Ganz einfach:
Die Nebenkostenabrechnung braucht nicht bezahlt werden, wenn sie nach dem 31.12. des Folgejahres ankommt.
Im Klartext:
Auszug 5/2003, Abrechnung NACH 31.12.2004 -> Nicht zahlen
Das liegt daran, dass der Vermieter meist erst um April/Mai des Folgejahres die Abrechnungen der Lieferbetriebe (Gas, Wasser) und Verwaltungen bekommt.