@joe adder
ich bin zwar kein Fachanwalt für Mietrecht aber Katzen dürften zu den erlaubnisfreien Haustieren zählen (wie. Kleinvögel, Hamster, Meerschweinchen, Hasen und Fische).
Landgericht München Az.: 14S 13615/98
Nach Auffassung des Vermieters war das Halten einer Katze in dessen Mietwohnung unerlaubt, und er kündigte das Mietverhältnis fristlos. Nach dem Urteil des Landgerichts München stellt das Halten einer Katze trotz Abmahnung des Vermieters keinen Pflichtverstoß dar. Die Haltung von Kleintieren, zu denen auch Katzen gehören, kann nicht vertraglich untersagt werden. Erst recht nicht bei Formalmietverträgen.
Keine Kündigung wegen Katze
Als der Wohnungseigentümer wechselte, bestand dieser auf dem im Mietvertrag enthaltenen Verbot jeglicher Tierhaltung. Da die Katze auch nach einer Abmahnung weiterhin in der Wohnung blieb, kündigte der Vermieter seinen Mieter fristlos. Zu Unrecht, wie das Gericht befand. Zum einen, argumentierten die Richter, könne ein Vermieter die Haltung von Kleintieren (u.a. Katzen) nicht vertraglich verbieten. Zum anderen sei die behauptete Allergie der Ehefrau des Eigentümers nur vorgeschoben, weil der Vermieter selbst einen Hund halte. Angesichts dessen sei es nicht als grob missachtender bewusster Vertragsverstoß zu werten, wenn sich die Mieter nicht von ihrer Katze trennen wollten. Im übrigen sei das Risiko, der Katze zu begegnen, nicht größer als die Wahrscheinlichkeit, anderen Katzen über den Weg zu laufen.
Landgericht Waldshut-Tiengen, Az.: 2 S 39/02
Katze ja - Hund nein
Aus einer erlaubten Katzenhaltung erwächst dem Vermieter keine Pflicht zur Duldung einer Hundehaltung im selben Haus. Die Haltung eines Hundes ohne Erlaubnis berechtigt den Vermieter nach vorheriger Abmahnung zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages wegen fortgesetzten vertragswidrigen Gebrauch der Wohnung. Landgericht Waldshut-Tiengen, Az.: 2 S 39/02
Am Besten redest du mal mit deinem Vermieter. Scheint ohnehin am sinnvollsten zu sein, wenn du dir Ärger ersparen willst. Wenn ihr nämlich Standard-Mietvertrag habt, in welchem die Tierhaltung generell untersagt ist, ist es auch denkbar, dass euer Vermieter sich überhaupt keine Gedanken darüber gemacht hat und u.U. einer Tierhaltung zustimmt.