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Die Erhöhung der Rundfunkgebühren wird sich laut einem Zeitungsbericht auch auf Besitzer von Computern mit Internet-Anschluss auswirken. Vom Januar 2007 an sollen sie die Gebühren in voller Höhe bezahlen.
Frankfurt/Main - PC-Nutzer mit Online-Zugang müssen vom 1. Januar 2007 an die volle Rundfunkgebühr bezahlen, selbst wenn sie weder einen Fernseher noch ein Radio haben, schreibt die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) in ihrer Mittwochausgabe unter Berufung auf Länderkreise. Demnach soll nicht einmal ausschlaggebend sein, ob der Computer überhaupt einen Anschluss für Rundfunkempfang hat.
Die geplante Regelung werde vor allem Betriebe treffen, von denen so gut wie keiner mehr ohne Internetanschluss sei, schreibt die FAZ weiter. Wie hoch die finanzielle Gesamtbelastung ausfallen werde, könne jedoch noch nicht berechnet werden, da noch nicht klar sei, ob pro Grundstück, pro Büroeinheit oder pro PC eine Gebühr anfallen wird.
Quelle: [URL=http://www.spiegel.de/netzwelt/technologie/0,1518,319161,00.html]www.spiegel.de[/URL]
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Nicola« (22. September 2004, 10:35)
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Rundfunkgebühr für PCs könnte kommen
Pro Betrieb sollen monatlich 17,01 Euro fällig werden 22.09.2004
12:41
Bei ihrem Vorschlag für die Erhöhung der Rundfunkgebühren auf 17,01 Euro hat die Fernsehkommission der Bundesländer auch eine Gebührenpflicht für Computer mit Internet-Zugang vorgeschlagen. Diese betrifft fast ausschließlich Gewerbetreibende und soll ab dem 1. Januar 2007 eingeführt werden, teilte ein Sprecher der Landesregierung von Rheinland-Pfalz in Mainz mit.
Demnach muss jedes Unternehmen, das keinen Fernseher oder Radio aber dafür einen oder mehrere Internet-PC hat, künftig pauschal die Rundfunkgebühr von 17,01 Euro pro Monat zahlen. Damit werde zugunsten der Betriebe von der im gewerblichen Bereich für Fernseher und Radios geltenden Gebührenpflicht für jedes einzelne Gerät abgewichen.
Der Sprecher betonte, dass die Neuregelung für die allermeisten Privathaushalte ohne Folgen bleibe. Da dort die Regelung gelte, dass Zweitgeräte gebührenfrei seien, würden keine zusätzlichen Kosten entstehen. Neu gebührenpflichtig würden nur Haushalte, die weder einen Fernseher oder Radio besitzen, dafür aber einen PC mit Internet-Zugang. Der bei der Sitzung der Fernsehkommission am Montag verabschiedete Vorschlag für die Rechner soll zusammen mit der Gebührenerhöhung bei einer Sitzung der Ministerpräsidenten Anfang Oktober verabschiedet werden.
Quelle: Teltarif
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ARD: Kaum Mehreinnahmen durch Rundfunkgebuehr fuer PCs
Hamburg, 24.09.2004. Die ARD rechnet nicht mit nennenswerten Mehreinnahmen aus der derzeit in der Diskussion befindlichen Rundfunkgebuehr fuer internetfaehige PCs. "Wir gehen davon aus, dass sich zusaetzliche Einnahmen durch Gebuehrenausfaelle infolge des neuen Arbeitslosengeldes II aufheben", erklaerte der Sprecher der ARD-Geschaeftsfuehrung, Bjoern Staschen, gestern in Hamburg. Anfang Oktober sollen die Ministerpraesidenten der Laender ueber einen Vorschlag der Rundfunkkommission abstimmen, wonach Unternehmen ab 2007 neben den Rundfunkgebuehren fuer die TV-Anlagen auch jeweils eine Monatsgebuehr fuer den ersten PC zu entrichten haetten. Alle weiteren PCs seien kostenfrei. An der bestehenden Regelung fuer die privaten Haushalte solle sich nichts aendern. Staschen wies auch Berechnungen zurueck, wonach die Rundfunkgebuehr fuer PCs Mehreinnahmen von drei Mrd. Euro einbraechte. Diese Berechnungen basierten auf der Annahme, dass fuer jeden PC eine Gebuehr zu entrichten sei, so Staschen.
