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Apple vs. Apple entschieden
Das Beatles-Label Apple Corps. hat den Markenrechtsstreit gegen Apple Computer verloren. Der US-Computerkonzern darf damit weiterhin das Apfel-Logo für seinen digitalen Musikdienst iTunes Music Store und den iPod-Player verwenden. Das entschied nun der Londoner High Court.
Die Firma der Beatles hatte dem Computerkonzern vorgeworfen, Namens- und Markenrechte verletzt zu haben. Konkret ging es dabei um einen außergerichtlichen Vergleich aus dem Jahr 1991. Beide Parteien hatten sich darin auf die gemeinsame Verwendung des Apfel-Logos geeinigt. Apple Corps. sieht sich danach im Besitz der exklusiven Namensrechte am umstrittenen Logo im Bereich des Musikbusiness. Nach dem Marktgang des iPod-MP3-Players und dem Start des iTunes Music Store im Jahr 2003 betrachtete Apple Corps. diese Vereinbarung als gebrochen und verklagte ihren Namensvetter auf Schadensersatz und Unterlassung.
Nach Angaben der BBC sah Richter Edward Mann die Verwendung des Apfel-Logos in den beiden Apple-Produkten dagegen nicht primär in Verbindung mit Musik, sondern mit dem Downloaddienst und damit nicht als Vertragsbruch. Er folgte damit der Linie der Anwälte des Mac-Herstellers, die argumentierten, es gehe um digitale Entertainmentinhalte und nicht um eine Plattenfirma. Apple Corps., die Sir Paul McCartney, Ringo Starr, Yoko Ono und Olivia Harrison gehört, will nun Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Apple Computer trägt die Verfahrenskosten.
Quelle: musikwoche.de