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Schweriner Landtag beschliesst Sonntagsoeffnung
Schwerin, 23.06.2004. Am Vormittag des 23. Juni verabschiedeten die Abgeordneten des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern den Entwurf eines Aenderungsgesetzes ueber Sonn- und Feiertage. Damit ist Videothekeninhabern kuenftig gestattet, an Sonn- und Feiertagen ab 12 Uhr ihre Geschaefte zu oeffnen. Von der Regelung sind die so genannten stillen Tage Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag und Totensonntag ausgenommen. Das Gesetz tritt nach Verkuendung im Gesetzesblatt in Kraft. Den genauen Termin wird der IVD mitteilen. Mecklenburg-Vorpommern ist das neunte Bundesland, in dem die Sonntagsoeffnung durch den Gesetzgeber geregelt wurde. An der Abstimmung im Landtag nahmen mehrere Mandatstraeger des IVD teil. "Wir sind dankbar fuer diese laengst ueberfaellige Entscheidung und freuen uns, nun auch den Kunden in
Mecklenburg-Vorpommern an Sonn- und Feiertagen zur Verfuegung zu stehen", erklaerte Berndt Duesing, IVD-Landesvorsitzender Nord, nach der Verabschiedung.
Bringt wohl auch nichts mehr. In M-V wohnt doch eh kaum noch jemand...
Damals glaubte ich kein Wort von diesen Geschichten, aber jetzt bin ich nicht mehr so sicher.
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