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Voss: "Neuer Gebuehrenvorschlag schwaecht SWR-Standorte"
Baden-Baden, 24.09.2004. SWR-Intendant Peter Voss befuerchtet "eine nachhaltige Schwaechung der SWR-Standorte in Baden-Wuerttemberg und Rheinland-Pfalz", falls es zu der von einigen Ministerpraesidenten vorgeschlagenen geringfuegigen Rundfunkgebuehrenerhoehung kommen sollte. Wie Voss heute bei einer Sitzung des SWR-Rundfunkrats erklaerte, seien tiefe Einschnitte bei den Programmangeboten in diesem Fall unvermeidlich. "Auch unsere kulturellen Aktivitaeten sowie unsere Auftraege an freie Produzenten werden wir drastisch zurueckfahren muessen", so Voss weiter. Anfang der Woche hatten einige Ministerpraesidenten vorgeschlagen, die Rundfunkgebuehren zum 1. April 2005 um 86 Cent monatlich zu erhoehen. Die Anfang des Jahres ausgesprochene Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) sieht dagegen eine Erhoehung um 1,09 Euro zum 1. Januar 2005 vor.
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Thielen vertraut auf Zukunft des werbefinanzierten Fernsehens
Guetersloh, 24.09.2004. Trotz des grossen Anteils, den das werbefinanzierte Fernsehen an den Bilanzzahlen der RTL Group hat, befuerchtet der Vorstandsvorsitzende der Bertelsmann AG, Gunter Thielen keine "gefaehrliche Abhaenigkeit" vom Werbefernsehen. Wie Thielen in einem Interview mit der "Sueddeutschen Zeitung" erklaerte, seien rund 25 Prozent des Konzernumsatzes Werbeeinnahmen. "Wir haben das Vertrauen, dass das werbefinanzierte Fernsehen eine gute Zukunft hat", so Thielen woertlich. Dennoch arbeite man daran, die Werbeabhaengigkeit mit Umsaetzen aus Home Shopping, Telefonspielen, interaktivem Fernsehen oder Merchandising zu verringern. Darueber hinaus besitze die RTL Group mit Fremantle "eine grosse Produktionsgesellschaft, die fuer viele Sender arbeitet".
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Original von Tobiashi
Das ist konsequent.
Alle die empfangen könnten, sollen zahlen - aus Sicht der GEZ.
Man kann ja auch nicht nur private Sender schauen und deshalb keine Gebühren zahlen...
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Original von KabukichanIch bin mal gespannt, was bei der jüngsten Prüfung bezüglich Internetseiten und -inhalte von öffentlich-rechtlichen Sendern rauskommt. Sollte diese Prüfung sagen, dass dieser Content nicht mit Gebührengeldern finanziert werden darf hat sich das mit der Gebühr für Online-PCs auch ganz schnell erledigt
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Original von DiJae
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Original von Kabukichan
Ich bin mal gespannt, was bei der jüngsten Prüfung bezüglich Internetseiten und -inhalte von öffentlich-rechtlichen Sendern rauskommt. Sollte diese Prüfung sagen, dass dieser Content nicht mit Gebührengeldern finanziert werden darf hat sich das mit der Gebühr für Online-PCs auch ganz schnell erledigt
Was hat es mit dieser Prüfung auf sich? Hast Du einen Link dazu?
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Weiss stützt ARD und ZDF im EU-Verfahren
Kulturstaatsministerin Christina Weiss hat sich dafür ausgesprochen, den EU-Mitgliedsstaaten die Ausgestaltung ihres öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiterhin selbst zu überlassen. Gegenüber ihren Amtskollegen in Brüssel hat sie eine entsprechende Resolution angeregt. Der VPRT bezeichnete den Vorstoß der Ministerin allerdings als "etwas befremdlich".
