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Mittwoch, 23. Mai 2007, 08:59

womit sich richter so rumschlagen müssen

Zitat

Ein Hartz-IV-Empfänger war einer Informationsveranstaltung beim Arbeitsamt ferngeblieben. Zur Begründung gab er an, der Reißverschluss seiner einzigen Hose habe geklemmt. Ihm sei es daher nicht möglich gewesen, seine Wohnung zu verlassen. Auch zu einem darauf folgenden Einzelgespräch erschien der Mann nicht. Er rief an und erklärte, seine Hose sei zwar in der Zwischenzeit wieder in Ordnung gewesen, nun aber sei der Reißverschluss schon wieder verklemmt und ein Verlassen der Wohnung erneut ausgeschlossen. Das Amt kürzte darauf hin die Regelleistung für drei Monate um 10 Prozent. Der Mann klagte, und verlor. Das Sozialgericht Koblenz stellte fest, dass ein defekter Reißverschluss kein wichtiger Grund ist, um nicht beim Arbeitsamt zu erscheinen. Der Mann hätte den Defekt ja "durch das Tragen entsprechend langer Oberbekleidung" verdecken können, argumentierten die Richter.
quelle: web.de

:irre:
Eingeschränkter Winterdienst. Betreten auf eigene Gefahr!


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Evil

second sight

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3

Mittwoch, 23. Mai 2007, 11:06

Auf was für Ideen manche kommen. Hatte der denn keine Ersatzhose? :)

4

Mittwoch, 23. Mai 2007, 11:24

War das 'ne Windhose? :D

Gruß
Skywise
Radio Liederlicht
Liedermacher & Co.


Donnerstag.
Skywise: "Montage-Kleber, steht hier. Der funktioniert nur montags. Ist doof für Fridays For Future, die können sich damit nicht auf die Straße kleben."
Kollege: "Wieso? DIe Montagsmaler kamen doch auch dienstags ...?"

5

Mittwoch, 23. Mai 2007, 11:50

da lässt sich doch ein geflügeltes wort draus machen: "du hose du!" für arbeitsunwillig :D
Eingeschränkter Winterdienst. Betreten auf eigene Gefahr!


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