Im großen und ganzen würde ich sagen, daß das Problem nicht unbedingt ist, ob der Verkäufer gewerblich oder privat aktiv war - das Gesetz ist im Prinzip in beiden Fällen gleich und sagt: der Käufer hat das Recht auf eine unbeschädigte Ware, sofern er nicht beim Kauf über den Schaden aufgeklärt wurde und diesen akzeptiert hat.
Hallo Skywise,
das stimmt so aber nicht ganz, denn bei privatem und gewerblichem Verkauf ist der Gefahrenübergang unterschiedlich geregelt. Wenn du als privater Verkäufer eine normale Verpackung der Post übergibst, bist du im Grunde rechtlich aus dem Schneider. Im Zweifelsfall müsste sie vor Gericht nachweisen, dass die schlechte Verpackung ursächlich für die Beschädigung ist, also grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Das ist nicht so einfach.
Anders ist es, wenn ich als gewerblicher Verkäufer verschicke (was bei mir grundsätzlich der Fall ist). Dann liegt der Gefahrenübergang erst bei der Übergabe an den Empfänger. Alles, was vorher passiert ist, geht 100% zu meinen Lasten, egal, was passiert ist. Ob ich mich dann absichere oder nicht, ist allein mein Problem, nicht das des Empfängers.
@obituary79: Zunächst einmal tut es mir leid, dass du jetzt den Ärger am Hals hast! Denn man will ja eigentlich nur harmlos etwas verkaufen, und dann wird's auf einmal ernst, das verdirbt einem das Wochenende.
Deine Anmerkung "Die Käuferin ist der meinung das ich das diorama zu schlecht verpackt habe ( habe sowas schon öfter verkauft und es ist immer gut gegangen)" deutet allerdings für mich eher darauf hin, dass die Verpackung nicht besonders sicher war. Das Argument, es sei ja auch bisher nichts passiert, sagt leider nicht viel aus. Auch wenn es dir jetzt nichts mehr nutzt, bei 200 Euro würde ich Plastikteile so verpacken, dass wirklich gar nichts passieren kann, und das ist bei einem Paket eigentlich nicht besonders schwierig: also ein großes Paket nehmen und im Paket noch einmal mit viel geknülltem Zeitungspapier oder Plastikverackungsfolie eine so große Pufferzone schaffen, dass selbst gezielte Tritte wie beim Fussballspiel oder Runterfallen aus 1 Meter Höhe keinen Schaden anrichten können. Und es dürfen keine Plastikteile auf Plastikteilen liegen.
Aber wie dem auch sei, unter Druck setzen lassen würde ich mich von einer Kundin nicht. M.W. hat sie durchaus die Pflicht, an dem Versicherungsfall mitzuwirken. Wenn sie das nicht tut, kannst du sie wiederum dafür haftbar machen. Aber man sollte sich besser so einigen, dass nicht zusätzliche Kosten entstehen. Denn ein Versandschaden bei einem Privatverkauf ist juristisch kompliziert, eine Frage, ob grobe Fahrlässigkeit durch schlechte Verpackung usw. vorliegt, muss auch erst einmal nachgewiesen und geklärt werden. Also Risiken bei beiden Parteien, Gerichte können so oder so urteilen. Lohnt sich alles nicht bei 200 Euro.
Also würde ich in mich gehen und fragen, ob es vielleicht wirklich an der eigenen Verpackung lag. Wenn ja, Zähne zusammenbeißen, die Kosten erstatten und beim nächsten Mal todsicher verpacken, auch wenn's schmerzt. Wenn ich mir dagegen ganz sicher wäre, dass die Verpackung bombensicher war, würde ich es als Privatverkäufer drauf ankommen lassen.
Viele Grüße
Bruze