Sie sind nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: CLH - Hoerspielforum und mehr. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

Dienstag, 14. Mai 2013, 22:00

Urheberrecht bei alten Hörspiel Tonträgern

Soweit ich es bisher gegoogelt habe darf man unbeschadet strafrechtlicher Verfolgung alle vor 1963 produzierten Tonträger digitalisieren und zum Download bereitstellen, zumindest die nicht-musikalischen, die plötzlich 70 Jahre bekommen sollen. Ich frage mich, ob dies nicht eine großartige Chance wäre, diese Website neben ihren wunderbaren Listen auch noch um die gesamten von unseren Mitgliedern gesammelten und digitalisierten Werke zu erweitern. Zumindest per Tauschbörse?

2

Dienstag, 14. Mai 2013, 22:17

Soweit ich es bisher gegoogelt habe darf man unbeschadet strafrechtlicher Verfolgung alle vor 1963 produzierten Tonträger digitalisieren und zum Download bereitstellen, zumindest die nicht-musikalischen, die plötzlich 70 Jahre bekommen sollen.

Da haste unvollständig gegoogelt. Das Urheberrecht gilt grundsätzlich für alle Erzeugnisse ab einer gewissen Schaffenshöhe bis siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers bzw. Bearbeiters/Arrangeurs. Bis dahin haben die Erben solcher Leute wie Dichter, Romanciers, Komponisten, Liedtexter oder Arrangeure ein Wörtchen mitzureden und klagen Dir auch gerne mal den Hintern in Richtung Grundeis.
Das, was Du meinst, ist der Teilaspekt des "Leistungsschutzrechts". Sobald eine Aufnahme älter als 50 Jahre ist (Stichtag: 31. Dezember des Jahres, in dem das Dingens veröffentlicht wurde), ist sie praktisch frei von irgendwelchen Rechten, heißt: es kann beliebig vervielfältigt werden, ohne daß das Label dafür eine Abgabe oder so verlangen könnte. Deshalb kommen jetzt auch ziemlich viele Billich-CDs von 50er-Jahre-Hits in die Plattenläden: die Aufnahmen sind frei verfügbar. Stand: heute, denn eine Verlängerung des Leistungsschutzrechts auf 70 Jahre ist vonseiten Europa bereits in die Wege geleitet worden, wenn es hierzulande auch noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurde.
Vom Leistungsschutzrecht her wären solche Aufnahmen also derzeit frei und könnten problemlos irgendwo online gestellt werden. Aber (!) das Urheberrecht selbst umfaßt eben die Rechte an den literarischen Vorlagen, den Melodien und Übersetzungen und Hörspielskripten etc., diese Sachen sind also weiterhin noch geschützt, da die wenigsten Autoren und Bearbeiter im Hörspielsektor bereits seit 70 Jahren unter der Erde weilen, von daher - Vorschlag abgelehnt wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht.

Gruß
Skywise
Radio Liederlicht
Liedermacher & Co.


Mittwoch.
Skywise: "Ja klar ist der Laden super und so, aber ich mach' da trotzdem einen Bogen drum, denn allein für's Umschauen muß man da schon den großen Geldbeutel dabei haben."
Kollegin: "Ach was, das geht auch ohne. Mit EC-Karte zum Beispiel."

3

Dienstag, 14. Mai 2013, 22:38

von daher - Vorschlag abgelehnt wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht.
Also da bin ich doch anderer Meinung. Polydor hat damals nämlich SÄMTLICHE Rechte an Texten, Kompositionen usw. von den Autoren und Mitwirkenden vertraglich einkassiert. Also hat keiner z.B der Komponisten, Autoren und Produzenten und deren Rechtsnachfolger heute noch irgendein Recht an der damaligen Produktion! Die einzige Frage könnte sein, ob diese Hörspiele als Musiktitel durchgehen, was ich eher bezweifle, denn der Hauptbestandteil ist nicht Musik, sondern Erzählung.

Ich bin davon überzeugt, dass die 50-Jahre Frist hier definitiv greift und ich glaube auch, dass deshalb die Neuveröffentlichungen keinerlei Rücksicht auf ursprünglich bestehende Urheberrechte nehmen mussten.

4

Dienstag, 14. Mai 2013, 22:46

von daher - Vorschlag abgelehnt wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht.
Also da bin ich doch anderer Meinung. Polydor hat damals nämlich SÄMTLICHE Rechte an Texten, Kompositionen usw. von den Autoren und Mitwirkenden vertraglich einkassiert.

