wäre "Meine Gier nach diesem Luxusartikel war so groß, daß ich ihn mir auf illegale Weise beschaffen mußte".
Oh doch, da die Rechte noch mopsfidel sind.
Ich persönlich gehe davon aus, daß der Urheber durchaus die Absicht hat, sein Recht wahrnehmen zu wollen, immerhin befand sich die Knäcke ja schon mal für bare Münze auf dem Markt. I
Ich gehe nicht davon aus, daß jede Privatkopie ein entgangener Kauf ist.
a) Ich gehe davon aus, daß ein einziges (!) nicht verkauftes Exemplar einen Flop zur Folge haben kann.
Wenn jemand davon ausgeht, daß er von einem Hörspiel 500 Exemplare verkaufen muß, um seine Ausgaben gedeckelt zu kriegen und letzten Endes verkauft er nur 499, ist das ein Verlustgeschäft. Und wenn auch nur ein einziger der potentiellen Kunden ganz klar sagt "ich kauf' mir das Dingens nicht; würd' ich zwar, aber tu's nicht, weil ich's als illegalen Download oder Kopie auf Festplatte rumschimmeln habe", dann ist das exakt der Tropfen, der das Faß zum Überlaufen bringt.
b) Ich gehe davon aus, daß illegale Kopien deutlich schneller und mehr Kinder kriegen als CDs im Ladenregal.
Mit der Einstellung "is' zwar illegal, aber es kann ja keiner nachvollziehen" machen solche Kopien verdammt schnell die Runde um den Globus. Nicht, daß man sie im Bereich Hörspiel überall brauchen kann, aber - anscheinend herrscht ja die Ansicht vor, daß es niemandem schadet, wenn man mal so ein, zwei Kopien macht ...
Wie gesagt, meine Ausführungen beziehen sich ausschließlich (!) darauf, dass es um Medien geht die nicht mehr öffentlich erhältlich sind.
Bei Dingen, die man problemlos kaufen kann, bin ich völlig bei dir. Aber man sollte nicht alles über den gleichen Kamm scheren, sondern die Verfügbarkeit der Medien mit in die Betrachtung mit einbeziehen, um der Sache vernünftig gerecht zu werden.
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Es wurde durch eine Kopie außerhalb des privaten Rahmens gegen das Urheberrecht verstoßen, dieses sogar wissentlich.
Das wäre die Sachlage. Das Urteil (schuldig) steht in diesem Fall praktisch schon fest, denn der Umstand "ich wollt's ja, aber ich konnt's nicht bekommen" ändert an dieser Sachlage nichts.
Das einzige, worauf es sich auswirken könnte, wäre das Strafmaß, aber ehrlich gesagt würde ich mir da absolut keine großen Hoffnungen machen, denn die Quintessenz der Aussage, die beim Richter ankommen würde, wäre "Meine Gier nach diesem Luxusartikel war so groß, daß ich ihn mir auf illegale Weise beschaffen mußte".
Sorry, aber der letzte Satz geht ja mal garnicht. Die Quintessent der Aussage, die beim Richter ankommen würde, wäre nämlich "Ich war willens und bereit, das Werk legal zu erwerben, und kann das auch nachweisen bzw. halte diesen Willen aufrecht. Aber leider stellen die derzeitigen Rechteinhaber keine Möglichkleit zur Verfügung".
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Man muss nicht bei allem und jedem eine Kriminalisierungsabsicht anwenden...
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Oh doch, da die Rechte noch mopsfidel sind.
Sind sie das wirklich? Woran machst du das fest?
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Ich persönlich gehe davon aus, daß der Urheber durchaus die Absicht hat, sein Recht wahrnehmen zu wollen, immerhin befand sich die Knäcke ja schon mal für bare Münze auf dem Markt. I
Wenn ein Rechteinhaber sein Recht wahrnehmen will, dann soll er das tun. Dann kann jeder das Zeug kaufen. Diejenigen, die es sich trotzdem illegal holen, kann er ja dann juristisch belangen.
