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1

Mittwoch, 21. Mai 2014, 16:51

Rechtslage bei Versandschaden?

Hallo zusammen,

Ich habe vor kurzen bei ebaykleinanzeigen ein diorama von lego verkauft für 200€ inklusive versand.

Als das Paket bei der Empfangerin angekommen ist das die dazugehörige Plexiglasabdeckung zerbrochen.

Die Käuferin ist der meinung das ich das diorama zu schlecht verpackt habe ( habe sowas schon öfter verkauft und es ist immer gut gegangen )

Sie fordert ihr geld zurück ( was ja verständlich ist ) aber die gute dame setzt mir eine frist von 10 tagen, sonst würde sie einen anwalt einschalten und das geld gerichtlich geltend machen, sie wisse auch das mich der spass dann 450€ ca. kosten wird.

Ich habe ihr gesagt das ich den fall der dhl versicherung melden werde und sie ihr geld wieder zurück bekommt sobald die versicherung zahlt, da ich der meinung bin unschuldig an der beschädigung zu sein.

Frage:

Muss ich den schaden zahlen bevor die versicherung gezahlt hat ( wenn sie zahlt ) ?

Vielleicht kennt sich ja jemand von euch damit aus und kann mir einen tip geben .

vielen dank

obi

LibussaKrokus

Grumbeersupp un' Quetschekuche

Beiträge: 3 508

Wohnort: Judikativenhausen

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2

Mittwoch, 21. Mai 2014, 17:15

Ouh Kacke, das sind die Stories, die mich von einem Verkauf bei ebay abhalten.

Ich bin keine Fachmann, aber ich meine, gelesen zu haben, dass im Schadensfall Zeit eingeräumt werden muss, um die Sache dem Versicherer zu melden und so eine Schadensregulierung einzuleiten. Auf jeden Fall würde ich gleich mal loslegen und jeden Schritt bis ins i-Tüpfelchen dokumentieren! Schriftlich!

Mal andersrum gefragt . . . ist denn gesichert, dass die Plexiglasscheibe zerbrochen ist, oder ist die Dame einfach nur auf Krawall gebürstet? War denn das Paket beschädigt?
Nothing makes a father happier than seeing his daughter with a smile on her face and her boyfriend with fear in his eyes!

Glück ist wie furzen. Wenn man es erzwingt, kommt nur Scheiße raus!

3

Mittwoch, 21. Mai 2014, 17:34

paket war nicht beschädigt, die dame hat mir bilder von den beschädigungen geschickt.

habe gerade mit dhl telefoniert und dort sagte man mir das ich den schaden gar nicht melden kann, das müsse die empfängerin machen.

4

Mittwoch, 21. Mai 2014, 17:59

habe gerade mit dhl telefoniert und dort sagte man mir das ich den schaden gar nicht melden kann, das müsse die empfängerin machen.

Das stimmt auf alle Fälle :]
Und es wäre sehr hilfreich, wenn sie eben beim Auspacken aussagekräftige Bilder gemacht hätte - also: so, dass die Verpackung evtl. auch noch irgendwie mit zu erkennen wäre [ggf. dann direkt nach dem Auspacken und Feststellen des Schadens]

5

Mittwoch, 21. Mai 2014, 18:18

Das weiß ich jetzt nicht, habe Bilder von umkarton und vom beschädigten diorama bekommen.

6

Mittwoch, 21. Mai 2014, 18:19

Ich befürchte, das reicht der DHL-Versicherung nicht :menno:



Ach ja: verkaufst Du als "privater" oder als "gewerblicher" Verkäufer?

7

Mittwoch, 21. Mai 2014, 18:21

hmmm, wie sieht da dann die rechtslage aus?

muss ich den kaufbetrag erstatten wenn die versicherung nicht zahlt ( aufgrund mangelnder beweislage wegen der verpackung ) ?

8

Mittwoch, 21. Mai 2014, 18:25

hmmm, wie sieht da dann die rechtslage aus?


