Das einzige, was die Leute wohl abgegeben haben, sind die Verwertungsrechte.
Um die Verwertung geht es ja schließlich. Ich beabsichtige ja lediglich eine kostenlose Veröffentlichung, also KEINE Verwertung in irgendeiner Weise. Dadurch werden dann ja keinerlei Rechte verletzt.
Oh doch.
Beispiel 1:
Quelltext: Brüder Grimm, "Schneewittchen", wird im Urtext auf einer Schallplatte von 1962 vorgelesen.
Hier wäre das Werk frei (beide Urheber lang genug unter der Erde, daß das Urheberrecht nicht mehr greift), die Aufnahme wäre im Augenblick ebenfalls gemeinfrei, da älter als 50 Jahre (31. Dezember 1962 + 50 Jahre, somit liefen die Leistungsschutzrechte aus am 31. Dezember 2012, 24:00 Uhr). Alles in Ordnung.
Beispiel 2, zusammengesponnen:
Quelltext: Brüder Grimm, "Schneewittchen", Hörspielbearbeitung durch H. G. Francis, Musik von Karlheinz Stockhausen, vorgetragen auf einer Schallplatte von 1962
Quelltext - gemeinfrei, hatten wir oben schon. Check.
Aufnahme - gemeinfrei, siehe oben. Check.
Komponist: Karlheinz Stockhausen, starb 2007, somit wäre das Hörspiel, wenn es mit seiner Musik veröffentlicht werden würde, erst am 1. Januar 2058 gemeinfrei. da sein *Werk* geschützt ist, obwohl die Rechte an der Aufnahme bereits am 1. Januar 2013 abgelaufen wären.
Bearbeiter: H. G. Francis, starb 2011, damit wäre das Hörspiel sogar erst ab dem 1. Januar 2062 gemeinfrei, obwohl die Rechte an der Aufnahme bereits blablabla.
Stellst Du die Sachen also online, mußt Du wenigstens die Urheberrechte beachten, hier eben noch die Anteile von Stockhausen und Francis.
Die nicht kommerzielle Verwertung ist *kein* Argument. In dem Augenblick, da Du die Sachen online stellst, begibst Du Dich auf verdammt dünnes Eis.
Stellst Du es als Stream zur Verfügung, ermöglichst Du damit eine öffenltiche Wiedergabe, dafür "ist eine angemessene Vergütung zu zahlen" (§52,1 UrhG). Stellst Du es als Download zur Verfügung, hast Du eine Vervielfältigung vorgenommen, die alleine dem Urheber zusteht (§15 UrhG in Verbindung mit §53, 1 UrhG). Schadenersatzforderungen hätten hier ganz gute Chancen.
Außerdem glaube ich nicht, dass Irgendjemand einen teuren Anwalt beauftragen würde, um auf unsicherer Grundlage per Urheberrecht als damaliger Chorknabe irgendwelche Rechte geltend machen würde, um ein paar kostenlose Downloads 50 Jahre alter Hörspiel-Titel anzufechten.
Kommt wahrscheinlich drauf an. In dem Augenblick, wo Du z. B. noch Werbung auf der Homepage schaltest, auf der Du die Titel zum Download anbietest, wäre ich da an Deiner Stelle nicht so sicher, zumal das dann einer kommerziellen Nutzung der Hörspiele extrem nah kommt (heißt: is' eine).
Außerdem würde es sich um aufwendige Digitalisierungen handeln, die wiederum als Neuschöpfung gelten, was selbst bei bestehenden und anzuwendenden Urheberrechten die Situation verändert.
Durch eine "Neuschöpfung" machst Du aber nicht das Urheberrecht der Schöpfer am ursprünglichen Werk zunichte. Du frischst eventuell die Verwertungsrechte ein wenig auf, nicht mehr.
Niemand mit einigermaßen klarer Birne würde so etwas überhaupt vor Gericht bringen, weil es wahrscheinlich sogar zu einem negativen Grundsatzurteil kommen könnte und somit dem Urheberrecht überhaupt schaden könnte.
Unterhalte Dich da besser mal mit Deinem Anwalt drüber. Ich wiederhole: mit Deinem Anwalt! Nicht mit Google oder angeschlossenen Foren! Das Internet ist voller Deppen und Fachidioten und Du kannst sie nicht zur Verantwortung ziehen, wenn sie Dir Scheiße erzählen!
Ich werde auf meiner privaten Website jedenfalls mal ein paar Titel veröffentlichen und abwarten, was da kommen mag.
Abmahnungen können ziemlich teuer werden ... ich wünsch' Dir jedenfalls viel Spaß.
Gruß
Skywise