Es gibt in Deutschland nur keine Möglichkeit, das Urheberrecht zu übertragen oder zu veräußern. Es bleibt immer an den Urheber gebunden. Das einzige, was die Leute wohl abgegeben haben, sind die Verwertungsrechte.
Andere Möglichkeiten, die die ganze Geschichte allerdings nicht einfacher machen würden, wären Geschäfte mit ausländischen Firmen, die nach dem dortigen Recht abgewickelt werden.

Zitat

Also hat keiner z.B der Komponisten, Autoren und Produzenten und deren Rechtsnachfolger heute noch irgendein Recht an der damaligen Produktion!

An der Produktion wohl nicht, aber an ihrem Werk/Beitrag dazu.

Gruß
Skywise
Radio Liederlicht
Liedermacher & Co.


Mittwoch.
Skywise: "Ja klar ist der Laden super und so, aber ich mach' da trotzdem einen Bogen drum, denn allein für's Umschauen muß man da schon den großen Geldbeutel dabei haben."
Kollegin: "Ach was, das geht auch ohne. Mit EC-Karte zum Beispiel."

5

Dienstag, 14. Mai 2013, 23:11

Das einzige, was die Leute wohl abgegeben haben, sind die Verwertungsrechte.

Um die Verwertung geht es ja schließlich. Ich beabsichtige ja lediglich eine kostenlose Veröffentlichung, also KEINE Verwertung in irgendeiner Weise. Dadurch werden dann ja keinerlei Rechte verletzt.

Außerdem glaube ich nicht, dass Irgendjemand einen teuren Anwalt beauftragen würde, um auf unsicherer Grundlage per Urheberrecht als damaliger Chorknabe irgendwelche Rechte geltend machen würde, um ein paar kostenlose Downloads 50 Jahre alter Hörspiel-Titel anzufechten. Außerdem würde es sich um aufwendige Digitalisierungen handeln, die wiederum als Neuschöpfung gelten, was selbst bei bestehenden und anzuwendenden Urheberrechten die Situation verändert. Niemand mit einigermaßen klarer Birne würde so etwas überhaupt vor Gericht bringen, weil es wahrscheinlich sogar zu einem negativen Grundsatzurteil kommen könnte und somit dem Urheberrecht überhaupt schaden könnte.

Ich werde auf meiner privaten Website jedenfalls mal ein paar Titel veröffentlichen und abwarten, was da kommen mag.

6

Dienstag, 14. Mai 2013, 23:41

Das einzige, was die Leute wohl abgegeben haben, sind die Verwertungsrechte.

Um die Verwertung geht es ja schließlich. Ich beabsichtige ja lediglich eine kostenlose Veröffentlichung, also KEINE Verwertung in irgendeiner Weise. Dadurch werden dann ja keinerlei Rechte verletzt.

Oh doch.

Beispiel 1:
Quelltext: Brüder Grimm, "Schneewittchen", wird im Urtext auf einer Schallplatte von 1962 vorgelesen.
Hier wäre das Werk frei (beide Urheber lang genug unter der Erde, daß das Urheberrecht nicht mehr greift), die Aufnahme wäre im Augenblick ebenfalls gemeinfrei, da älter als 50 Jahre (31. Dezember 1962 + 50 Jahre, somit liefen die Leistungsschutzrechte aus am 31. Dezember 2012, 24:00 Uhr). Alles in Ordnung.

Beispiel 2, zusammengesponnen:
Quelltext: Brüder Grimm, "Schneewittchen", Hörspielbearbeitung durch H. G. Francis, Musik von Karlheinz Stockhausen, vorgetragen auf einer Schallplatte von 1962
Quelltext - gemeinfrei, hatten wir oben schon. Check.
Aufnahme - gemeinfrei, siehe oben. Check.
Komponist: Karlheinz Stockhausen, starb 2007, somit wäre das Hörspiel, wenn es mit seiner Musik veröffentlicht werden würde, erst am 1. Januar 2058 gemeinfrei. da sein *Werk* geschützt ist, obwohl die Rechte an der Aufnahme bereits am 1. Januar 2013 abgelaufen wären.
Bearbeiter: H. G. Francis, starb 2011, damit wäre das Hörspiel sogar erst ab dem 1. Januar 2062 gemeinfrei, obwohl die Rechte an der Aufnahme bereits blablabla.

Stellst Du die Sachen also online, mußt Du wenigstens die Urheberrechte beachten, hier eben noch die Anteile von Stockhausen und Francis.