Wie vorhin mit angefragt/angedeutet: ich denke, das hängt auch mit von Deinem "Verkäuferstatus" ab :gruebel:
Bei ebay hab ich mich ja die letzten Jahre [mit ein paar Ausnahmen] eher rar gemacht und bin da evtl. nicht ganz "aktuell" :shy: ... vielleicht meldet sich ja einer unserer "aktiveren" Verkäufer, der da aktuellere Infos hat :]

9

Mittwoch, 21. Mai 2014, 18:28

das war ja nicht ebay sondern ebay kleinanzeigen, das ist eine gewöhnliche kleinanzeigen seite

10

Mittwoch, 21. Mai 2014, 18:32

Da bin ich dann leider ganz draußen mit meinem "Wissen"
*mal in Skys oder Perrys Richtung guck*

11

Mittwoch, 21. Mai 2014, 21:39

Im großen und ganzen würde ich sagen, daß das Problem nicht unbedingt ist, ob der Verkäufer gewerblich oder privat aktiv war - das Gesetz ist im Prinzip in beiden Fällen gleich und sagt: der Käufer hat das Recht auf eine unbeschädigte Ware, sofern er nicht beim Kauf über den Schaden aufgeklärt wurde und diesen akzeptiert hat.
Im gegebenen Fall ist der Schaden wohl erst beim Transport entstanden. Wenn das Paket, in dem das Dingens war, ordentlich eingedöllert war, als es beim Käufer ankam, dann wäre die Sache eindeutig ein Problem von DHL und der Verkäufer außen vor. Dann muß der Käufer das mit DHL regeln, nicht der Verkäufer (allein schon mangels Möglichkeit, Beweise zu liefern). War das mit dem eingedöllerten Paket nicht der Fall oder läßt sich das nicht mehr eindeutig nachweisen, daß das Paket bei Erhalt beschädigt war, dann wird's schon problematischer, denn dann kann man natürlich ohne weiteres behaupten, daß der Verkäufer beim Verpacken der Ware Scheiße gebaut hat und sich dann an diesen wenden zwecks Nacherfüllung/Preisnachlaß/Rückabwicklung - gilt auch bei Privatkäufen (§439 BGB).

Gruß
Skywise
Radio Liederlicht
Liedermacher & Co.


Donnerstag.
Skywise: "Hersteller X, der baut Scheiß-Möbel. Hübscher Preis, aber die Trümmer sind echt nix wert."
Lieferant: "Stimmt. Beim letzten Kunden hab' ich mich schriftlich ausdrücklich von allen Problemen distanziert, die durch diese Möbel entstehen. Trotzdem - was meinen Sie, was ich mir anhören durfte, nachdem der Mitarbeiter, der das abgenickt hat, von einem Schrank erschlagen wurde?"

12

Donnerstag, 29. Mai 2014, 10:59

@obi: wie ist denn das nun weitergegangen?

13

Samstag, 31. Mai 2014, 20:29

Im großen und ganzen würde ich sagen, daß das Problem nicht unbedingt ist, ob der Verkäufer gewerblich oder privat aktiv war - das Gesetz ist im Prinzip in beiden Fällen gleich und sagt: der Käufer hat das Recht auf eine unbeschädigte Ware, sofern er nicht beim Kauf über den Schaden aufgeklärt wurde und diesen akzeptiert hat.


Hallo Skywise,

das stimmt so aber nicht ganz, denn bei privatem und gewerblichem Verkauf ist der Gefahrenübergang unterschiedlich geregelt. Wenn du als privater Verkäufer eine normale Verpackung der Post übergibst, bist du im Grunde rechtlich aus dem Schneider. Im Zweifelsfall müsste sie vor Gericht nachweisen, dass die schlechte Verpackung ursächlich für die Beschädigung ist, also grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Das ist nicht so einfach.

Anders ist es, wenn ich als gewerblicher Verkäufer verschicke (was bei mir grundsätzlich der Fall ist). Dann liegt der Gefahrenübergang erst bei der Übergabe an den Empfänger. Alles, was vorher passiert ist, geht 100% zu meinen Lasten, egal, was passiert ist. Ob ich mich dann absichere oder nicht, ist allein mein Problem, nicht das des Empfängers.