Die Initiative, die Weiss unter das Motto "Entwicklungsmöglichkeiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Europa im digitalen Zeitalter" gestellt hat, ist eine Reaktion auf das Prüfverfahren der EU-Kommission zur Gebührenfinanzierung von ARD und ZDF. Hierbei wird auf Antrag des VPRT die Zulässigkeit der Verwendung öffentlicher Gelder u.a. für Online-Auftritte und Sportrechte überprüft. Christina Weiss und die Intendanten von WDR und ZDF, Fritz Pleitgen und Markus Schächter, betonten bei einem gemeinsamen Auftritt vor allem die Notwendigkeit der öffentlich-rechtlichen Präsenz im Internet. Man dürfe sich nicht "auf die Technologie des 20. Jahrhunderts festnageln lassen", sagte Pleitgen. "Wer dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk jetzt nicht die Tore zur digitalen Welt öffnet, vernagelt ihm die Zukunft", erklärte die Staatsministerin. Die Meinungsbildung finde auch im Internet statt, weshalb man diesen Bereich nicht ausschließlich privatwirtschaftlich agierenden Unternehmen überlassen dürfe. Untermauert wird diese Position aus Weiss' Sicht durch ein Gutachten, das in der vergangenen Woche in Brüssel vorgestellt wurde. Hierin kommt das Hamburger Hans-Bredow-Institut im Auftrag der SPD-nahen Friedrich-Ebert Stiftung zu dem Schluss, dass auch Online-Angebote zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehören dürfen. Eine Gebührenfinanzierung dieser Internetauftritte sei deshalb zulässig. Die jeweiligen Staatsregierungen müssten entscheiden, welche Dienste notwendig seien. Dies führt aus Sicht des VPRT jedoch an Sinn und Zweck des EU-Prüfverfahrens vorbei. "Zu keiner Zeit stand in Frage, dass die Zuständigkeit für die Gestaltung des Rundfunks bei den nationalen Gesetzgebern, in Deutschland in der Zuständigkeit der Länder, liegt", erklärte Verbandspräsident Jürgen Doetz. Es liege jedoch in der Verantwortung der EU-Kommission, gravierende Wettbewerbsverzerrungen zu unterbinden. Im Interview mit Blickpunkt:Film hatte Doetz unlängst die Forderungen des VPRT präzisiert. Es müsse "eine klare und auch quantitative Aufgabenbeschreibung für ARD und ZDF zu Fernseh- und Hörfunkaktivitäten genauso wie Online- und Mobile-Aktivitäten" geben, so der Präsident.
Christina Weiss hofft bei ihrer Initiative unterdessen auf Unterstützung aus Frankreich, Polen, Tschechien und den baltischen Staaten. Der Rundfunkbegriff des Amsterdamer Protokolls, in dem 1997 die Auftragsbestimmung und Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen zur Sache der EU-Mitgliedsstaaten erklärt wurde, dürfe nicht uminterpretiert werden. Das Thema ist mittlerweile im Rat der EU-Kulturminister behandelt worden, einen Beschluss gibt es noch nicht. "Natürlich werden wir nicht sofort eine Resolution verabschieden, aber wir können eine Diskussion mit dem Ziel einer Resolution auf den Weg bringen", so Weiss. Ob die EU-Kommission ein Antragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet, entscheidet sich voraussichtlich im Frühjahr 2005. Dass die Brüsseler Behörde hart durchgreift, wenn sie den Verdacht der unerlaubten staatlichen Beihilfe bestätigt sieht, musste zuletzt im Frühjahr das dänische TV2 erfahren: Dem Sender wurde die Rückzahlung von 84,4 Mio. Euro plus Zinsen auferlegt.
Quelle: Blickpunkt:Film
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Keine EU-Arbeitsgruppe zu öffentlich-rechtlichen Onlineangeboten
Die Vorgaben der EU für Onlineangebote öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten sind nach Ansicht der Kulturminister der EU-Staaten völlig ausreichend. Wie ein Sprecher der EU-Kommission gegenüber dpa mitteilte, habe der Ruf von Staatsministerin Christina Weiss nach einer Arbeitsgruppe im EU-Ministerrat keine Mehrheit gefunden. Vielmehr sähen die meisten Mitgliedsstaaten die Frage in einer Kommissionsmitteilung aus dem Jahr 2001 ausreichend geklärt.
Weiss hatte mit ihrem Vorstoß erreichen wollen, dass die Onlineauftritte zur Programmbegleitung der öffentlich-rechtlichen Anstalten festgeschrieben werden und von Seiten der EU-Kulturminister bekräftigt werde, dass die Rundfunkgesetze in nationaler Zuständigkeit liegen. Damit stellte sich Weiss auf die Seite von ARD und ZDF, deren Onlineauftritte in die Diskussion geraten waren, nachdem sich die privaten Fernsehsender bei der EU darüber beschwert hatten, dass die Rundfunkgebühren auch zur Finanzierung der Onlineauftritte verwendet würden. Der Befürchtung von Weiss, diese Angebote könnten unter Berufung auf EU-Wettbewerbsrecht eingeschränkt werden, entgegnete der EU-Sprecher, dass die Kommission die Rechtmäßigkeit ihrer Finanzierung auf der Grundlage des deutschen Rundfunkstaatsvertrags prüfe. Hier stehe es der deutschen Seite jederzeit frei, diese Basis auszuweiten.
Quelle: Blickpunkt:Film