Die nicht kommerzielle Verwertung ist *kein* Argument. In dem Augenblick, da Du die Sachen online stellst, begibst Du Dich auf verdammt dünnes Eis.
Stellst Du es als Stream zur Verfügung, ermöglichst Du damit eine öffenltiche Wiedergabe, dafür "ist eine angemessene Vergütung zu zahlen" (§52,1 UrhG). Stellst Du es als Download zur Verfügung, hast Du eine Vervielfältigung vorgenommen, die alleine dem Urheber zusteht (§15 UrhG in Verbindung mit §53, 1 UrhG). Schadenersatzforderungen hätten hier ganz gute Chancen.

Zitat

Außerdem glaube ich nicht, dass Irgendjemand einen teuren Anwalt beauftragen würde, um auf unsicherer Grundlage per Urheberrecht als damaliger Chorknabe irgendwelche Rechte geltend machen würde, um ein paar kostenlose Downloads 50 Jahre alter Hörspiel-Titel anzufechten.

Kommt wahrscheinlich drauf an. In dem Augenblick, wo Du z. B. noch Werbung auf der Homepage schaltest, auf der Du die Titel zum Download anbietest, wäre ich da an Deiner Stelle nicht so sicher, zumal das dann einer kommerziellen Nutzung der Hörspiele extrem nah kommt (heißt: is' eine).

Zitat

Außerdem würde es sich um aufwendige Digitalisierungen handeln, die wiederum als Neuschöpfung gelten, was selbst bei bestehenden und anzuwendenden Urheberrechten die Situation verändert.

Durch eine "Neuschöpfung" machst Du aber nicht das Urheberrecht der Schöpfer am ursprünglichen Werk zunichte. Du frischst eventuell die Verwertungsrechte ein wenig auf, nicht mehr.

Zitat

Niemand mit einigermaßen klarer Birne würde so etwas überhaupt vor Gericht bringen, weil es wahrscheinlich sogar zu einem negativen Grundsatzurteil kommen könnte und somit dem Urheberrecht überhaupt schaden könnte.

Unterhalte Dich da besser mal mit Deinem Anwalt drüber. Ich wiederhole: mit Deinem Anwalt! Nicht mit Google oder angeschlossenen Foren! Das Internet ist voller Deppen und Fachidioten und Du kannst sie nicht zur Verantwortung ziehen, wenn sie Dir Scheiße erzählen!

Zitat

Ich werde auf meiner privaten Website jedenfalls mal ein paar Titel veröffentlichen und abwarten, was da kommen mag.

Abmahnungen können ziemlich teuer werden ... ich wünsch' Dir jedenfalls viel Spaß.

Gruß
Skywise
Radio Liederlicht
Liedermacher & Co.


Mittwoch.
Skywise: "Ja klar ist der Laden super und so, aber ich mach' da trotzdem einen Bogen drum, denn allein für's Umschauen muß man da schon den großen Geldbeutel dabei haben."
Kollegin: "Ach was, das geht auch ohne. Mit EC-Karte zum Beispiel."

7

Mittwoch, 15. Mai 2013, 00:08

Das Internet ist voller Deppen und Fachidioten und Du kannst sie nicht zur Verantwortung ziehen, wenn sie Dir Scheiße erzählen!
Wie ist es denn mit Dir? Woher beziehst Du Deine Einsichten?

Auf Amazon werden momentan bearbeitete Kopien der meisten Ferenczy Märchen Produktionen angeboten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man als Herausgeber solcher Produkte nach 50 Jahren noch mit einzelnen Beteiligten der damaligen Produktion verhandeln muss. Ich glaube, dass du Dich da irgendwie verrennst. Dann gäbe es ja eine unfassbare Multiplikation der Rechtsstreitigkeiten vor Deutschen Gerichten. Das wäre ja lächerlich!

Die Rechte für einen solchen Tonträger liegen (im Falle der von mir erwähnten Märchen-Serie) INSGESAMT bei Polydor und deren Nachfolgern. Nach 50 Jahren war das verjährt und so hat diese Firma e-motion gut erhaltene Singles digitalisiert, bearbeitet und neu veröffentlicht. Für dieses neue Produkt hat e-motion jetzt ein Copyright. Und wenn ich eine entsprechende Digitalisierung meiner eigenen Platten anfertige, dann ist das MEIN Produkt.

Ich werde jedenfalls mal eine Anfrage bei der GEMA stellen. Das sollte es ja hoffentlich klären.

