Es hängt nicht nur von der Zeit ab, sondern auch von dem Veranstalter.Wenn die Nacht von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe organisiert oder mitorganisiert wird (Jugendzentrum ect.) kann sich die Zeit bis 24:00 Uhr verlängern. GdF mit deiner -gern auch - schriftlichen Einwilligung.
Ein anderes Beispiel für Ausnahmeregelungen : Das Jolly Joker in Braunschweig erlaubt es 16 jährigen bis 24 Uhr zu bleiben wenn sie:
- eine schriftliche Einwilligung der Eltern vorlegen und
- eine Begleitperson über 18 jahren vor Ort haben, der für den minderjährigen bürgt (das kann ein guter Freund sein)
Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.
Wer für alles offen ist, ist nicht ganz dicht.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bartimäus« (9. Mai 2010, 11:26)