Da gibt's aber auch das Kündigungsschutzgesetz ( KSchG) und das Betriebsverfassungsgesetz, was in solche Sachen reinspielen kann.
Und - ganz wichtig - nicht zuletzt, wenn nicht sogar ganz zuerst, der Arbeitsvertrag der bestreffenden Person. Das wäre das, wo ich als allererstes nachschlagen würde, denn individuelle Abreden haben immer Vorrang, sofern sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
Gruß
Skywise
Freitag.
Kollegin: "Schau mal, hier. Sieht doch toll aus. Ist aber doof, weil so billig. Versandkostenfrei ist ab 59."
Skywise: "Und du bist erst 57, so'n Scheiß."
Kollegin: "Arsch ..."