8

Mittwoch, 15. Mai 2013, 01:37

Das Internet ist voller Deppen und Fachidioten und Du kannst sie nicht zur Verantwortung ziehen, wenn sie Dir Scheiße erzählen!
Wie ist es denn mit Dir? Woher beziehst Du Deine Einsichten?

Prüfung von rechtlichen Rahmenbedingungen, gerade auch im Bereich Urheber-, Patent-, Bild- und Markenrecht, gehören seit fünfzehn Jahren zu meinem Berufsbild. Nein, ich bin kein Rechtsverdreher, aber ich habe schon genug Fehler in Sachen Urheberrecht und Patentrecht gemacht, daß ich mir einbilde, ein Gespür dafür entwickelt zu haben, was man besser nochmal von Juristen überprüfen läßt und was man durchwinken kann.

Zitat

Auf Amazon werden momentan bearbeitete Kopien der meisten Ferenczy Märchen Produktionen angeboten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man als Herausgeber solcher Produkte nach 50 Jahren noch mit einzelnen Beteiligten der damaligen Produktion verhandeln muss. Ich glaube, dass du Dich da irgendwie verrennst. Dann gäbe es ja eine unfassbare Multiplikation der Rechtsstreitigkeiten vor Deutschen Gerichten. Das wäre ja lächerlich!

Nicht mit den einzelnen Beteiligten an der Produktion, sondern mit den Schöpfern des Werkes. Es gibt schon einen sehr guten Grund, daß in den Booklets zu diesen Neuveröffentlichungen der Familie (heißt de facto: den Erben) von Sándor Ferenczy ein ausdrücklicher Dank ausgesprochen wird, meine Vermutung: ohne ihre Einwilligung wäre eine Neuveröffentlichung nicht möglich gewesen.

Zitat

Die Rechte für einen solchen Tonträger liegen (im Falle der von mir erwähnten Märchen-Serie) INSGESAMT bei Polydor und deren Nachfolgern. Nach 50 Jahren war das verjährt und so hat diese Firma e-motion gut erhaltene Singles digitalisiert, bearbeitet und neu veröffentlicht.

Das Nutzungsrecht der Aufnahme war verjährt, nicht die Urheberrechte.
Hatte die Serie einen Urheber bzw. Bearbeiter? Natürlich, es sind ja nicht die Originaltexte. Also muß es hier auch Urheberrechte geben, und diese sind nun mal weder veräußer- noch übertragbar - §29 UrhG, wenn Dich das interessiert. Wahrscheinlich hat man sich also bei e-motion mit den Erben entsprechend geeinigt, ehe die Sachen auf die Schiene gebracht wurden.

Zitat

Für dieses neue Produkt hat e-motion jetzt ein Copyright.

Nein, höchstens ein paar "Pseudo-Verwertungsrechte". Copyright gibt's in Deutschland nicht.

Zitat

Und wenn ich eine entsprechende Digitalisierung meiner eigenen Platten anfertige, dann ist das MEIN Produkt.
.
Aber nicht Deine Schöpfung/Dein Werk.

Zitat

Ich werde jedenfalls mal eine Anfrage bei der GEMA stellen. Das sollte es ja hoffentlich klären.

Das brauchst Du nicht. Da gibt's eine Online-Datenbank (Online-Services -> Musikalische Werke). Solche Sachen wie "Peterwagen 7" oder "Stopp für Nord-Express" werden dort auf jeden Fall gelistet als "Komponist/Textdichter: Sándor Ferenczy" und wenn ich nach "Schneewittchen" suche, finde ich dort als Eintrag "Komponist: Norbert Schultze" (*summ* Vor der Kaserne, vor dem großen Tor ... :pfeif: ), "Textdichter: Sándor Ferenczy". Da Sándor Ferenczy noch keine siebzig Jahre tot ist, Norbert Schultze starb auch erst im neuen Jahrtausend, wenn ich mich richtig erinnere - zu faul zum Googeln, aber ziemlich sicher -, gilt also das Urheberrecht in diesem Fall noch, das Werk ist sowohl musikalisch als auch textlich noch geschützt. Okay?

Gruß
Skywise
Radio Liederlicht
Liedermacher & Co.


Mittwoch.
Skywise: "Ja klar ist der Laden super und so, aber ich mach' da trotzdem einen Bogen drum, denn allein für's Umschauen muß man da schon den großen Geldbeutel dabei haben."
Kollegin: "Ach was, das geht auch ohne. Mit EC-Karte zum Beispiel."

9

Mittwoch, 15. Mai 2013, 03:16

Danke Skywise :applaus:

Grüße Ma