@obituary79: Zunächst einmal tut es mir leid, dass du jetzt den Ärger am Hals hast! Denn man will ja eigentlich nur harmlos etwas verkaufen, und dann wird's auf einmal ernst, das verdirbt einem das Wochenende. :knuddel:

Deine Anmerkung "Die Käuferin ist der meinung das ich das diorama zu schlecht verpackt habe ( habe sowas schon öfter verkauft und es ist immer gut gegangen)" deutet allerdings für mich eher darauf hin, dass die Verpackung nicht besonders sicher war. Das Argument, es sei ja auch bisher nichts passiert, sagt leider nicht viel aus. Auch wenn es dir jetzt nichts mehr nutzt, bei 200 Euro würde ich Plastikteile so verpacken, dass wirklich gar nichts passieren kann, und das ist bei einem Paket eigentlich nicht besonders schwierig: also ein großes Paket nehmen und im Paket noch einmal mit viel geknülltem Zeitungspapier oder Plastikverackungsfolie eine so große Pufferzone schaffen, dass selbst gezielte Tritte wie beim Fussballspiel oder Runterfallen aus 1 Meter Höhe keinen Schaden anrichten können. Und es dürfen keine Plastikteile auf Plastikteilen liegen.

Aber wie dem auch sei, unter Druck setzen lassen würde ich mich von einer Kundin nicht. M.W. hat sie durchaus die Pflicht, an dem Versicherungsfall mitzuwirken. Wenn sie das nicht tut, kannst du sie wiederum dafür haftbar machen. Aber man sollte sich besser so einigen, dass nicht zusätzliche Kosten entstehen. Denn ein Versandschaden bei einem Privatverkauf ist juristisch kompliziert, eine Frage, ob grobe Fahrlässigkeit durch schlechte Verpackung usw. vorliegt, muss auch erst einmal nachgewiesen und geklärt werden. Also Risiken bei beiden Parteien, Gerichte können so oder so urteilen. Lohnt sich alles nicht bei 200 Euro.

Also würde ich in mich gehen und fragen, ob es vielleicht wirklich an der eigenen Verpackung lag. Wenn ja, Zähne zusammenbeißen, die Kosten erstatten und beim nächsten Mal todsicher verpacken, auch wenn's schmerzt. Wenn ich mir dagegen ganz sicher wäre, dass die Verpackung bombensicher war, würde ich es als Privatverkäufer drauf ankommen lassen.

Viele Grüße
Bruze
Zahlreiche Hörspiel-LPs zum Anschauen und Kaufen

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14

Samstag, 31. Mai 2014, 20:59

Habe jetzt nachricht von dhl bekommen das die kundin den schaden gemeldet hat...die dhl wird nicht zahlen weil auch sie der meinung sind es sei zu schlecht verpakt gewesen ( jetzt weiss ntürlich keiner was die dame da vorgelegt hat )

Ich bin mir zwar siher das bei der verpackung kein schaden hätte entstehen können, aber da die dhl jetzt nicht zahlt habe ich es ihr zurück gezahlt.
der stress sind mir die 200 euro auch nicht wert...vielen dank

15

Samstag, 31. Mai 2014, 21:04

Hallo obituary79,

schmerzhaft, aber eine weise Entscheidung. Und es zeigt wieder einmal, dass die Versandversicherungen bei Paketen eigentlich eine Farce sind. Die nützen höchstens was, wenn ein Paket verloren geht.
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Perry

bringt Angsthasen nach Muffenhausen

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16

Sonntag, 1. Juni 2014, 15:00

Da bin ich dann leider ganz draußen mit meinem "Wissen"
*mal in Skys oder Perrys Richtung guck*
Da der Perry diesen Thread eben erst gesehen hat, kann der Perry dazu eigentlich nur noch beitragen, dass es heutzutage am Sinnvollsten zu sein scheint, dass man vom Einpackvorgang mindestens einen Film dreht und dem Verpackungsvorgang außerdem mindestens drei Zeugen mit einwandfreiem Leumund beiwohnen. Im Grunde gibt bei dieser Versandmafia nur eine reelle Chance auf Kohle, wenn ein Paket auf Nimmerwiedersehen verschwindet.
"Wo bist du gerade?" - "In der Bredouille!" - "Hach. Frankreich! Wie schön."

Instagram: Vinylianer

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