Soweit ich es bisher gegoogelt habe darf man unbeschadet strafrechtlicher Verfolgung alle vor 1963 produzierten Tonträger digitalisieren und zum Download bereitstellen, zumindest die nicht-musikalischen, die plötzlich 70 Jahre bekommen sollen.
Also da bin ich doch anderer Meinung. Polydor hat damals nämlich SÄMTLICHE Rechte an Texten, Kompositionen usw. von den Autoren und Mitwirkenden vertraglich einkassiert. Also hat keiner z.B der Komponisten, Autoren und Produzenten und deren Rechtsnachfolger heute noch irgendein Recht an der damaligen Produktion! Die einzige Frage könnte sein, ob diese Hörspiele als Musiktitel durchgehen, was ich eher bezweifle, denn der Hauptbestandteil ist nicht Musik, sondern Erzählung.von daher - Vorschlag abgelehnt wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht.
Also da bin ich doch anderer Meinung. Polydor hat damals nämlich SÄMTLICHE Rechte an Texten, Kompositionen usw. von den Autoren und Mitwirkenden vertraglich einkassiert.von daher - Vorschlag abgelehnt wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht.
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Also hat keiner z.B der Komponisten, Autoren und Produzenten und deren Rechtsnachfolger heute noch irgendein Recht an der damaligen Produktion!
Das einzige, was die Leute wohl abgegeben haben, sind die Verwertungsrechte.
Das einzige, was die Leute wohl abgegeben haben, sind die Verwertungsrechte.
Um die Verwertung geht es ja schließlich. Ich beabsichtige ja lediglich eine kostenlose Veröffentlichung, also KEINE Verwertung in irgendeiner Weise. Dadurch werden dann ja keinerlei Rechte verletzt.
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Außerdem glaube ich nicht, dass Irgendjemand einen teuren Anwalt beauftragen würde, um auf unsicherer Grundlage per Urheberrecht als damaliger Chorknabe irgendwelche Rechte geltend machen würde, um ein paar kostenlose Downloads 50 Jahre alter Hörspiel-Titel anzufechten.
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Außerdem würde es sich um aufwendige Digitalisierungen handeln, die wiederum als Neuschöpfung gelten, was selbst bei bestehenden und anzuwendenden Urheberrechten die Situation verändert.
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Niemand mit einigermaßen klarer Birne würde so etwas überhaupt vor Gericht bringen, weil es wahrscheinlich sogar zu einem negativen Grundsatzurteil kommen könnte und somit dem Urheberrecht überhaupt schaden könnte.
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Ich werde auf meiner privaten Website jedenfalls mal ein paar Titel veröffentlichen und abwarten, was da kommen mag.
Wie ist es denn mit Dir? Woher beziehst Du Deine Einsichten?Das Internet ist voller Deppen und Fachidioten und Du kannst sie nicht zur Verantwortung ziehen, wenn sie Dir Scheiße erzählen!
Wie ist es denn mit Dir? Woher beziehst Du Deine Einsichten?Das Internet ist voller Deppen und Fachidioten und Du kannst sie nicht zur Verantwortung ziehen, wenn sie Dir Scheiße erzählen!
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Auf Amazon werden momentan bearbeitete Kopien der meisten Ferenczy Märchen Produktionen angeboten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man als Herausgeber solcher Produkte nach 50 Jahren noch mit einzelnen Beteiligten der damaligen Produktion verhandeln muss. Ich glaube, dass du Dich da irgendwie verrennst. Dann gäbe es ja eine unfassbare Multiplikation der Rechtsstreitigkeiten vor Deutschen Gerichten. Das wäre ja lächerlich!
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Die Rechte für einen solchen Tonträger liegen (im Falle der von mir erwähnten Märchen-Serie) INSGESAMT bei Polydor und deren Nachfolgern. Nach 50 Jahren war das verjährt und so hat diese Firma e-motion gut erhaltene Singles digitalisiert, bearbeitet und neu veröffentlicht.
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Für dieses neue Produkt hat e-motion jetzt ein Copyright.
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Und wenn ich eine entsprechende Digitalisierung meiner eigenen Platten anfertige, dann ist das MEIN Produkt.
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Ich werde jedenfalls mal eine Anfrage bei der GEMA stellen. Das sollte es ja hoffentlich klären.
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