Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Prof. Common« (5. Februar 2008, 16:08)
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Original von G. Walt
Meines Wissens darfst du keine mp3-Kopien deiner Sammlung anfertigen, nach neuem Recht. Das ist Vervielfältigung und strafbar.
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Nach § 53 Abs. 1 UrhG darf die Vervielfältigung nur zum privaten Gebrauch hergestellt werden. Damit ist eine Verwendung für kommerzielle Zwecke ausgeschlossen. Die Weitergabe an Dritte ist zwar zulässig, Voraussetzung ist jedoch, dass die Kopien im privaten Bereich verbleiben, also nicht an nur flüchtig Bekannte weiter gegeben werden.
Eine berufliche Nutzung der so hergestellten Kopie ist unzulässig. Hierfür stellt das Urheberrechtsgesetz jedoch in § 53 Abs. 2, 3 UrhG weitere Schranken zur Verfügung, die Kopien für den eigenen Gebrauch unter bestimmten Voraussetzungen freistellen.
Eine Privatkopie darf sowohl mit analogen als auch mit digitalen Mitteln angefertigt werden. Nur bei der Herstellung durch Dritte ist zu beachten, dass diese unentgeltlich oder in einem reprografischen Verfahren erfolgen muss.
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Zu berücksichtigen ist auch, dass der Gesetzgeber in den §§ 95a ff. UrhG die technischen Schutzmaßnahmen geregelt hat. Danach ist es unzulässig, einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen. Zwar sieht § 95b UrhG Ausnahmen zu Gunsten verschiedener Schrankenregelungen vor, wovon aber § 53 UrhG nur insoweit erfasst wird, als reprografische Vervielfältigungen hergestellt werden. Damit dürfen wirksam kopiergeschütze Medien nicht kopiert werden. Diese Bestimmungen werden häufig kritisiert.
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Original von Skywise
Das bedeutet, daß man Kopien zwar an gute Freunde weitergeben darf, nicht aber an flüchtige Bekannte oder völlig unbekannte Leute, die in Foren oder per Mail nach Kopien fragen.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Hobse« (6. Februar 2008, 07:34)
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Original von Hobse
Solang du keine mp3s besitzt die sich nicht in deiner orginal-Sammlung befinden hätte ich keine Angst Sicherheitskopien zu tauschen.
Aus dem gleichen Grund wie du selber sagst: ES SPART EINFACH ZEIT.
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Allerdings würde ich mich bei einem Tausch auch vergewissern, dass mein Tauschpartner tatsächlich im Besitz besagter Orginale ist. Da könnte ein Foto mit entsprechenden MCs / LPs sicher ne gute Lösung sein.
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Original von Prof. Common
Nun kam mir die Idee, dass ja bestimmt schon einige User der diversen Hörspiel-Foren bereits mp3-Versionen ihrer Sammlungen besitzen dürften.
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Original von irina
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Allerdings würde ich mich bei einem Tausch auch vergewissern, dass mein Tauschpartner tatsächlich im Besitz besagter Orginale ist. Da könnte ein Foto mit entsprechenden MCs / LPs sicher ne gute Lösung sein.
fotos sind aber verdammt manipulierbar; wenn sich prof. common also nicht mit draufstellt und den kaufbeleg (von ebay mit auktionsnummer, beglaubigte flohmarktquittung etc. ) mit ablichtet, dann sagt das reine foto einer MC doch rein gar nix aus.
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Original von Prof. Common
Nun kam mir die Idee, dass ja bestimmt schon einige User der diversen Hörspiel-Foren bereits mp3-Versionen ihrer Sammlungen besitzen dürften.
also, ich als forenbetreiber möchte dazu mal einwerfen: ich hätte da kein gutes gefühl bei, solche tauschaktionen hier zuzulassen und die plattform dafür zur verfügung zu stellen.
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Original von Drehwurm
Man könnte sich in diesem Fall vielleicht rechtlich absichern indem der Ersteller einer Kopie per unterschriebener Erklärung bescheinigt das er Besitzer des Originals ist. So etwas könnte man als Vordruck aufsetzen und dann mit der Kopie einfordern bzw. abegeben.
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Original von Skywise
Letzten Endes fordere ich durch eine solche Aktion einen Anderen dazu auf, eine Kopie einer LP/MC/Schießmichtot zu erstellen und diese an eine Person außerhalb seines privaten Kreises weiterzugeben.
-> <-
Gruß
Skywise