Original von Prof. Common
und frage mich leise(?), welch Motiv Dich (@Skywise) umtreibt, hier als "zu-Bedenken-Geber" zu fungieren. Ich bin sicher kein Jurist und hab' mir doch ein Zitat aus (m)einer Vorlesung gemerkt: "Ich muss keine Eier legen können, um ein faules Ei auch als sochles benennen zu dürfen".
Augenblickchen mal - Du scheinst da gerade was mißzuverstehen
Du willst wissen, warum ich als "zu-Bedenken-Geber" fungiere? Paß mal auf:
Darüber hinaus liegt es aus meiner Sicht völlig außer Zweifel, dass weder HIS noch Macabros wegen irgend etwas in Regress hätten genommen werden dürfen. Insofern sind Schwarz und Weiss klar verteilt.
Wie stellt sich die Situation dar - völlig unabhängig von dem, was sich sonst im Hintergrund so abgespielt hat und von dem weder Du noch ich irgendeine großartige Ahnung haben?
War das Bild urheberrechtlich geschützt? -> Ja
Hat HIS das Bild zur Schau gestellt? -> Ja
Hatte HIS die Erlaubnis dazu? -> Nein
Liegt also ein Verstoß gegen das Urheberrecht vor? -> Ja!
Hier (!) liegen meine Bedenken. Und hier (!) zeigt sich, wie Schwarz und Weiß - nüchtern und ohne Detailwissen betrachtet - verteilt sind.
Nochmal: es ist vielleicht aus moralischer Sicht nicht gerecht - das hab' ich niemals behauptet und werde ich auch nicht behaupten, dazu habe ich erstens HIS zu sehr schätzen gelernt und zweitens zu wenig Ahnung vom Hintergrund der Klage -, aber hier greift das geschriebene, nüchterne Gesetz, und das sieht auch nicht vor, daß die Seitenbetreiber auf ihren Fehler hingekuschelt werden müssen. Wenn man mal den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ansetzt, ist sogar eine Abmahnung immer noch besser als gleich eine Klage an den Hals, was auch möglich gewesen wäre.
Der Fisch stinkt vom Kopf her und eine Lobby nutzt in diesen Fällen ihr "Recht" in die eigene Tasche aus.
Wäre schön, wenn es so wäre. Nur - erstens ist es nicht "ihr" Recht, sondern das eines Rechteinhabers ... die Lobby macht sich allerhöchstens zum Handlanger des Rechteinhabers, um sich selbst zu bereichern, während der eigentliche Rechteinhaber leer ausgeht, und zweitens weiß ich nicht, ob man wirklich alle Abmahnungen, die gegen Foren- oder HP-Betreiber angestrebt werden, wirklich auf eine Art "Abmahn-Mafia" zurückführen sollte. Ich kenne diese Anwaltskanzlei nicht, Fennes Text deutet klugerweise auch in keine bestimmte Richtung, also sollte man "Im Zweifel für den Angeklagten" stimmen und erst mal davon ausgehen, daß es sich nicht um einen "solchen" Anwalt handelt, sondern tatsächlich um einen, der um das Wohl seines Klienten/seiner Klientin besorgt ist und ihr in rechtlichen Dingen zur Seite steht. Den Stinkefinger kann ich meinetwegen der Kanzlei später immer noch zeigen, wenn ich später etwas Anderes erfahren sollte ...
Gruß
Skywise