Unwahrscheinlich. Wenn die Angaben aus dem Interview stimmen, dann hat BMG - unabhängig von der Echtheit - die Rechte an 10 Originalstories erworben, Kosmos besitzt aber alle anderen Rechte, wie auch die Rechte an der Marke Die drei ???.
Wäre es BMG nur um eine rechtliche Provokation gegangen, dann hätte man nicht die neue Marke DiE DR3i ins Leben gerufen. Hiermit will man den Kundenverlust der zu langen Warteperiode auffangen und verhindern, daß ein geldbringendes Produkt mít den Originalsprechern nicht mehr gemolken werden kann.
Lassen wir mal ausser Acht, daß diese Streitigkeiten sich als eindeutig kontraproduktiv für eine Gesamtmarke erweisen, kann BMG nicht mehr zurück. Denn dann wären die Fans noch verwirrter und zuletzt würde wirklich nur noch ein Kern von unnachgiebigen Allessammlern oder unbedarften Fans kaufen.
Aus der Sicht von BMG kann es also nur noch mit DiE DR3i weitergehen, muß es auch, damit sich die Investition lohnt.
Für Kosmos tritt das Problem auf, daß man gern mit den eigenen Stories weitermachen würde, wie im Interview vermerkt, würde es also eine Art Paralleluniversum mit den Geschichten zwei verschiedener Firmen geben.
Nun tritt BMG auf den Plan und unterbindet den Verkauf neuer Geschichten per einsweiliger Verfügung, da ja noch gar nicht entschieden ist, ob der Besitz der Rechte an den Arthur Originalstories nun Kosmos zum Lizenznehmer von BMG macht, um Geschichten basierend auf den Figuren Arthurs zu veröffentlichen.
Kosmos hat zwar die Rechte an den fortführenden Geschichten in der Hand, jedoch muß eben der Umstand geklärt werden, ob BMG nun anstatt wie früher die Geschichten von Kosmos lizensiert und unter dem Label Europa als Hörspiele vermarktet, Lizenzgeber an Kosmos wird damit diese neue Romane veröffentlichen können.
Sollte BMG dabei Recht behalten, könnte man z.B. gegenseitige Tantiemen verrechnen.
Und was bleibt Kosmos letztendlich anderes, als sich möglichst dem Zugpferd Hörspiel anzupassen und ihre Marke ebenso zu DiE DR3i zu ändern, um der Geschichte nicht selber kontraproduktiv im Weg zu stehen?
Diesen "Schaden" hat BMG bereits angerichtet und damit ist, ungeachtet einem gerichtlichen Vergleich, Kosmos eigentlich jetzt schon genötigt, Lizenznehmer der BMG zu werden, um dann gemeinsam die neue Serie aufzubauen, denn wenn man diese Kurve nun nicht bekommt, steht man letztendlich im Regen.
Folglich halte ich den Prozeß nur noch für die rechtlichen Fragen zu den alten Hörspielfolgen der drei ??? für notwendig, sofern man sich in einem Einigungsgespräch, in dem Kosmos im Groben aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten den Kürzeren ziehen muß, nicht auf eine Gesamtlösung einigen kann.