Da gibt's aber auch das Kündigungsschutzgesetz ( KSchG) und das Betriebsverfassungsgesetz, was in solche Sachen reinspielen kann.
Und - ganz wichtig - nicht zuletzt, wenn nicht sogar ganz zuerst, der Arbeitsvertrag der bestreffenden Person. Das wäre das, wo ich als allererstes nachschlagen würde, denn individuelle Abreden haben immer Vorrang, sofern sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
Gruß
Skywise
Donnerstag. Tagung, gemeinsam mit Chef.
Skywise: "Ja, mein Chef hat mich ja bereits vorgestellt. Was ich bemerkenswert finde, denn letzte Woche kam er mir noch auf dem Gang entgegen und hat gesagt 'Was hier läuft, ist unvorstellbar', somit hat er genau genommen gerade den Gegenbeweis erbracht. Der Mann wächst manchmal über sich hinaus, ich sag's Ihnen ..."