Nimmt der Rechteinhaber aber sein Recht nicht wahr, verzichtet er wissentlich und willentlich darauf. Der Grund dafür tut nichts zur Sache - ob er einfach keine Lust hast, er sich die Sache unrentabel rechnet oder das Werk nichtmehr ins Portfolio passt - da gibts ja tausend denkbare Gründe. Wichtig ist nur, dass die Ausübung nicht stattfindet, und daher entsteht den Rechteinhaber kein finanzieller Schaden, egal ob Urheberrechtsverletzung hin oder her.
Mein alter Jura-Prof würde mit einem verständnisvollen Lächeln an dieser Stelle auffordern: "Dann erklären Sie mir bitte, was dieser Umstand an der Tatsache ändert, daß hier wissentlich gegen das Urheberrecht verstoßen wurde."
Vielleicht hätte er auch noch einen Vergleich angebracht wie "Ich weiß, daß ich der Klägerin gegen ihren Willen ein Kind gemacht habe, aber ich hätte natürlich Kondome gekauft, wenn der örtliche Supermarkt noch geöffnet gewesen wäre."
Richtig. Aber an der reinen Absicht sind wir ja schon vorbei, wenn die Kopie angefertigt und verteilt wurde
Und das deutsche Urheberrecht läßt in dieser Hinsicht relativ wenig Spielraum zu.
Wenn ich Material von einem Urheber öffentlich verbreite, hat er immer noch ein gesetzliches Recht auf ein Entgelt. Das geht ihm in diesem Fall durch die Lappen durch entgangene Lizenzgebühren, also hat er durchaus einen finanziellen Schaden.
Mein alter Jura-Prof würde mit einem verständnisvollen Lächeln an dieser Stelle auffordern: "Dann erklären Sie mir bitte, was dieser Umstand an der Tatsache ändert, daß hier wissentlich gegen das Urheberrecht verstoßen wurde."
An dem Umstand ändert sich natürlich nichts. Aber die Ursachen und Auswirkungen müssen bedacht werden.
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Richtig. Aber an der reinen Absicht sind wir ja schon vorbei, wenn die Kopie angefertigt und verteilt wurde
Auch dann gibt es unterschiedliche Motive... ziehe ich die Kopie, weil ich keinen Bock habe Geld für ein Original ausgeben, obwohl dieses problemlos verfügbar wäre? Oder ziehe ich die Kopie, weil ich zwar gerne ein Original kaufen möchte, dieses aber über einen langen Zeitraum nirgends zu kaufen ist?
Meiner Meinung nach sind das zwei völlig unterschiedliche Fälle, die auch getrennt behandelt/diskutiert werden müssen.
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Und das deutsche Urheberrecht läßt in dieser Hinsicht relativ wenig Spielraum zu.
Es ist ja kein Geheimnis, dass das deutsche Urheberrecht der Realität etwas hinterherhinkt...
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Wenn ich Material von einem Urheber öffentlich verbreite, hat er immer noch ein gesetzliches Recht auf ein Entgelt. Das geht ihm in diesem Fall durch die Lappen durch entgangene Lizenzgebühren, also hat er durchaus einen finanziellen Schaden.
Einspruch eurer Ehren, von "öffentlicher Verbreitung" habe ich nichts gesagt. Es geht mir immer noch um den reinen Privatgebrauch.
Zitat von »Skywise«
Wann verstößt Du denn gegen die Straßenverkehrsordnung? Wenn Du den Wagen im Parkverbot abstellst oder wenn Du dort erwischt wirst?
Und ist eine Politesse oder ein Richter an Deinen Argumenten interessiert?
Zitat von »Skywise«
Wenn Du eine Kopie aus Deiner Komfortzone rausgibst, ist das bereits ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Da gibt's rein gar nix zu diskutieren. Nicht schön, ist aber so.
Zitat von »Skywise«
Jepp. Und was ist mit dem, der Dir nach Deiner Anfrage in einem Forum die Kopie zur Verfügung stellt, obwohl Du nicht zu seinen privaten Kontakten zählst?