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1

Montag, 22. März 2004, 11:49

Kündigungsschutz

Mal ne Frage an unsere Rechtsexperten und alle, die da irgendwie Erfahrung gesammelt haben:

Wo finde ich dir Richtlinien zum Kündigungsschutz bzw. wie sehen die aus? Da ich in solchen Sachen total uninformiert bin interessiert mich insbesondere, unter welche Arten von Kündigungsschutz ein männlicher, lediger Angestellter alles fallen kann - also kein Mutterschaftschutz oder ähnliches ;)

Kirschblüte

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2

Montag, 22. März 2004, 13:16

Soweit ich weiß, hängt es u. a. davon ab, in welchem Betrieb, Firma, etc. Du arbeitest. Für Betriebe mit weniger als 5 Mitarbeitern gilt der Kündigungsschutz nur eingeschränkt, bzw. ab diesem Jahr überhaupt nicht mehr, glaube ich.

Gruß

Kirschblüte

3

Montag, 22. März 2004, 13:29

es sind ca. 40 Mitarbeiter, von daher gibt es dahingehend keine Beschränkung

leocat

Königin von Hukapetapank

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4

Dienstag, 23. März 2004, 13:28

Die Richtlinien findest du in den Arbeitsgesetzten

http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3423050063/

bzw. hier (mit Sucherei verbunden - irgendwo im BGB in den 600er §§ ):

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/index.html

Kündigungsschutz hängt ganz eng mit der Zeit der Betriebszugehörigkeit, Gewerkschaftszugehörigkeit etc. zusammen.
Ich hab leider meinen Ordner nicht da, sonst könnte ich grad nachschlagen. Hat's bis nächsten Montag Zeit? :DD

5

Dienstag, 23. März 2004, 13:30

Zitat

Original von leocat
Die Richtlinien findest du in den Arbeitsgesetzten

http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3423050063/

bzw. hier (mit Sucherei verbunden - irgendwo im BGB in den 600er §§ ):

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/index.html

Kündigungsschutz hängt ganz eng mit der Zeit der Betriebszugehörigkeit, Gewerkschaftszugehörigkeit etc. zusammen.
Ich hab leider meinen Ordner nicht da, sonst könnte ich grad nachschlagen. Hat's bis nächsten Montag Zeit? :DD


Ich hoffe das hat es ;) Im Moment ist es nicht so dringend, da ich mittlerweile einiges an Lesestoff bekommen habe. Ob ich das Fachchinesisch auch begreife ist dann die andere Frage...

6

Dienstag, 23. März 2004, 14:13

Da gibt's aber auch das Kündigungsschutzgesetz ( KSchG) und das Betriebsverfassungsgesetz, was in solche Sachen reinspielen kann.

Und - ganz wichtig - nicht zuletzt, wenn nicht sogar ganz zuerst, der Arbeitsvertrag der bestreffenden Person. Das wäre das, wo ich als allererstes nachschlagen würde, denn individuelle Abreden haben immer Vorrang, sofern sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

Gruß
Skywise
Radio Liederlicht
Liedermacher & Co.


Donnerstag.
Skywise: "Montage-Kleber, steht hier. Der funktioniert nur montags. Ist doof für Fridays For Future, die können sich damit nicht auf die Straße kleben."
Kollege: "Wieso? DIe Montagsmaler kamen doch auch dienstags ...?"