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1

Freitag, 29. April 2005, 15:24

Abgelaufener TÜV/AU - Strafe?

Weiß jemand von Euch, ob und wieviel man möglicherweise Strafe zahlen muss, wenn man mit einem Auto fährt, dessen TÜV und AU abgelaufen sind? Wir waren mit unserem Auto im Februar dieses Jahres fällig, sind aber erst im April zum TÜV gefahren und dort durchgefallen. Man hat ja einen Monat Zeit nach diesem Durchfallen, die Schäden zu beheben. Dann haben wir uns aber doch entschlossen, den Wagen zu verschrotten, allerdings haben wir noch keinen neuen. Jetzt steht der Wagen hier mit den abgelaufenen Prüfplaketten von Februar 2005 und ich habe irgendwie Angst, dass wir aufgeschrieben werden könnten. Wieviel Monate darf man überziehen oder ist das in jedem Fall bußgeldpflichtig, wenn man erwischt wird?

Weiß da jemand Bescheid?
Damals glaubte ich kein Wort von diesen Geschichten, aber jetzt bin ich nicht mehr so sicher.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Luke Hardin« (30. April 2005, 11:09)


leocat

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2

Freitag, 29. April 2005, 15:38

RE: Abgelaufener TÜV/AU - Strafe?

Meld das Ding doch ab - dann kriegst du sogar Steuer/Versicherung wieder. Kostet doch nur Geld, wenn er ohnehin nur rumsteht...

3

Freitag, 29. April 2005, 15:48

Nein nein, der Wagen wird schon noch häufig benutzt. Mit "rumstehen" meine ich, dass er, wenn er nicht gefahren wird, er halt nicht versteckt in einer Garage steht, sondern halt an der Straße. Solange wir keinen neuen haben (und das kann noch ein paar Wochen dauern), brauchen wir den noch.

Ich habe gerade eben mal gegoogelt und gefunden, dass man für eine abgelaufene Plakette folgende Bußgelder zahlen müsste:

0-2 Monate: gar nichts
2-4 Monate: 15.- Euro
4-8 Monate: 25.- Euro
mehr als 8 Monate: 40.- Euro und zwei Punkte.

Das wäre ja noch verkraftbar, wenn das stimmt. Eine Bekannte hat mir mal erzählt, dass sie angezeigt wurde, weil bei ihrem Auto die TÜV-Plakette über 6 Monate abgelaufen war und angeblich musste sie mehrere 100.- Euro zahlen. Entweder erinnere ich das falsch oder da war noch was anderes. Kann denn jemand vielleicht diese Tabelle bestätigen? Wenn man lediglich 15.- Euro Strafe bezahlen müsste, wäre das ja in Ordnung.
Damals glaubte ich kein Wort von diesen Geschichten, aber jetzt bin ich nicht mehr so sicher.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Luke Hardin« (29. April 2005, 15:50)


leocat

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4

Freitag, 29. April 2005, 19:23

Achso, ich dachte, der steht nur: Aber wenn deine Tabelle stimmt, wäre das für mich acuh erfreulich, dann könnte ich den im Juni fälligen TÜV (aus finanziellen Gründen) noch bis Juli oder August rauszögern, ohne das was passiert :D - das wäre natürlich optimal :)

5

Freitag, 29. April 2005, 19:41

ich hab mal im bußgeldkatalog geguckt, zumindest was die AU angeht, scheint dein gegoogeltes richtig zu sein (seite 44, nummer 218) ... vielleicht findest ja da auch was zum tüv...
... Ich nehm eine Portion Gammelfleisch und die Schwenkkartoffeln dazu ...

NZ - love u

6

Freitag, 29. April 2005, 22:43

Ich habe vorhin einfach mal ganz frech bei der hiesigen Polizeistation angerufen und mich erkundigt. Demnach sind die Preise mittlerweile bereits wieder gestiegen:

2-4 Monate: 25.- Euro und 1 Punkt
4-8 Monate: 40.- Euro und 1 Punkt
über 8 Monate: 75.- Euro und 2 Punkte

Bei der überfälligen AU sind die Preise etwas niedriger, aber die würden dazukommen. Immer noch ein erträglicher Rahmen, ich dachte, das würde weitaus teurer werden. Jetzt haben wir noch ein oder zwei Monate Zeit, uns einen anderen Wagen anzuschaffen. Selbst, wenn wir aufgeschrieben werden, 25.- Euro sind noch verkraftbar.

Der Polizist vorhin am Telefon bewies Mutterwitz: Als ich ihm sagte, dass ich mir ja dann für die nächsten Monate keine Sorgen zu machen brauche, meinte er, dass das ja jetzt schon "Vorsatz" wäre und er dies entsprechend ahnden würde. Er würde jetzt versuchen, durch meine Telefonnummer an meinen Wohnsitz heranzukommen und mich dann anzeigen. Als ich dann noch fragte, was die abgelaufene AU kostet, murmelte er etwas von "doppeltem Vorsatz" und im Hintergrund hörte man schon seinen Kollegen lachen. Witziges Telefonat! :grins:

@ leo: Das mit dem TÜV rauszögern bringt ja mittlerweise nicht mehr so viel, weil die Plakette entsprechend zurückdatiert wird. Wenn Du erst im September zum TÜV fährst, erhälts Du trotzdem nur die Plakette für Juni 2007, leider! Bis vor wenigen Jahren konnte man noch so schön die Lebensdauer der Autos verlängern, indem man einfach jedesmal einige Monate später zum TÜV gefahren ist, das ist leider nicht mehr möglich. :{
Damals glaubte ich kein Wort von diesen Geschichten, aber jetzt bin ich nicht mehr so sicher.

7

Freitag, 29. April 2005, 23:13

Zitat

Original von Luke Hardin
...
Der Polizist vorhin am Telefon bewies Mutterwitz: Als ich ihm sagte, dass ich mir ja dann für die nächsten Monate keine Sorgen zu machen brauche, meinte er, dass das ja jetzt schon "Vorsatz" wäre und er dies entsprechend ahnden würde. Er würde jetzt versuchen, durch meine Telefonnummer an meinen Wohnsitz heranzukommen und mich dann anzeigen. Als ich dann noch fragte, was die abgelaufene AU kostet, murmelte er etwas von "doppeltem Vorsatz" und im Hintergrund hörte man schon seinen Kollegen lachen. Witziges Telefonat! :grins:
...


was net heisst, dass du den strafzettel net doch noch bekommst :D
Eingeschränkter Winterdienst. Betreten auf eigene Gefahr!


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8

Freitag, 29. April 2005, 23:22

Zitat

Original von Sledge_Hammer
was net heisst, dass du den strafzettel net doch noch bekommst :D


Bin mal gespannt! :D
Damals glaubte ich kein Wort von diesen Geschichten, aber jetzt bin ich nicht mehr so sicher.

9

Freitag, 29. April 2005, 23:55

Zitat

Original von Luke Hardin

Zitat

Original von Sledge_Hammer
was net heisst, dass du den strafzettel net doch noch bekommst :D


Bin mal gespannt! :D



wenn man denkt, man bekommt garantiert keinen strafzettel, dann... :D
»Sledge_Hammer« hat folgende Datei angehängt:
Eingeschränkter Winterdienst. Betreten auf eigene Gefahr!


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joe adder

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10

Samstag, 30. April 2005, 02:06

Mit HU und AU ist eigentlich gar nicht so schlimm. Es haengt davon ab, wo der Wagen abgestellt ist.

Wenn dein Pkw im oeffentlichen Verkehrsraum steht, koennte es ein Problem werden. Schon das Parken im oeffentlichen Verkehrsraum stellte eine Nutzung dessen dar und koennte zu einem Bussgeldverfahren fuehren. (Ein Bussgeldverfahren muss nicht zwingend mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige beginnen. Schon ein "Knoellchen" waere ein Bussgeldverfahren!!)

Parkt dein Pkw auf eurem privaten Grund und zwar so, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Pkw im oeffentlichen Verkehrsraum genutzt wird, hast du nichts zu befuerchten. Es koennte aber sein, dass jemand mal auf die Idee kommt und sich sich Sorgen um die Umwelt macht. Oelverlust und aehnliches...

Sollte dein Pkw im oeffentlichen Verkehrsraum parken und du hast nicht vor, den Pkw in der naechsten Zeit fachgerecht zu entsorgen, melde den Pkw um Himmels Willen nicht ab. Dies stellt eine Sondernutzung im oeffentlichen Verkehrsraum dar, da nicht zugelassene Fahrzeuge nunmal nicht im oeffentlichen Verkehr teilnehmen duerfen. Wenn der Pkw dann auch noch nicht mehr so toll aussieht, koennte man dies als "nicht fachgerechte Entsorgung" ansehen und du bist ein paar Hunies los.
"Warum sollte ich mich fürchten? Ich kenne keine Furcht."

Für meine Fotos auf EYEEM: The Art Of Daydreaming <== bitte hier klicken!

11

Samstag, 30. April 2005, 04:27

Wie sieht es denn mit dem Versicherungsschutz aus,wenn man sich mit einem nicht verkehrstüchtigen Fahrzeug bewegt?Daran schon gedacht?

12

Samstag, 30. April 2005, 10:06

Hmm, finde ich mehr als fahrlässig. Warum hat der Wagen denn keinen TÜV mehr bekommen?
Wenn was passiert möchte ich nicht in Deiner Haut stecken!
Die Versicherung zickt da 100%ig rum und wenn aufkommt, dass Du das vorsätzlich gemacht hast, springt noch ein Strafprozess für Dich raus.

13

Samstag, 30. April 2005, 10:38

@ joe adder: Nein nein, ich will den Wagen ja nicht abmelden, zumindest jetzt nicht. Das ist mir schon klar, dass man seinen Wagen nicht ohne Nummernschild an der Straße stehen lassen kann. Aber gut zu wissen, dass man den Wagen auf Privatgrund ohne Bedenken stehen lassen kann!

@ Öhrchen + Tobiashi: Das Auto ist natürlich nach wie vor verkehrstüchtig. Es gab beim letzten TÜV diverse Kleinigkeiten, die sich summiert haben, deswegen ist das Teil durchgefallen. An den Bremsen, den tragenden Teilen, Radaufhängung und so weiter hat der TÜV gar nichts ausgesetzt, sonst würde ich auch nicht mehr damit fahren. Wäre es so schlimm gewesen, dass der Wagen die Verkehrssicherheit gefährdet, dann wäre er gleich an Ort und Stelle stillgelegt worden. Deswegen ist mir auch nicht um die Versicherung bange. Zudem will ich ja jetzt nicht jahrelang damit rumeiern, sondern lediglich einige Wochen überbrücken. :)
Damals glaubte ich kein Wort von diesen Geschichten, aber jetzt bin ich nicht mehr so sicher.